Rechtlich veränderungen bei Anlagenerweiterung Speicher und PV

  • Bei folgenden Punkten habe ich unsicherheit:


    Gibt es veränderungen bzgl. der EEG Umlage durch die erweiterung?
    Werden zusätzliche Zähler benötigt? (kann man auf die in Verbindung mit einem Vergütungsverzicht auch Verzichten?)


    Infrage kommende Anlagen:


    1. Pflanzenöl BHKW 5 kW Klasse Inbetriebnahme 2009


    2. Heizölanlage 5kW Klasse Inbetriebnahme 2006 hier wird der Stromüberschuss aktuell in einen Heizstab geleitet da die Vergütung nur noch ca. 3 ct./kW beträgt. Aus diesem Grund beträgt die Einspeisung 0kW wenn möglich würde ich auf zusätzliche Zähler verzichten und auch den PV Strom (falls der Speicher mal voll ist) lieber für die ca. 3ct. verschenken... (dies sollte eigentlich nie der fall sein)


    PV soll vorrangig die Grundlast im Sommer abdecken deshalb nur 0,5 - 1 kW


    Speicher sollte ca. 6,5 kW haben. Damit könnte er Spitzenlasten (wenn BHKW aus) und die nächtliche Grundlast abdecken. In verbindung mit dem BHKW das sowieso Täglich läuft würde er ausreichend geladen werden und maximal einen Zyklus pro Tag haben. Also max. 200 Vollzylklen pro Jahr.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

  • Bisher keine Antworten - aber möglicherweise geht es anderen wie mir: Ich verstehe nicht ganz was Du vorhast und was genau die Frage ist. :/

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Ich denke darüber nach die oben genannten Anlagen um einen Batteriespeicher und ggf. eine PV zu erweitern. Bin aber etwas verunsichert welche Veränderungen das mit sich zieht. Habe z. B. mal gehört das ein Alt BHKW wenn man es um einen Speicher erweitert nicht mehr als Alt- sondern als Neuanlage behandelt wird. Nun ist die Frage ob das stimmt und welche Veränderungen sich daraus ergeben.


    Die nächste große Frage ist, da durch die Größe der PV und des Batteriespeichers ein Einspeisen verhindert wird, ob dennoch weitere Zähler installiert werden müssen. Insbesondere bei Anlage 2 würde der Strom, falls er (warum auch immmer) doch eingespeist wird ja wesentlich geringer vergütet als mit einem extra Zähler.


    Also konkret würde ich gerne wissen ob es veränderungen in der Vergütung, EEG Umlage, etc. gibt und ob in diesem fall weitere Zähler ein muss sind.


    Ich hoffe es ist verständlicher geworden.

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  • Moin,


    also Alt BHKW + Neuer Speicher stellen hinsichtlich KWK-Vergütung keine Änderung dar.


    Alt PV + Neuer Speicher ist für EEG-Vergütung auch kein Problem


    Es muß sichergestellt sein das kein "eingelagerter" Strom ins Netz gespeist wird, das kann die Zählerkaskade(Ferraris) nicht abbilden bzw. würde der Strom falsch zugeordnet.


    Bei EEG-Umlage hängt es von den Rahmenbedingungen ab <10KW und <10.000kWh sollte sich auch nix Ändern soweit keine Letztverbraucher im Spiel sind, im schlimmsten Fall werden 100% auf den gesamten nicht eingespeisten Strom fällig.


    Grüße

  • Es muß sichergestellt sein das kein "eingelagerter" Strom ins Netz gespeist wird, das kann die Zählerkaskade(Ferraris) nicht abbilden bzw. würde der Strom falsch zugeordnet.

    Danke für die Antwort!


    Aktuell sind digitale 2 Richtungszähler verbaut. Kaskade gibts (noch) nicht. Kann das so bleiben?


    Letztverbraucher bin ja ich und meine Familie. Was geschieht bei 5kw und über 10MWh

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  • Aktuell sind digitale 2 Richtungszähler verbaut. Kaskade gibts (noch) nicht. Kann das so bleiben?

    was hast Du aktuell für Erzeugungsanlagen ??


    Kleiner 10KW Ereugerleistung passiert nix, größer 10.000kWh kommt es mit Letztverbrauchern zum "schlimmsten Fall" bzw. bei echtem Eigenverbrauch zu 40% Umlage Ausnahme : Bestandsanlage oder Alt-Bestandsanlage

  • 2 Dachse, an verschiedenen Standorten.


    Der eine (RS) in einem als WG Vermieteten Gebäude Inbetriebnahme 2009


    Der andere in meinem Wohnhaus, Strom geht hier nur an mich und meine Familie Inbetriebnahme 2006
    Zählt das nun als Eigenverbrauch und alles über 10.000kwh würde 40% EEG bedeuten oder muss man die 40% auf den kompletten Verbrauch rechnen? Oder sind es gar 100%? Das ganze Betrifft dann nur die Speichererweiterung oder?


