Energiesammelgesetz 2018

  • Moin in die Runde,


    der Bundestag hat das Energiesammelgesetz beschlossen.


    https://www.pv-magazine.de/201…n-im-energiesammelgesetz/


    Hier die Beschlussempfehlung für den Bundestag:



    Beschlussempfehlung und Bericht
    des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss)


    http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/061/1906155.pdf


    Damit ist die EEG-Umlage auf Eigenverbrauch für Neuanlagen ab 01.08.2014 ab dem 01.01.2018 nach der Einigung mit der EU auf 40 % fortgeschrieben.

    Jeder Verein lebt vom Erfolg, dieser darf sich auch beim BHKW-Forum e.V. in einer steigenden Mitgliederzahl widerspiegeln! :)

  • Moin,


    hab dazu mal die Gegenrede der Bundesregierung ( 19/6089 ) zur Äußerung des Bundesrates gelesen, angesichts des Stellenwertes den die Regierung der kleinen KWK einräumt trüben sich die Zukunftsaussichten weiter ein.


    zur pauschalen Kürzung bei Negativpreisen :



    zu Kleinanlagen überhaupt :




    na dann gute Nacht :hutab:

  • Derzeit ändert sich für Kleinanlagen nichts. Den 5-Prozent-Abschlag gibt es ja schon länger, der ist nicht neu. Und für die Fortschreibung der verminderten EEG-Umlage endet nach meiner Kenntnis die Zustimmung der EU mal wieder zum 31. Dezember und die Bundesregierung wird auch nächstes Jahr wieder verhandeln. Mal schauen ob man 2019 wieder im Herbst weiß, was Sache ist... Der Wahnsinn hat ja schon Methode.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Moin Alikante,


    das zweite von Deinen Zitaten ist wohl die Erklärung für den Unsinn, der im ersten Zitat steht. Offensichtlich ist die "Bundesregierung" (genauer: diejenigen, welche die zitierten Absätze verbrochen bzw. anschließend abgesegnet haben) mittlerweile zu der Ansicht gekommen, dass Klein-KWK für die Energiewende nichts bringt (oder auch wichtigen Interessenverbänden lästig ist, wer weiß) und deswegen eigentlich abgeschafft gehört. Weil man sich aber nicht traut, die Förderung einfach offiziell abzuschaffen, stellt man stattdessen immer mehr bürokratische Hürden auf mit dem Ziel, dass die Betreiber von selbst aufgeben und so der Markt austrocknet.


    Zum Inhaltlichen: Vielleicht habe ich was übersehen, aber ich kann in den Änderungen zum Gesetzestext keinen Hinweis darauf finden, dass zukünftig "Um die Meldepflicht zu erfüllen, ... es grundsätzlich der Installation einer RLM-Messung" bedürfe, oder dass die einzige Alternative die Akzeptanz der teuren Strafpauschale sei. § 15 Abs. 4 KWKG schreibt lediglich die Meldung der zu den fraglichen Zeiten erzeugten Strommenge vor. Wenn man als Betreiber keinen RLM-Zähler (kostet ca. 250 EUR/Jahr) oder ausreichend detaillierte betriebliche Aufschreibungen hat (weil man in der Regel nicht nachts jede Stunde aufsteht um den Erzeugungszähler abzulesen), hindert einen m.E. nach wie vor nichts daran, vorsichtshalber in der Meldung nach § 15 (4) KWKG für alle fraglichen Stunden eine Stromerzeugung mit Volllast anzugeben. Diese Methode hat Gunnar in einem anderen Thread beschrieben. Bei einer Brennstoffzelle wie der BlueGen ist diese Methode sogar korrekt, weil die Stromerzeugung hier tatsächlich ununterbrochen läuft. Bei allen anderen BHKW's ist die auf diese Weise ermittelte Stundenzahl zu hoch, aber nicht viel zu hoch: Die negativen Strompreise treten doch überwiegend nachts in den Wintermonaten auf, wo wegen Wärmebedarf viele BHKW's tatsächlich laufen.


    Gerade am Beispiel der Brennstoffzelle erkennt man übrigens die Mischung aus Böswilligkeit und Ahnungslosigkeit, die in der "Gegenrede der Bundesregierung" zum Ausdruck kommt. Die Aussage

    Zitat

    KWK-Anlagen hingegen sind nach Angaben der Hersteller bis zur kleinsten Anlage technisch flexibel einsetzbar und können somit auf Marktsignale wie negative Preise reagieren.

    ist im Falle der Brennstoffzellen schlicht falsch und beweist, dass der Verfasser offenbar von keinerlei Kenntnis der Materie angekränkelt ist. Aber auch die Vorstellung, der Betreiber eines normalen Klein-BHKW (Dachs, Ecopower, Vitotwin etc.) möge doch in dem Fall, dass z.B. für 01:00h-03:00h negative Strompreise drohen, sich den Wecker stellen um in dieser Zeit sein BHKW auszuschalten (was technisch zweifellos möglich ist), zeigt aus welcher Geisteshaltung dieser Kommentar kommt.


