Wirtschaftlichkeit Viessmann PT2 vs Brennwerttherme

  • Hallo zusammen,


    ich bin schon seit einigen Wochen dabei, im Forum eine Antwort darauf zu finden, ob sich die Anschaffung einer Viessmann PT2
    für mich rentiert oder ich mir lieber ein neues Gas-Bremmwertgerät anschaffen soll.
    Hintergrund ist der, dass ich definitiv eine neue Heizung benötige. Bisher habe ich eine 25Jahre alte Gasheizung in meinem Einfamilienhaus.
    Es handels sich somit um einen Erhaltungsaufwand.
    Wenn ich vom Angebotspreis die KFW433-Förderung von 9300EUR abziehe, würde mich die PT2 immer noch ca. 22.000EUR kosten.
    Laut meinem Steuerberater und auch aus den Informationen von ASUE "Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung
    von kleinen Blockheizkraftwerken" bestünde folgende Möglichkeit:


    Ich würde die Kleingewerberegelung nicht in Anspruch nehmen.
    Neben dem erzeugten und verkauften Strom, sowie den fiktiv zurückgelieferten und selbst verbauchten Strom zahle ich auch für
    die privat genutzte Wärme Umsatzsteuer sowie Einkommenssteuer.
    D.h. ich nutze das Zuordnungswahlrecht und ordne das BHKW insgesamt als eine unternehmerische Tätigkeit ein.
    In diesem Fall müsste ich die Vorsteuer für das gesamte BHKW (Invest ca. 31.000EUR) als Vorsteuerrückerstattung zurückerhalten, oder?
    Das wären dann ca. 4.950EUR.
    Damit würde mein Invest auf ca. 17.000EUR gesenkt.


    Trotzdem rechnet sich das nicht! selbst wenn ich davon ausgehe, dass ich im Jahr ca. 700EUR an Stromkosten sparen würde, wäre mein
    Eigenanteil nach 10 Jahren immer noch 10.000EUR. Und das ist ungefähr der Invest für ein neues Brennwertgerät.
    Eine wirtschaftliche Betrachtung über 10 Jahre hinaus finde ich auf Grund der Lebensdauer einer Brennstoffzelle nicht unbedingt seriös, oder?


    D.h. also, rentieren wird sich eine Viessmann PT2 erst mit dem evtl. Ansatz, die Wahlmöglichkeit zu nutzten und die Investitionssumme als
    Erhaltungsaufwand bei der Einkommenssteuer abzusetzten.
    Seit 2016 ist eine Abschreibung auf 10 Jahre ja nicht mehr möglich und man kann sich bei Ersatz der alten Gasheizung ja nur noch dazwischen
    entscheiden, ob man über das Gebäude mit 50 Jahren abschreibt, oder den Invest als Erhaltungsaufwand absetzt.
    Anlagenpreis - Förderung - Vorsteuer wären ca. 17.000EUR. Bei einem angnommenem durchschnittlichen EK-Steuersatz von 30% wäre das ein
    einmaliger Steuervorteil von ca. 5.100EUR. Erst dieser Ansatz würde das ganze interessant machen.
    Dadurch käme man auf einen realen Anschaffungsbetrag (Anlagenkosten - Förderung - Vorsteuerabzug - Steuerersparnis Erhaltungsaufwand)
    von ca. 12.000EUR. Leicht höher als der eines Brennwertgerätes. Dann würde die Stromkosteneinsparung sich auch bemerkbar machen.


    Kann mir jemand helfen? Sind meine Ausführung richtig?

  • Hallo alikante,


    ab welchem Stromverbrauch ist die Technologie dennn rentabel? Laut Viessmann ab 3000kWh/a.
    Momentan verbrauche ich 4100kWh/a.


    Vieleicht ist auch meine Einsparung von 700EUR irreführend. Damit ist der Wert gemeint der übrig bleibt,
    wenn ich von den Einsparungen des erzeugten Stromes wieder die Mehrkosten für den Gasverbrauch und
    den Stromzukauf (bei Verbrauch über die 750W Leistung) der in Spitzenzeiten noch zugekauft werden muss, wieder abziehe.


    Kann mir jemand etwas zu meiner Ursprüngliche Frage zum Thema Steuern (s. Oben) weiterhelfen?

  • Wir dürfen und werden keine Steuerberatung durchführen !


