Contracting und Kosten

  • Hallo zusammen,


    wir haben beim Kauf einer Wohnung in einem Mehrparteienhaus (10 Parteien, Neubau) unterschrieben, dass im Namen der WEG ein Contracting-Vertrag mit BHKW abgeschlossen werden würde. Das klang damals alles ok, die Wohnung war entsprechend günstiger, das war uns auch klar.


    Nach drei Jahren muss ich leider feststellen, dass dabei einiges schiefgelaufen ist.


    Der Contractor bekommt über 10 Jahre ca. 18.000€ pro Jahr an Grundkosten sowie irgendwas um 6cent/kWh Wärme. Ist das angemessen für eine Brennwerttherme mit 65kW (Remeha Quinta Pro 65, ~8000€ Neupreis) sowie ein ecopower 4.7 (~20.000 Euro Neupreis) und Wartung für 10 Jahre? Das erscheint mir etwas hoch, zumal der Contractor mit dem Strom machen kann was er will. Die VDI 2067 rechnet für BHKWs mit 8% Wartung/Jahr, ist das realistisch?


    Selbst damit komme ich trotzdem nicht auf 180.000, auch nicht mit Zinsen.


    Viele Grüße
    Eike

  • Nun - du kannst aber nichts dran ändern.
    Contracting heisst, daß der Contractor auf eigene Kosten eine Kesselanlage einbaut und euch die Wärme verkauft. Also Reparaturen, Wartung, Gas usw ist alles sein Bier. Natürlich wird im Wärmepreis für Reparaturen,Wartung ein Zuschlag gebildet. Aber auch für Verluste, wenn zB ein Mitbewohner nicht zahlt.
    Euer Vorteil sind vermiedene Investition für die Wärmeerzeugung und planbare Wärmekosten, die aber höher sind als wenn man selbst Eigentümer ist.

  • Hey, danke für die Antwort.


    Wie gesagt, das war uns beim Kauf klar, trotzdem erscheint es viel. Zumal das BHKW nicht neu ist, sondern von 2005 (wurde 2015 eingebaut), und nicht betrieben wird (der Contractor sagt, es ist wirtschaftlicher für ihn, nur mit dem Kessel zu heizen). Jetzt müssen wir schauen, ob wir aus dem Vertrag rauskommen...

  • Das dürfte schwer sein. Die Kosten für Wärmelieferung sind ja bei Vertragsabschluß bekannt. Bei ner vorzeitigen Kündigung dürften Schadensersatzansprüche sowie eine Entschädigung fällig werden. Wie die Wärme hergestellt wird, ist Sache des Contractors. Ggf ist das BHKW defekt und eine Rep. zu teuer. Dann heissts natürlich , ok der Kessel übernimmt voll. Natürlich versucht der Contactor, seine Kosten gering zu halten. Aber wenn die Wärme ausreicht ist das abschalten des BHKW legitim.

  • Zumal das BHKW nicht neu ist, sondern von 2005 (wurde 2015 eingebaut), und nicht betrieben wird (der Contractor sagt, es ist wirtschaftlicher für ihn, nur mit dem Kessel zu heizen). Jetzt müssen wir schauen, ob wir aus dem Vertrag rauskommen...

    Die Momente, in denen ich das, was meine Mitmenschen so schreiben, nicht verstehe, häufen sich in letzter Zeit. BHKW von 2005 und 2015 eingebaut?

  • Hallo,
    es ist ein schwerer kampf.
    Es stellt mir die frage wie alt das Haus ist.
    Wurde ein KFW Kridit genommen für energieefitientes Bauen,
    wird der Energieausweiß eingehalten,
    was steht in der Teilungserklärung wie der Strom vom BHKW genutzt werden soll,
    was steht im Verkaufsprospekt
    sollte das Gerät kaputt sein wer trägt die Gewehrleistung vom Haus...
    LG. Pfleger

  • Hallo Eike,


    ich versuche das einmal etwas auseinander zu dröseln.


    1. Ihr habt vor 3 Jahren einen Neubau(teil) gekauft. Bedingung dafür war, einen Contracting-Vertrag abzuschließen.
    2. Die Vertragsbedingungen (18.000€/a + ~6ct/kWh) waren vor drei Jahren bekannt.
    3. Der Stromertrag geht zugunsten des Contractors. (wenn es welchen gibt, wenn nicht dann nicht)
    4. Für die Bedingungen habt Ihr einen Nachlass auf den Kaufpreis erhalten. (Höhe?, ist aber hier egal)


    5. Jetzt (nach drei Jahren) fällt Euch auf, dass 18.000€/a doch ziemlich viel sind. (könnte man zustimmen, das "ziemlich" hängt jetzt aber doch noch vom Nachlass aus 4. ab)
    6. Jetzt wollt Ihr raus aus dem Vertrag.


    Grundsätzlich schätze ich Eure Chancen als sehr gering ein. Ihr habt schließlich gewusst, worauf Ihr Euch einlasst (18.000 €/a waren vor drei Jahren auch schon viel)
    Die einzigen Möglichkeiten, die ich als Laie hier für Euch sehe (Alles nur Spekulation, da ich die genauen Verträge nicht kenne):


    1. Ein Richter erkennt die 180.000 € über 10 Jahre als Wucher an, und damit den Vertrag als sittenwidrig (sehr unsicher)
    2. Euer Haus ist nach EEWärmeG oder zusätzlich wegen anderer Fördermittel (z.B. KfW) auf die Wärmeversorgung mit BHKW angewiesen. Dann könnt Ihr auf den Contractor einwirken, dass er das BHKW ertüchtigt und in Betrieb nimmt. Wenn er es tut, bleibt Ihr trotzdem auf den hohen Kosten sitzen (außer Ihr findet den Richter aus 1.).
    Wenn er es nicht tut, könnte der Vertrag evtl. aus wichtigem Grund gekündigt werden, da ja Euer Haus damit eine Grundlage für die Baugenehmigung verliert (EEWärmeG nicht eingehalten) oder Fördermittel zurückgezahlt werden müssten. Für die Fördermittel könnte auch Schadenersatz bei weiterbestehendem Vertrag möglich sein.