    Man wünscht sich wirklich, solche abgehobenen Schreibtischtäter müssten wenigstens einmal im Jahr z.B. für vier Wochen ein Praktikum in einem Unternehmen ableisten, damit sie wieder lernen, wie das Volk arbeitet. Früher hieß es in einem anderen, aber entfernt verwandten Zusammenhang mal "Stasi in den Tagebau"... es bleibt aber ein Wunschtraum, zumal wohl kein Unternehmen solche Leute freiwillig beschäftigen würde.

    na dann gute Nacht :hutab:

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo zusammen,


    aber trotz Gegenwehr wurde das Energiesammelgesetz letzten Freitag verabschiedet.


    Und damit das KWKG-Gesetz zumindest bis 2025 verlängert.


    Was danach kommt...schau ma mal...

  • Unsere Gesetzgebung kann man echt vergessen.
    Die Braunkohlekraftwerke sollen wohl noch Jahrzehnte laufen und neue Stromtrassen wollen die auch nicht....
    Aber immerhin in einem ist der Gesetzgeber zuverlässig - immer neue Hürden für Kleinerzeuger aufbauen!

  • Brauchen wir das KWKG-Gesetz überhaupt noch? Mir wäre lieber ich könnte in meinen eigenen 4 Wände machen was ich will. Dank Speicher/E-Auto habe ich kaum noch Bezug. Ich überlege mir gerade was ich in einem Neubau mit zwei Wohnungen an Heizung verbauen werde. Ein BHKW/Brennstofzelle wird es wohl wieder sein. Lag früher mein Schwerpunkt beim Heizen steht inzwischen der Stromverbrauch im Vordergrund.

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

    Einmal editiert, zuletzt von nesami ()

  • OK, ich habe nicht die Zeit, das alles jetzt zu lesen und mir fehlt ehrlich gesagt auch die Lust....


    Es ist aber so, dass die Bürokratie immer immer irrer wird, mittlerweile geht hier kein Antrag auf Energiesteuererstattung ohne Rückfrage durch, selbst bei Anlagen, bei denen ich für unsere Kunden den 3. oder 4. Antrag stelle...


    Umgelehrt kapiere ich aber auch nicht, über welchen Betrag wir uns jetzt unterhalten und was das konkret bedeutet. Bsp:
    Fa. Schmitz hat ein BHKW, dieses hat 20 kW elek und läut 5.000 Stunden im Jahr. Komischerweise auch nachts und auch im Winter... Die Anlage ist im MaSTaDA Bafa VNB und überhaupt überall angemeldet...


    Was muss Herr Schmitz denn jetzt noch melden? Und an wen und warum? Und was passiert Herrn Schmitz, wenn er das nicht macht? Gefängnis?


    Am besten wird es wohl sein, dass ich dafür sorge, dass die Firma BlackRock sich an RMB und Solidpower beteiligt. Wenn Merz am Freitag CDU-Vorsitzender wird, werden dann sicherlich goldene KWK-Zeiten anbrechen

  • Fa. Schmitz hat ein BHKW, dieses hat 20 kW elek
    ...
    Was muss Herr Schmitz denn jetzt noch melden? Und an wen?

    Falls sich nicht doch noch etwas ändert, nach aktuellem Stand wie folgt (die gestrichenen Passagen betreffen Befreiungen für Betreiber von BHKW's bis 50 kW(el) gemäß § 15 Abs. 5 KWKG):

    § 7 Absatz 7 Satz 1 KWKG legt fest, dass für Stunden mit negativen Strompreisen keine KWK-Zuschläge gezahlt werden.

    Und was passiert Herrn Schmitz, wenn er das nicht macht? Gefängnis?

    Zitat von § 15 Abs. 4 Satz 2 KWKG (2016)

    Andernfalls verringert sich der Anspruch in diesem Kalendermonat um 5 Prozent pro Kalendertag, in dem dieser
    Zeitraum ganz oder teilweise liegt.

    Also kein Gefängnis, aber ein gutes Drittel der monatlichen KWK-Zulage kann das vor allem im Dezember/Januar schon mal kosten. Bei einem BHKW mit 20 kW(el) kommen da in einem Jahr locker ein paar Tagessätze zusammen...

    und warum?