    Fakt ist das KWK kein Steuersparmodell ist, schon gar nicht im selbst genutzen EFH denn dort gibt es defacto keine Ansatzmöglichkeit für irgendwelche Kosten! Der Fiskus wird sich über die Jahre jeden Cent Vorsteuer als Umsatzsteuer zurückholen, in der Regel sogar mehr. Auch mit dem Nebengewerbe als solches kannst Du nicht auf Dauer Verluste einfahren.


    Grüße

  • Man sollte sich im EFH Bereich abgewöhnen, daß sich eine Heizung amortisiert. Das ist bei keiner der Fall.
    Fakt ist: Man schafft einen Mehrwert / Eigentum. Und man reduziert die zukünftigen Verbrauchskosten, wobei klar ist daß Netzstrom und Gas immer teurer werden.
    Also liegt der Hauptvorteil darin, daß man mit seinem Geld mehr an Eigentum geschaffen hat anstatt dafür ne preiswertere Heizung angeschafft und später "nur Strom und Gas gekauft" zu haben.

  • Moin,

    Wir dürfen und werden keine Steuerberatung durchführen !

    Sehe ich auch so. Aber warnen vor selbstgebastelten "Steuersparmodellen" dürfen wir schon (der Ersthelfer am Unfallort muss ja auch kein Arzt sein).

    Fakt ist das KWK kein Steuersparmodell ist, schon gar nicht im selbst genutzen EFH

    So isses.


    @KH, Du darfst nicht Umsatzsteuer und Einkommensteuer durcheinanderbringen.


    Bei der Umsatzsteuer ist es zulässig, a) zur Regelversteuerung zu optieren (§ 19 Abs. 2 UStG) und b) Gegenstände dem Unternehmen zuzuordnen, sofern eine mindestens 10% geschäftliche Nutzung vorliegt (§ 15 Abs. 1 UStG). Die 10% sind wegen der fiktiven Hin- und Rücklieferung des eigenverbrauchten Stroms bei einem BHKW fast immer gegeben.


    Wenn Du diese Wahlrechte wahrnimmst, bedeutet das folgendes:

    • Der Netzbetreiber zahlt Dir auf die gesamte Stromerzeugung (d.h. reale + fiktive Einspeisung) einschl. KWK-Zulage neben dem Rechnungsbetrag auch 19% Umsatzsteuer;
    • Du musst in der USt-Erklärung bei den steuerpflichtigen Umsätzen neben dem Nettoerlös aus der gesamten Stromerzeugung auch den Wert der Wärme als unentgeltliche Wertabgabe angeben: Bei der PT2 auch auf die Wärme aus dem Zusatzbrenner, da es sich um ein einheitliches Gerät handelt;
    • Du kannst im Gegenzug sämtliche Vorsteuern umsatzsteuerlich geltend machen. Im ersten Jahr führt das zu einer USt-Rückerstattung, in den Folgejahren musst Du unterm Strich Umsatzsteuern an das Finanzamt abführen.
    • Nach Ablauf von fünf vollen Kalenderjahren (also 5+X Jahre nach Inbetriebnahme) kannst Du zur Kleinunternehmer-Regelung (KUR) zurückkehren. Ab da fallen Punkt 1-3 weg. Eine USt-Erklärung musst Du danach aber immer noch machen, die ist dann nur viel kürzer.
    • Auf den Eigenverbrauch (fiktive Rücklieferung) stellt Dir der NB Umsatzsteuer in Rechnung. Diese ist reine Privatsache und hat mit der umsatzsteuerlichen Behandlung des BHKW nichts zu tun, sie taucht auch in keiner USt-Erklärung auf.

    Soweit zur Umsatzsteuer.


    Bei der Einkommensteuer gilt folgendes:

    • Seit 2016 ist bei BHKW's in Privathäusern nur der Stromanteil einkommensteuerlich relevant. Dies gilt für alle Einkünfte und Kosten. Ein Wahlrecht bezüglich des Wärmeanteils (d.h. Zuordnung des gesamten BHKW's zum Gewerbebetrieb) existiert nur für Betreiber, deren BHKW vor dem 01.01.2016 in Betrieb oder verbindlich bestellt war. Dabei gilt dann aber die gesamte alte Rechtslage weiter, d.h. AfA = 10 Jahre.
    • Für Details der steuerlichen Behandlung von BHKW's gilt die Verfügung vom 11.01.2016 (siehe Anhang). Ich empfehle hier insbesondere durchzulesen die Abschnitte 4.1 und 4.1.2. Der Knackpunkt hier ist die Frage, welcher Anteil der Investition dem (allein maßgeblichen) Gewerbebetrieb "Stromerzeugung und Stromverkauf" zuzuordnen ist. Bei einem Gerät wie der Viessmann PT2 mit integriertem Zusatzbrenner gibt es zwar feste Stromkennzahlen für die Brennstoffzelle, aber wie viel Wärme der Zusatzbrenner (mit Stromkennzahl Null) beisteuert kann vorab nicht exakt festgelegt werden. Vielleicht erfährst Du ja von Viessmann, wie das Problem zu lösen ist (immerhin haben das ja alle Betreiber einer PT2). In jedem Fall erwarte ich aber, dass der Stromanteil relativ gering ist: Die Brennstoffzelle kann unmöglich mehr als ca. 6.300 kWh/a Strom erzeugen. Angenommen der Wärmebedarf Deines Hauses und damit die Wärmeerzeugung aus Bz + Zusatzbrenner wäre 20.000 kWh/a, so wäre der Stromanteil mit (6.300/26.300=) 24% anzusetzen.
    • Ich lese Abschnitt 4.1.2. der Verfügung so, dass der Stromanteil der Investition (grob geschätzt also ein Viertel der Gesamtinvestition) im "Renovierungsfall" tatsächlich im Jahr des Abflusses vollständig als Betriebsausgaben angesetzt werden kann. Nur wären das dann bei Dir nicht 17.000 EUR sondern nur 4.000 EUR oder so. Selbst mit einem Grenzsteuersatz einschl. Soli von 44,3% (der Grenzsteuersatz ist maßgeblich, nicht der Durchschnitts-Steuersatz!) kommen dabei kaum mehr als 1.800 EUR raus.

    Sofern die Wirtschaftlichkeit der Brennstoffzelle - über zehn Jahre gerechnet - bei Dir tatsächlich von diesen 1.800 EUR abhängt, würde ich das Projekt an Deiner Stelle lieber bleiben lassen. Ansonsten empfehle ich Dir (zumindest für die korrekte Interpretation der o.g. Verfügung, für die Festlegung des (gewerblichen) Stromanteils und die daraus folgenden Steuererklärungen für das Inbetriebnahmejahr) einen Steuerberater hinzuzuziehen.


    Gruß, Sailor

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    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

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  • Guten Abend sailor733,


    ich habe eine Frage zu diesem Punkt: "Bei der PT2 auch auf die Wärme aus dem Zusatzbrenner, da es sich um ein einheitliches Gerät handelt;". Bist du dir da sicher? Die anderen von dir aufgeschriebenen Punkte sehe ich auch so und kann sie gut nachvollziehen. Mein Finanzamt hat in einem ersten Gespräch sogar die Berücksichtigung des Wärmeanteils der BSZ (die unentgeltliche Wertabgabe) als fragwürdig gesehen.


    Danke für deine Antwort.


    Viele Grüße.

  • Wer kann denn schon von sich behaupten, in steuerlichen Angelegenheiten absolut sicher zu sein?:glaskugel:


    Wie dem auch sei: Ich habe mich in meinen Ausführungen auf das BMFin-Schreiben vom 19. 09. 2014 zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung von PV- und KWK-Anlagen bezogen. Das gilt meines Wissens immer noch. Die umsatzsteuerliche Behandlung von KWK-Anlagen wird hier ab Seite 7 beschrieben, und da wird auch sehr detailliert dargelegt, wie die Wärme umsatzsteuerlich zu bewerten ist (siehe Anlage).


    Jetzt ist es natürlich denkbar, dass zum Thema unterdessen neuere Erlässe o.dgl. rausgekommen sind, von denen ich nichts mitgekriegt habe (und anscheinend auch sonst keiner hier im Forum). Möglich ist aber auch, dass die Leute in Deinem Finanzamt die einkommensteuerliche und die umsatzsteuerliche Behandlung der Wärme durcheinander gebracht haben: Es ist ja immerhin eine sehr spezielle Materie.


    Nun ist es nicht unbedingt Deine Aufgabe, die Sachbearbeiter*innen in Deinem FA ihr Geschäft zu lehren. So lang die das dort anders sehen (egal ob zu Recht oder zu Unrecht), solltest Du Dir erst mal in Ruhe anhören wie sie das handhaben wollen. So lang für Dich dabei keine Nachteile entstehen, kann Dir das am Ende des Tages egal sein. Aber wenn das FA die umsatzsteuerliche Relevanz der Wärmeabgabe in Frage stellt, könnte das im Gegenzug bedeuten, dass sie Dir einen beachtlichen Teil der Vorsteuer-Anrechnung verweigern wollen. Bei den laufenden Kosten (insbesondere für Erdgas) ist das noch relativ egal, aber sofern davon auch die USt auf Kauf & Installation der Anlage betroffen sein sollte, kann das ins Geld gehen. In so einem Fall solltest Du dann schon klären, wie sie das rechtlich begründen und ggf. auf das angehängte Schreiben verweisen.

