Defekter Microgen Stirlingmotor beim Brötje EcoGen WGS 20.1

  • Tja, beweise aber mal, daß die Kiste seit Inbetriebnahme schief hängt!
    Was nun ist spielt keine Rolle - man muß beweisen daß es eben schon seit Anfang an war. Und selbst dann, 2 Jahre Gewährleistung sind rum.


    Übrigens - es geht dabei um Gewährleistung, die ist gesetzlich geregelt.
    Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers, die kann an Auflagen wie zB Füllwasser, Wartung,... gebunden sein.


    Ansonst, klar Reparatur.

  • Ähm, dass die Gewährleistungszeit 5 Jahre beträgt, hatten wir oben schon geklärt. ;)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Tja, beweise aber mal, daß die Kiste seit Inbetriebnahme schief hängt!

    Wegen was sollte sie denn sonst schief hängen? Falls ein Befestigungselement über die Zeit nachgegeben hätte, wäre auch das ein Installationsfehler.


    Ich wollte aber eigentlich zeigen, dass auch wenn sie schief hängt, und wenn das mit den 5 Jahren gilt, der TS sich voraussichtlich schwer tun wird, mehr als bestenfalls einen Teil des Schadens ersetzt zu bekommen.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Nein, du meinst das nur.
    Denn hier scheint das ja kein Bauwerk zu sein, sondern ne KesselERNEUERUNG.
    Bauwerk heisst: Komplett
    Erneuerung von Teilen ist nicht komplett.


    Also- 2 Jahre!

  • Danke euch für die vielen Tipps und Antworten.
    Die Stilllegung kostet in etwa so viel wie die Reparatur...Das haben wir bereits mit dem Steuerberater geprüft.
    Wenn man tatsächlich einen neuen Motor einbauen wuerde, auch eventuell gebraucht wie oben vorgeschlagen, haben wir hier wieder das Thema Wartung bzw. Installation. Wie gesagt gibt es laut unsrer Recherche im Umkreis keinen Installateur/Spezialisten, der sich auch übergreifend mit den Geräten auskennt.. Gibt es eventuell eine Liste mit möglichen Firmen sortiert nach PLZ?


    Die Anlage wurde eingebaut und nicht mehr bewegt... Waere auch viel zu schwer sie zu bewegen. Sie ist noch im Original Zustand und laut Installationsanweisung ist das Gehäuse auszurichten... Und das ist de facto schief siehe Bilder.


    Ich kenne mich mit Gewährleistung nicht sonderlich gut aus.
    Gesetz den Fall der Installateur waere bereit das auf seine Kappe zu nehmen, wie waere das Prozedere?
    Muss man immer erst reparieren und dann bzgl Gewährleistung agieren?


    Danke Euch.

  • Nein, du meinst das nur.
    Denn hier scheint das ja kein Bauwerk zu sein, sondern ne KesselERNEUERUNG.
    Bauwerk heisst: Komplett
    Erneuerung von Teilen ist nicht komplett.


    Also- 2 Jahre!

    Also die Anlage wurde komplett erneuert-inklusive der Rohre und Leitungen im Keller.
    Ich klaere das am besten mit unserem Anwalt..

  • OK Rohre im KG und Kessel - immer noch kein Bauwerk. Bauwerk ist eine gesamte Heizung. Klar ist - schief hängt das Gerät. Nur wenn das weder bei Inbetriebnahme, Wartung oder Abnahme auffällt ist das schlecht, und du hattest 2 Jahre Zeit zu reklamieren. Nun ist es zu spät.

  • OK Rohre im KG und Kessel - immer noch kein Bauwerk. Bauwerk ist eine gesamte Heizung. Klar ist - schief hängt das Gerät. Nur wenn das weder bei Inbetriebnahme, Wartung oder Abnahme auffällt ist das schlecht, und du hattest 2 Jahre Zeit zu reklamieren. Nun ist es zu spät.


    Nein, das bleibt Quatsch. Bitte § 438 Abs. 1, Nr. 2 BGB lesen. Die fünf Jahre betreffen neben Bauwerken auch Baumaterialien (wie Mauerwerk, Fenster, Brandmeldeanlage, Rohre, Heizkessel). Ausgenommen sind nur leicht austauschbare Teile wie eine Badezimmerarmatur (siehe auch Jauernig/Berger, Kommentar zum BGB, § 438 Rn. 6-8). Die Frage, ob die Heizung ein "Bauwerk" ist, oder ob diese nur mit dem Bauwerk "Haus" fest verbunden ist, kann folglich dahinstehen. Entweder hast Du bei der Schulung nicht gut zugehört, der Referent hat sich missverständlich ausgedrückt, oder der Referent sollte selbst mal wieder eine Vorlesung Schuldrecht BT besuchen. ;) Falls Du es selbst nochmal ausführlicher nachlesen möchtest: Münchener Kommentar zum BGB, § 438, Rn. 15-21. Wesentlich ist jedoch die Frage, ob ein Materialfehler (§ 438 BGB) oder ein Einbaufehler (§ 634a) im Einzelfall nachgewiesen werden kann.

    :whistling:


    Ich kenne mich mit Gewährleistung nicht sonderlich gut aus.
    Gesetz den Fall der Installateur waere bereit das auf seine Kappe zu nehmen, wie waere das Prozedere?
    Muss man immer erst reparieren und dann bzgl Gewährleistung agieren?


