Hallo liebe Leute,
ich habe eine Frage zur steuerlichen Handhabung meines BHKW.
Ich lasse die Steuererklärung von meinem Steuerberater machen.
Vom Betreuer meiner Anlage habe ich einen Steuerlichen Leitfaden erhalten, in dem steht, dass ab 2016 die selbst genutzte Wärme nicht mehr steuerlich relevant ist.
Mein Steuerberater meint, das gilt für BHKW, die ab 2016 eingebaut wurden, nicht generell für alle.
Stimmt das? Ich finde, in dem Leitfaden klingt es so, als gilt es generell für alle BHKW (meins wurde im September 2015 eingebaut).
Immerhin wurden für 2016 über 3000 Euro als private thermische Nutzung angesetzt - das haut ganz schön rein.
Wäre schön, wenn mir jemand helfen könnte - am besten mit irgendwas, was ich meinem Steuerberater zeigen kann, das er akzeptiert.
LG
Steffi