Hallo Forum,
benötige Informationen zum Anlagenbegriff. Folgende Situation:
Ein Wärmenetzbetreiber errichtet ein neues Nahwärmenetz. Da dieses mit den Jahren sukzessive erweitert wird ist es geplant die BHKW-Leistung ebenso sukzessive mit dem Nahwärmenetzausbau in unterschiedlichen Kalenderjahren zu steigern. Im Endausbau soll die Energiezentrale (in einem Gebäude auf dem gleichen Grundstück), eine Zentrale MSR-Technik mit drei Anlagen a 49,9 kW elektrischer Leistung ausgerüstet werden.
Meine Fragen bezüglich des KWK-Zuschlags;
1. Sind die drei BHKWs als eigenständige Anlagen (unterschiedliche Inbetriebnahmejahre) gemäß KWK-G 2016/2017 zu sehen oder gilt hier eine Verklammerung?
2. KWK-Vergütung für alle drei BHKW´s (49,9 kW) 4,0 ct/kWh Eigenstrom und 8,0 ct/kWh Einspeisung über 60.000 Bh oder gilt eine verklammerte Gesamtleistung a 149,7 kW als Berechnungsgrundlage?
Besten dank für Eure Antworten.....