Schornsteinfeger Tätigkeit

  • Hallo nachdem ich mich nun einige Zeit durch Forum gekämpft hab, bin ich nicht viel schlauer im Bezug auf den Kaminkehrer und was der so macht mit meinem Dachs



    Da er sich für nächste Woche angemeldet hat wollte ich doch mal fragen, ob jemand mir genau sagen kann, was der Kaminkehrer in Bayern alles macht.


    Dachs, Heizöl, keinen kondenser, (vorher war an dem Kamin ein Ölbrenner angeschlossen, was macht der Schorni mit dem Kamin in zukunft?)


    Hoffe auf Hilfe. Danke T.Baer

  • Hi,


    bei meinem macht er ebenfalls nichts, er schaut ihn nicht mal an ;( Abgasleitung Marke Eigenbau, mit Wasserrohren verzinkt, isoliert und im Aussenbereich in ein 100er Kupferfallrohr gesteckt :D Hat ihne alles nicht interessiert.
    Mein alter Kessel (Öl/Holz) ist noch als Notkessel in Betrieb und bringt es im Jahr auf 10-20 Stunden, trotzdem wird weiterhin fleissig gekehrt und gemessen @:pille
    Irgendwann sind die Kaminrohre durchgescheuert .||.


    Gruß
    Tom

  • Hallo Bear-Thomas


    So ein Mist, ich finde meine Kehrverordnungen nict wieder, :(


    Jedes Bundesland hat seine eigene Kehrverordnung. Ich könnte mir gut vorstellen das du bei denen Landkreis im Bauordnungsamt dort eine Einsicht in den Verordnungstext bekommst. :thumbup:


    Ich hab zwar nach der Kehrverordnung für das Bundesland Bayern gegoogelt, aber ich bin wohl zu ungedüldig. 8)

    Mit Energie geladenen Grüßen aus dem Teufelsmoor.
    Nicht nur privat bin ich von hocheffizienten BHKW überzeugt.
    Vom Hobby zum Beruf gekommen bin ich seit einigen Jahren auch Angestellter der MWB AG und seit Februar 2014 bei RMB Energie GmbH

  • Hallo Zusammen,


    hier sind die nachgefragten links:


    Kehr- und Überprüfungsverordnung für Bayern


    Kehr- und Überprüfungsverordnung für Niedersachsen sowie diverse andere Verordnungen


    Viel Spaß ;-_ damit!


    Grüße aus der Lüneburger Heide


    Heidjer

  • "Der Schwarze Mann" war da und will am Mittwoch wiederkommen. Laut "Bimsch" muss nun alle 3 Jahre an BHKW`s Abgas bzw. Ruß gemessen werden. Bin mit Ihm in den Keller gegangen ,haben den Kondenserablaufschluch abgenommen und er hat mit seinem Digitalmessgerät gemessen. Während des Einmessvorgangs schaltete sich mein Dachs ab (Richtig so dachte ich) Er wollte mit der Schornsteinfegertaste den Dachs starten - welches aber nicht funktionierte. Nun will er uns Mittwoch morgen wieder besuchen. FRAGE: Muss ich seinen Besuch überhaupt akzeptieren ????

  • Zitat

    Er wollte mit der Schornsteinfegertaste den Dachs starten - welches aber nicht funktionierte.


    Die ist für den Spitzenlastkessel.
    Den Dachs starten geht anders.
    Er ist doch der Fachmann ^^|__| ...., gib ihm das Handbuch in die Hand :glaskugel:
    Damit er wenigstens einmal was für sein Geld tut...


    Ich bin mal gespannt ob seine Schätzeisen überhaupt was anzeigen.
    Meiner hat aufgegeben, aber nur das Messen, das Rechnungschreiben leider nicht.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Die ist für den Spitzenlastkessel.
    Den Dachs starten geht anders.


    Biste dir sicher, ich kann bei der Schornsteinfegertaste wählen, ob Kessel oder Dachs für die Mindestlaufzeit!


    Bringt nur nix, wenn der gerade über den Rücklauffühler abgeschaltet hat!


    Nur Kondensatschlauch als Meßöffnung? _()_
    Ich dachte immer die wäre unterhalb des ext. Abgaskompensators, dieser Messingstopfen ca. 3/8""


    Gruß Dachsgärtner

    Besser ein kleines Kraftwerk im Keller...
    ...als eine große Stromrechnung im Briefkasten!

  • Schorni Taste Spitzenlastkessel
    "Geheime" Taste + Schorni Dachs läuft.


    Jedenfalls bei mir....
    Evtl. eine ganz geheime Konfig, muss gestehen hab dazu noch nie das Handbuch bemüht.
    Pfleger eingestellt, gesacht, mussu drücke da, fetich. _()_

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • Ich guck mir die Verordnung grad nochmal an:


    Zitat

    §15 Abs.3 (Wiederkehrende Überwachung)


    Der Betreiber einer Öl- oder Gasfeuerungsanlage mit einer Nennwärmeleistung von 4 Kilowatt und mehr, für die in den §§ 7 bis 10 Anforderungen festgelegt sind, hat die Einhaltung der jeweiligen Anforderungen
    1. einmal in jedem dritten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung nach § 2 Nummer 16 Buchstabe b zwölf Jahre und weniger zurückliegt, und
    2. einmal in jedem zweiten Kalenderjahr bei Anlagen, deren Inbetriebnahme oder wesentliche Änderung nach § 2 Nummer 16 Buchstabe b mehr als zwölf Jahre zurückliegt,
    von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger durch Messungen feststellen zu lassen.


    Abweichend von Satz 1 hat der Betreiber einer Anlage mit selbstkalibrierender kontinuierlicher Regelung des Verbrennungsprozesses die Einhaltung der Anforderungen einmal in jedem fünften Kalenderjahr von einer Schornsteinfegerin oder einem Schornsteinfeger durch Messungen feststellen zu lassen.


    Grundsätzlich wird dir aber nix anders übrig bleiben als den BZSM mal messen zu lassen. Ev. bezüglich Messöffnung ein Blick in Anlage 1 werfen...


    Vielleicht kannst du ihn ja auch übereden das er nur alle 5 Jahre kommt. :whistling:



    mfg JAU

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