Bei folgenden Punkten habe ich unsicherheit:
Gibt es veränderungen bzgl. der EEG Umlage durch die erweiterung?
Werden zusätzliche Zähler benötigt? (kann man auf die in Verbindung mit einem Vergütungsverzicht auch Verzichten?)
Infrage kommende Anlagen:
1. Pflanzenöl BHKW 5 kW Klasse Inbetriebnahme 2009
2. Heizölanlage 5kW Klasse Inbetriebnahme 2006 hier wird der Stromüberschuss aktuell in einen Heizstab geleitet da die Vergütung nur noch ca. 3 ct./kW beträgt. Aus diesem Grund beträgt die Einspeisung 0kW wenn möglich würde ich auf zusätzliche Zähler verzichten und auch den PV Strom (falls der Speicher mal voll ist) lieber für die ca. 3ct. verschenken... (dies sollte eigentlich nie der fall sein)
PV soll vorrangig die Grundlast im Sommer abdecken deshalb nur 0,5 - 1 kW
Speicher sollte ca. 6,5 kW haben. Damit könnte er Spitzenlasten (wenn BHKW aus) und die nächtliche Grundlast abdecken. In verbindung mit dem BHKW das sowieso Täglich läuft würde er ausreichend geladen werden und maximal einen Zyklus pro Tag haben. Also max. 200 Vollzylklen pro Jahr.