    Wenn es Euch wirklich wichtig ist, lasst einen Fachanwalt drüber gucken.


    Gruß
    Frank

  • Wenn in einem Neubau im Jahre 2015 ein BHKW eingebaut wird, um die ENEV zu erfüllen und dieses BHKW ist aus Baujahr 2005, dann sollte man den gesamten Vertrag deswegen nicht in die Toilette werfen, weil dieser die Toilette verstopfen könnte.


    Ansonsten ist die Sache sehr schräg, die ENEV wurde nicht eingehalten. Und alles klingt sehr halbseiden und wirft ein seltsames Licht auf alle Beteiligten, auch auf den Käufer, der ja augenscheinlich nichts mehr zu dem Thema beiträgt.


    Eventuell ist das BHKW ein ENEV-Wanderpokal, welches schon viele Neubauten gesehen hat und diesen zur Erfüllung der ENEV verholfen hat. Dann geht da eventuell eine Bombe hoch

  • Hallo zusammen,


    bin leider jetzt erst wieder dazu gekommen zu antworten.
    Ja, ich wollte eigentlich nicht die ganze Situation hier aufdröseln, sondern nur den Contracting-Vertrag, aber ich hole mal aus.


    Das Haus (MFH, ~10 Parteien) wurde 2015 gebaut und als KfW70-Wohnungen mit BHKW vom Bauträger an die Eigentümer verkauft. Mit dem Kaufvertrag wurde die Hausverwaltung ermächtigt, einen Contractingvertrag in unserem Namen abzuschliessen


    Der Contracting-Vertrag (den wir erst später zu sehen bekommen haben) enthält nur die Pflicht an den Contractor, Wärme zu liefern. Laut Vertrag hat der Contractor "berechtigt, die Wärme ganz oder teilweise in einer KWK zu erzeugen", es gibt aber nirgends eine Pflicht dazu. Bezüglich Stromerzeugung hat er das Recht den Strom an uns zu verkaufen, aber irrelevant da nie Strom erzeugt wurde.


    Der Energieausweis enthält natürlich eine Energieberechnung mit BHKW, um auf KfW70-Niveau zu kommen.


    Der Grundpreis für eine vereinbarte Heizleistung von 60kW Wärme sind (zu Beginn des Vertrags, die Kosten sind an den Preisindex gekoppelt) etwa 16000 €/a Grundpreis und etwa 7 cent/kWh Wärme.


    Es hat sich dann herausgestellt, dass
    a) Der Contractor die Wärme nur mit einer Brennwerttherme mit 65kW Leistung erzeugt
    b) Der Contractor auf Druck der Hausverwaltung nach einem Jahr ein BHKW installiert hat, das aber nie bei uns gelaufen ist (Laufzeit ~11h o.ä.), seit 2016 Wartungsfehler anzeigt, außerdem wie wir später herausgefunden haben Baujahr 2006 ist, also nicht mal von Vaillant sondern von der Firma, die die ecoPower bis 2007 hergestellt hat.


    Abgesehen von Fragen die meiner Meinung nach nur die Anwälte klären können, wie z.B. wer Schadensersatz für den fehlerhaft geschlossenen Vertrag oder den nicht erfüllten Kaufvertrag (im Gegensatz zum Contracting-Vertrag steht das BHKW im Kaufvertrag explizit drin) zahlen muss, ist für mich hier die folgende Frage:


    Ist es realististisch, unter diesen Bedingungen vorzeitig aus dem Contracting-Vertrag rauszukommen? Laut Anwalt der Hausverwaltung wohl nicht, da der Contracting-Vertrag ja schon 3 Jahre läuft. Wenn ja, bringt es etwas einen anderen Contracting-Vertrag abzuschliessen, oder würden wir damit nur vom Regen in die Traufe kommen? Sind die Kosten bei anderen Contractoren ähnlich?


    Danke und viele Grüße
    Eike

  • Hallo Eike,
    Ich selber habe eine 2015 WEG-Wohnung mit KWK-Anlage.
    Ihr seid verpflichtet die EneF eizuhalten sollte es nicht eingehalten werden so kann es passieren das die KFW und andere Leistungserbringer den Zuschuß zurück verlangen kann. Kommt normal nicht vor aber ein Druckmittel.
    die Hausverwaltung hätte diesen Vertrag besser prüfen müssen. Ob die Hausverwaltung euch wegen schlechter Beratung Schadenersatz an euch zahlen muß stelle ich mal in frage. Diese hätte Euch mind. 3 Angebote geben sollen.


    Wer mußte nun diese Anlage bei Euch laut Teilungserklärung einbauen? diese hat auch eine 2 Jährige Gewehrleistung zu tragen.


    Ein neuer Contraktor ist immer die Frage der Qualität von Contraktors. Wir selber lassen die Anlage warten von Viessmann und die Anlage wird wirtschaftlich von der Fa. EM-Energietechnik betreut.
    Diese kann eine neue Anlage planen und betreuen dieser hat aber kein Risiko zu tragen ist aber billiger.


    Gruß
    Pfleger