  • Hallo allerseits,

    Habe das gleiche Problem wie Steffi, das FA will die 4700 Euro zurück plus 470 Euro Zinsen die ich beim Kauf zurückbekommen habe weil ich die mir empfohlene unternehmerische Nutzung gewählt

    Habe.

    Kann leicht alle meine Daten auslesen und würde mir wünschen das jmd. Wie Sailor mit totalem Durchblick mir grob sagen kann ob ich zahle muss oder nicht.

    Zudem läuft nach 3 Jahren zuverlässiger Tätigkeit seit Mitte Dezember der Stirling nicht mehr, Reparatur Mitte Januar...Bin extrem gespannt wie es weiter geht.

  • Moin,

    Kann leicht alle meine Daten auslesen und würde mir wünschen das jmd. Wie Sailor mit totalem Durchblick mir grob sagen kann ob ich zahle muss oder nicht.

    zunächst möchte ich hier noch mal alikante zitieren:

    Wir dürfen und werden keine Steuerberatung durchführen !

    Deswegen darf und werde ich – ob mit oder ohne Durchblick – keine Daten von Dir oder anderen Einzelpersonen ansehen und dann ein Urteil darüber abgeben, ob jemand "zahlen muss oder nicht". Weder hier im Forum noch über PN.


    Generell ist meine Empfehlung, in solchen Fällen wie folgt vorzugehen:


    1) Stromerzeugung ablesen (geeichter Zähler beim Vitotwin unten links am Gerät)


    2) Wärmeerzeugung ablesen ("Diagnose Erzeuger", Code 8346 und 8347 in F1, die Werte sind zu addieren)


    3) das Verhältnis der Stromerzeugung zur Gesamt-Energieabgabe (=Stromerzeugung plus Summe aus Code 8346+8347) ermitteln. Die Stromerzeugung gilt wegen der fiktiven Volleinspeisung (vgl. BMF-Schreiben) als 100% "gewerblich", unabhängig davon wie viel Strom Du selbst verbraucht hast.


    Die Daten können insgesamt seit Inbetriebnahme sein oder z.B. für ein Kalenderjahr, aber nicht für kürzere Zeiträume. Letzteres könnte wegen der saisonal unterschiedlichen Betriebsweise zu Fehlern führen.


    Wenn das unter 3) errechnete Verhältnis unter 10% liegt, kann ein im Privathaushalt betriebenes BHKW i.d.R. nicht dem Unternehmen zugeordnet werden. Das bedeutet Du musst vermutlich zahlen. Ob die Forderung des FA dann auch der Höhe nach korrekt ist, kann Dir der Steuerberater sagen.


    Liegt das so errechnete Verhältnis über 10%, hast Du m.E. eine gute Chance, die Forderung des FA zurückzuweisen. Ich empfehle aber jedem, der hier nicht den "totalen Durchblick" hat, die diesbezügliche Korrespondenz mit dem FA dem Steuerberater zu überlassen: Schon allein weil man dafür die Formulierungen und Begründungen im FA-Bescheid verstehen und auf diese exakt eingehen muss. Sofern die Zeit drängt (Fristablauf!), kannst Du aber als Steuerzahler schon mal vorsorglich beim FA schriftlich Einspruch einlegen und darauf hinweisen, dass die Begründung vom Steuerberater nachgeliefert wird.


    Der Steuerberater sollte als Grundlage für seine Arbeit – wenn er kein Spezialist ist – eine Kopie des oben beigefügten BMF-Schreibens bekommen und braucht außerdem natürlich Deine Ablesedaten.