    Grundsätzlich greift der Vorrang der Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Neulieferung (§ 439 BGB). Erst wenn dies nachhaltig verweigert wird oder mehrfach nicht gelingt, eröffnen sich Rücktritt und Minderung. Aber bei Euch geht es auch um Beweisfragen. Denn ist der Kessel erst demontiert, wird sich der Fehler im Streitfall nur noch schwer beweisen lassen, wenn nicht vorher auf die Beweissicherung geachtet wurde. Wenn der Installateur den Fehler nicht anerkennt und keine Nachbesserung vornehmen möchte, macht keine Fehler und sucht Euch einen Anwalt, der dann gewiss ein Gutachten empfehlen wird. Die Frage wie schief der Stirling hängt oder (gem. Vorgaben von Brötje) hängen darf, kann ich nicht beantworten. Nach der Demontage kann man aber auch im Stirling nachprüfen, ob er aufgrund von Schieflage geschliffen hat. Unabhängig von der Montagefrage könnte hier ein Mangel vorliegen, der Ansprüche begründen kann.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Moin,

    Anbei noch das Bild...

    Danke für das Bild, damit kommen wir bei den technischen Fragen weiter - nur leider nicht in Deinem Sinne.


    Soweit ich hier etwas erkennen kann, liegt die Blase in der Wasserwaage am rechten Strich, aber ragt nicht darüber hinaus. Jetzt kenne ich die Eichung Deiner Wasserwaage nicht, aber sehr eindrucksvoll sieht das nicht aus. Eine solche Abweichung könnte zumindest teilweise schon durch eine Krümmung in der Geräteabdeckung erklärbar sein. Genauer wäre es (wenn man schon am Gehäuse misst), mit einer langen Wasserwaage von Gehäusewand zu Gehäusewand zu messen, und das am besten noch an zwei oder drei verschiedenen Stellen, um evtl. Unebenheiten auszugleichen.


    Ich habe das gerade mal an unserem Gerät gemacht, das seinerzeit mit Hilfe der Dosenlibelle direkt am Stirling ausgerichtet wurde. Und siehe da, die Abweichung am Gehäuse lt. Wasserwaage ist nur geringfügig kleiner als auf Deinem Bild zu sehen ist.


    Wenn Du einen Schaden von 10.000 EUR gerichtsfest an der Schieflage festmachen willst, so musst Du zunächst mal nachweisen, dass der Stirling schief hängt: Und zwar deutlich mehr als die maximal zulässige Toleranz, die z.B. von Viessmann mit 1° Abweichung angegeben ist. Nachdem der Brötje-Stirling vom gleichen Hersteller stammt, gehe ich mal davon aus, dass das auch hier gilt. Bezogen auf 480 mm Gehäusebreite (wie bei unserem Vitotwin) müsste also z.B. der linke Rand um mehr als 480*sin 1° = (sage und schreibe) 8,4 mm niedriger hängen als der rechte, bevor auch nur die Toleranz erreicht wird. (Bei unserem Gerät sind es ca. 1,3 mm.)


    Die von Dir bildlich dokumentierte Schieflage ist demnach (bei allen Unsicherheiten der Messung) wahrscheinlich geringer als die zulässige Toleranz. Damit scheidet aus meiner Sicht Schieflage als (Haupt-)Ursache für den Tod des Stirling aus - es sei denn der Stirling selbst hängt schiefer als das Gehäuse, z.B. weil womöglich die Federlängen falsch eingestellt sind.


    Von der Frage mit den zwei oder fünf Jahren abgesehen (da werde ich mich mangels ausreichender Rechtskenntnisse nicht einmischen) dürfte es also schwierig werden, einen Montagefehler als Schadensursache nachzuweisen. Damit wäre der Installateur aus der Sache 'raus.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo Leute,


    ich habe dasselbe Problem mit meiner BHKW Anlage, es produziert kein Strom mehr. Mit meinem Handwerker habe ich schon seit Dezember 2019 Kontakt und zum Schluß im Juni kam endlicht jemand von Brötje und hat die Anlage angeschaut. Die haben mir als erstes ein Angebot über eine Neuanlage gemacht mit über 10.000 Euro. Natürlich habe ich wegen der Garantie gleich darauf hingewiesen, dass diese nicht 2 Jahre sondern 5 Jahre ist. Dann hat man mir angeboten die Anlage zu wechseln aber die gleiche ohne Strom. Mein Handwerker ist der Weiterleiter der Fa. Brötje und hat mir das so gesagt. Ich war davon nicht so begeistert. Ich habe für die Anlage mit Strom die Mehrkosten auf mich genommen und als Ersatz bekomme ich eine die kein Strom produziert und in Klammer hat Brötje auch noch geschrieben, dass es keine Erstattung des Preisunterschiedes gibt. Ich brauche jetzt einen guten Rechtsanwalt vorsorglich, weil ich denen geschrieben habe und ich immer noch keine Antwort erhalten habe. Ich glaube nämlich, dass die versuchen die Frist verstreichen zu lassen. Jedenfall brauche ich einen Anwalt der sich da auskennt in Stuttgart. Könnt Ihr mir helfen.

  • In Stuttgart gäbe es z.B. Rechtsanwalt Uwe Rühling. Der ist hier auch im Forum aktiv. ;)

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Mal wieder eine Verwechslung Garantie und Gewährleistung.

    Garantie ist eine freiwillige Leistung, Gewährleistung ist gesetzlich geregelt.

    Zunächst wäre hier zu klären, welcher Vertrag damals geschlossen wurde und was damals errichtet wurde (Ersatz der Kesselanlage oder eine komplette neue Heizung). Vor allem - wann wurde das eingebaut.

    Problematisch beim Stirling, daß die Hersteller diese Produkte wegen der techn Probleme nicht mehr unterstützen wollen und lieber ersetzen.

    Wenn Brötje keine kleine KWK Anlage mehr im Programm hat, ist gleichwertiger Ersatz von da aus nicht zu erwarten.