    Absatz 3 Nummern 1 und 2 sowie 5 versteht sich von selbst, das braucht der NB um die KWK-Zulage abrechnen zu können. (Nr. 1 und 2 meldet ja schon jeder von uns quartalsweise auf der Zählerkarte.) Nr. 6 und 7 sind Sonderfälle.


    Warum Nummer 4 insbesondere dem Netzbetreiber gemeldet werden muss, weiß ich auch nicht. Wahrscheinlich macht der zwei Löcher rein und legt das ab. :wacko:


    Die Meldung nach Absatz 4 ist erforderlich, um die nicht zulagefähigen Stunden gemäß § 7 Abs. 7 abzurechnen. Zur regierungsamtlichen Begründung hierfür siehe das erste von Alikante's Zitaten. Das muss man sich aber nicht durchlesen, genau so gut ist auch hier wie in zunehmend mehr Fällen die "juristische Begründung mit vier Buchstaben": ISSO.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: noch was eingefallen

  • Hallo in die Runde.
    Vielleicht kann mir ja jemand sagen wo ich suchen muss, um zu finden. Ich stöbere jetzt schon eine Weile rum, aber offensichtlich zu ungeschickt. Was ich eigentlich suche: Unter welchen Bedingungen muss ich bei einem BHKW EEG-Umlage abführen. Ich finde jede Menge, wann sich was geändert hat, das sind aber immer Situationen die mich nicht betreffen.

    Konkret habe ich die Frage:
    Wenn ich am Netz hänge, aber nicht einspeise, wird dann für den Eigenverbrauch Umlage fällig.
    Gruß Bluwi

    Lesen gefährdet die Dummheit! Denken gefährdet Vorurteile!
    Der geistige Horizont mancher Menschen hat einen Radius von NULL. Das nennen sie dann Standpunkt.

  • Mein Kentnissstand ist, dass Bestandsanlagen vor 2014 frei sind, und ab 2014 Umlagepflicht gilt, aber die ersten 10 MW pro Jahr frei sind (was natürlich mit einem Zähler - vom Netzbetreiber - erfasst werden muss). Für alles drüber, was man selbst verbraucht, muss man 40% der EEG Umlage zahlen.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW

    Einmal editiert, zuletzt von Der Dachs läuft ;) ()

  • Danke!

    Ich nehme an, das sollen 10MWh bzw. 10.000 kWh sein. Die Zahl ist mir schon geläufig, die ist sozusagen "allgemein" und gilt auch bei Wasser und PV Einspeisung. Aber bei PV gilt das wohl nur, wenn eine Einspeisung von Überschüssen bzw. eine Vergütung dafür erfolgt. Es gibt da den Modus, dass man die Einspeisung überhaupt nicht vergütet bekommt, aber auch keine Umlage für den Eigenverbrauch abführen muss. das ist insbesondere Interessant, weil, dann die ganze Bürokratie wegfällt.


    Das ist aber EEG und deshalb die Frage nach der Situation mit KWK

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  • Ich hab mir das auch nur so erklären lassen, und mein Neztbetreiber handhabt es wohl so. Da ich aber kein Jurist bin kann ich nicht mit Gewissheit sagen das es auch so stimmt, außerdem ist es inzwischen gut 2 Jahre her das ich mich damit beschäftigt habe... Also lass es dir lieber nochmal von dem für dich zuständigen Netzbetreiber bestätigen, und das am besten schriftlich. Am Telefon bekam ich nämlich auch 3 verschiedene Antworten!


    Laut dem PDF scheint es so zu Stimmen, interessant ist vielleicht noch die Definition Inselanlage. Also falls du mit einer Anlage nach 2014 über die 10 MW kommst wäre zu klären ab wann du eine Inselanlage betreibst...


    Technisch könnte man ja die KWK Freigabe über ein Wechselrelais sperren wenn Netz vorhanden und das Netz nur dann zuschalten wenn die Batterie leer ist. Dadurch würde das BHKW ja nur in der Insel laufen können, und der Netzanschluss wäre nur als Backup vorhanden. Aber falls das für dich in Frage kommt sei schon mal vorgewarnt was den Technischen aufwand angeht! Du müsstest zu jeder Zeit sicherstellen das Strom und Wärme in etwa dem gleichen Maß verbraucht werden können. Im Notfall mit Heizstab, auch musst du Batterie und WR so auslegen das dein BHKW darin starten kann etc...


    Vielleicht beschreibtst du erstmal deine Anlage.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

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    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

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