    In dem besonderen Fall, dass Dein Gerät jetzt auch noch defekt ist (mit der Folge, dass seitdem zwar Wärme aus dem Zusatzbrenner aber kein Strom erzeugt wird) wäre die korrekte Vorgehensweise gewesen, die Daten spätestens zum Zeitpunkt des Defektes abzulesen und die dann herzunehmen. Wenn solche Daten nicht da sind, gehen auch – ggf. vorhandene – frühere Daten, z.B. zum Jahreswechsel 2019/2020. Natürlich kannst Du stattdessen einfach heute ablesen, dann wird halt wegen der zuletzt fehlenden Stromerzeugung der Strom- (=Gewerbe-) Anteil etwas niedriger. Falls das Ergebnis so knapp ist, dass davon das Erreichen oder Unterschreiten der 10% Grenze abhängt, solltest Du Dich absichern, indem Du die abgegebene Wärmemenge zwischen Defekt und Ablesung anhand der Tabellen der Heizkostenverteiler ermittelst und abziehst. Die rechnen pro Dezembertag 5,16 Tausendstel des Jahres-Wärmeverbrauchs und pro Januartag 5,48 Tausendstel.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    Einmal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort, werde mich bemühen das Ganze so anzugehen..bin sehr auf meine Zahlen gespannt.


    Herzlichen Dank für die ausführliche Antwort, werde mich bemühen das Ganze so anzugehen..bin sehr auf meine Zahlen gespannt.

    Hallo, kann leider nur die Einträge bis 8346 ablesen, dann springt die Anzeige zurück auf 8341, unter 8346 habe ich 12,65 Mw/h, Wärmeerzeugung, der Strommesser oben links zeigt 6953 kw, das ist ja fast ein 50/50 Verhältnis...denke da stimmt Vieles nicht..

    Gruss FJ J.

  • Moin,

    denke da stimmt Vieles nicht..

    das ist wohl so...


    Dass Dein Gerät nur den (sowieso schon viel zu niedrigen) Wert 8346 anzeigt und den Wert 8347 gar nicht, kann ich nicht erklären. Selbst wenn die Anzeige mal vom KD zurückgesetzt wurde, müsste 8347 zumindest zu sehen sein. Jedenfalls ist der angezeigte Wert so oder so unbrauchbar.


    Unter diesen Umständen geht eigentlich nur noch eine Methode, nämlich den Gaszähler abzulesen. Dessen Stände müssten aus den Gasrechnungen ersichtlich und auch belegbar sein. Aus dem Gasverbrauch, bzw. genauer: aus den in den Gasrechnungen aufgeführten verbrauchten kWh erhältst Du die insgesamt seit Inbetriebnahme verbrauchte Energie G. Unter "Diagnose Erzeuger", Code 8345 in E bekommst Du die Gasmenge GS, die der Stirling verbraucht hat. Die müsste auch in den jährlichen Meldungen beim HZA auftauchen, ist also ebenfalls belegbar falls Zweifel auftauchen. Der abgegebene Strom S ist am Zähler ablesbar und aus den Abrechnungen des Netzbetreibers belegbar. Außerdem brauchst Du noch den Wert "Energie total" ET, der dem brutto vom Stirling erzeugten Strom entspricht. Den findet man beim Durchscrollen der Anzeige mit der Taste "i", oder auch im Menü "Diagnose Generator" unter Code 8204 in E. Er sollte üblicherweise ca. 6-7% höher liegen als der Wert des geeichten Stromzählers. (Die Differenz ist der Strom, den die Hilfsaggregate im Vitotwin verbraucht haben: Der zählt nicht mit.)


    Die im Zusatzbrenner verbrauchte Energie ist G-GS. Um die von der Therme abgegebene Wärme zu erhalten, muss man diesen Wert noch mit dem Wirkungsgrad (98%) multiplizieren.


    Die im Stirling erzeugte Gesamtenergie ist GS multipliziert mit dem Wirkungsgrad des Stirling (96%). Von diesem Wert ziehst Du ET ab, um die im Stirling erzeugte Wärme zu erhalten.


    Die für das Finanzamt maßgebliche Größe ist dann: S / ((S + (G-GS)*0,98 + GS*0,96 - ET). Dieser Wert sollte über 0,1 bzw. 10% liegen, damit das Vitotwin dem "Unternehmen" zugeordnet und so die USt-Rückerstattung erreicht werden kann.


    Das Ganze klingt komplizierter als es ist und muss nur deshalb so gemacht werden, weil bei Dir anscheinend die Anzeige der Wärmezähler nicht funktioniert.


    Ich habe hier die im Vitotwin-Datenblatt angegebenen Wirkungsgrade eingesetzt. Natürlich werden die in der Praxis meist nicht erreicht und sollten (wäre das hier eine technische Abhandlung) insbesondere beim Stirling mindestens um ca. 3% niedriger angesetzt werden. Aber diese Praxiswerte sind halt nicht belegbar, so dass einem kaum etwas anderes übrig bleiben wird als die Werte aus dem Datenblatt anzusetzen.


    Viel Spaß beim Rechnen:),

    Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)