Tja, beweise aber mal, daß die Kiste seit Inbetriebnahme schief hängt!
Was nun ist spielt keine Rolle - man muß beweisen daß es eben schon seit Anfang an war. Und selbst dann, 2 Jahre Gewährleistung sind rum.
Übrigens - es geht dabei um Gewährleistung, die ist gesetzlich geregelt.
Garantie ist eine freiwillige Leistung des Garantiegebers, die kann an Auflagen wie zB Füllwasser, Wartung,... gebunden sein.
Ansonst, klar Reparatur.