    Wie sieht es mit Speicher und PV aus? Beziehen sich die 10.000kwh dann auf die Summe aus PV und BHKW oder rechnet man dann 10.000kwh je erzeugungsart?


    Da der Überschuss nicht eingespeist sondern in einen Heizstab geleitet wird frage ich mich auch ob diese Strommenge zum Eigenverbrauch hinzugerechnet werden muss oder nicht.

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  • Bei Einem Erzeuger pro Standort machen 2 Zähler aber keinen Sinn !!


    Pro Standort dürfte aktuelle nur Ein Zweirichtungszähler verbaut sein, bei Zubau je einer PV müsste dann jeweils eine Kaskade verbaut werden.


    Der Standort mit Vermietung wird wohl zu 100% EEG-Abgabepflichtig sein da keine Personengleicheit besteht.


    Am zweiten Standort sollte nur alles über 10.000kWh zu 40% Abgabepflichtig sein. Der Eigenverbrauch wird rigoros aus (Summe)Erzeugung minus (Summe)Einspeisung berechnet. Soweit die "Familie" abgeschlossene Wohneinheiten hat und nicht nur aus Personen Ersten Verwandtschaftsgrades besteht wirds auch hier schwierig bis unmöglich !!


    Der Speicher stellt hier nur einen Verbraucher dar da der ausgespeicherte Strom nicht eingespeist wird ( das auch nicht darf weil nicht gezählt werden kann )

  • Entschuldige so hab ich das auch gemeint es ist je Gebäude ein Zweirichtungszähler verbaut.


    Dann hat sich der Speicher für das Vermietete Gebäude erledigt. Wie würde es dort nur mit PV aussehen, auch 100% EEG?


    Die Familie besteht nur aus mir, Frau und Kindern, das passt also. Aber wie genau ist das mit den 40%EEG? Habe ich es richtig verstanden das durch den Batteriespeicher zubau das Bestands BHKW mit eigenverbrauch (zu dem auch der Heizstab zählt?!?) oberhalb 10.000kwh zu 40& umlagepflichtig wird?


    Wie ist es mit dem PV zubau hier, gelten die 10.000 kwh nun nur für den eigenverbrauch aus dem bhkw oder für die summe aller erzeugten und selbst verbrauchten energiemengen?


    Da fällt mir noch ne zusatzfrage ein bzgl. der Verwandschaftsverhältnisse. Würde nun mein Schwager zu uns ziehen, würde das an der EEG umlage etwas ändern, d. h. EEG umlage obwohl der großteil von der direkten Familie verbraucht wird?

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  • beim vermieteten Objekt fällt auch für eine neue PV 100% an.


    Das selbst bewohnte Objekt mit der 2006er Bestandsanlage sollte gänzlich befreit bleiben wenn nicht mehr als 10.000kWh PV Strom erzeugt und selbst verbraucht werden.


    Aber Obacht, alles steht und fällt mit Einhaltung der Mitteilungspflichten !!


    Würde Dein Schwager ins Haus ziehen kippt m.M. alles ! Dann müsste eine Lasgangkaskade ( 1/4h Messung ) her um den Strom in Deinen Abgabebefreiten und seinen mit 100% Abgabe aufzuteilen. Mit dem Speicher zusammen wirds dann noch komplizierter.

  • Also wird im Eigenheim das Bestands BHKW nicht mit einer ggf. neuen PV zusammengerechnet, das ist schon mal gut. Bei einer Sache bin ich nun jedoch immer noch unsicher, und zwar bei dem Speicher. Verändert sich dadurch etwas bei der EEG des BHKWs? Aktuell gehe ich davon aus, das ich dann für alles Über 10.000kwh die volle EEG umlage Zahlen muss, und das obwohl der hohe überschuss durch den Heizstab verursacht wird.



    Zweite Frage, muss die PV einen eigenen Zähler bekommen, obwohl sie in der Auslegungsgröße gar nicht in der Lage ist Einzuspeisen (außer der Batteriespeicher wäre mal defekt). Falls ja was würde diese Zählerkaskade in etwa an Installation und jährlicher Gebühr kosten?


    Was genau sind die Mitteilungspflichten? Nur die Eintragung in dieses Marktstammdatenregister oder?

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  • Nein durch den Speicher wird der Bestandsschutz des Alt BHKW nicht ausgehebelt, das stände sonst im EEG2017 drin.


    Die PV ist definitiv in der Lage einzuspeisen, nur kann Sie hinsichtlich EEG Abgabe rein physikalisch nicht mehr als 1200W/Qm*eta PV erzeugen.


    Die Kosten für Zähler und Installation sind unterschiedlich, laufende kosten hängen auch vom GMSB ab.


    Mitteilungspflichten nach §61 wird Dir dein VNB mitteilen, oder Du kuckst hier


    https://www.bundesnetzagentur.…tenerhebung_EEG-node.html