Einnahme Überschuss

  • Hallo @Skorpion,


    wir können hier im Forum keine Steuerberatung machen, schon gar nicht ohne Detailkenntnisse.


    Aber schon bei oberflächlicher Betrachtung Deiner eingescannten EÜR fällt auf, dass da fast NICHTS stimmt.


    1) Du setzt in Zeile 52 unter "Übrige unbeschränkt absetzbare Betriebsausgaben" einen Betrag von EUR 27.980,39 an. Ein solcher Riesenbetrag kann hier überhaupt nicht auftauchen. Sofern es sich dabei um die Anschaffungskosten Deines BHKW handeln sollte (eine andere Erklärung fällt mir aus dem Stand nicht ein), so haben wir hier gleich drei Fehler für den Preis von einem:


    Erstens sind die (Netto-)Anschaffungskosten eines BHKW nicht auf einen Sitz absetzbar, sondern müssen über zehn Jahre abgeschrieben werden.


    Zweitens gehört der AfA-Betrag nicht in Zeile 52, sondern weiter vorne in Zeile 30. Außerdem musst Du bei abzuschreibenden Investitionsgütern die Anlage AVEÜR ausfüllen, die fehlt hier ganz.


    Drittens ist bei BHKW's, die seit 01.01.2016 in Betrieb genommen wurden überhaupt nur der Stromanteil einkommensteuerlich relevant. Bei einem EcoPower 1.0 mit 1 kW(el) und 2,5 kW(th) sind das ca. 28,6% des Aufwands einschl. AfA. Meiner Meinung nach gilt das auch für die in Zeile 49 aufzuführende Vorsteuer. Der Wärmeanteil (ca. 71,4% aller Kosten) ist Privatsache.


    2) Auch die Betriebseinnahmen (Zeile 22 bzw. 71) erscheinen eigenartig, die Zahl ist sehr hoch und erscheint eigentlich nur plausibel, wenn hier die einmalige Pauschalzahlung der KWK-Zulage für 60.000 Betriebsstunden (EUR 2.400 beim Ecopower?) enthalten ist.


    3) Weiterhin fehlen die Angaben unter Zeile 25 und 26. Hier hinein gehören zumindest die (anteilig auf den Strom entfallenden) Kosten für Erdgas bzw. für den Vaillant-Vollwartungsvertrag.


    Hab jetzt steuern gemacht ist die Eür soweit richtig?

    Nochmal: Da drin ist fast NICHTS richtig. Unterm Strich kann ich Dir nur dringend davon abraten, dieses Machwerk dem Finanzamt unter die Augen kommen zu lassen. Stattdessen solltest Du das einen Steuerberater machen lassen, der sich mit BHKW's auskennt.


    Eine Alternative wäre, dass Du Dich in diesem Unterforum in die Materie einliest. Nur bekomme ich aus Deinen Angaben den Eindruck, dass Du (nichts für ungut!) von der steuerlichen Behandlung eines BHKW absolut keinen Schimmer hast. Da ist es dann wirklich besser, das - insbesondere beim ersten Mal - von einem Fachmann machen zu lassen.


    Übrigens auch die Umsatzsteuer-Erklärung: Selbst als Kleinunternehmer muss man eine machen. Und Du erst recht, denn bei Dir sieht es so aus, als ob Du zur Regelbesteuerung optiert hättest: Anders kann ich mir den Eintrag in Zeile 16 nicht erklären.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    2 Mal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Morgen
    Muss dazu sagen das ist ja die erste Eür.
    Zu Punkt 1 es sind Anschaffungskosten mit dabei.
    Hab da beim Finanzamt nachgefragt ob ich das über 10jahre absetzen soll oder nicht und die meinten alles rein schreiben.
    Zu 2 hast du auch recht es sind die 2400 euro
    Zu 3 das hab ich versehentlich wo anders reingeschrieben

  • Moin,

    Hab da beim Finanzamt nachgefragt ob ich das über 10jahre absetzen soll oder nicht und die meinten alles rein schreiben.

    Na, wenn das Finanzamt das sagt, mach' es so. "Es gibt mehr Ding' im Himmel und auf Erden, als eure Schulweisheit sich träumen lässt..."


    Ich warne nur alle hier evtl. Mitlesenden zu glauben, dass das immer so läuft.


    Selbst hier gilt aber, dass bei der Einkommensteuer sowohl auf der Ausgaben- als auf der Einnahmenseite nur die auf die Stromerzeugung entfallenden Anteile geltend gemacht werden können. Eigentlich richtet sich das nach der tatsächlichen Erzeugung, die aber natürlich von Jahr zu Jahr leicht variiert. Insbesondere bei den Anschaffungskosten und der darauf entfallenden Umsatzsteuer ist es daher wahrscheinlich zulässig, den Stromanteil entsprechend dem Verhältnis der Nennleistungen in den technischen Unterlagen anzusetzen. Das wäre dann beim Ecopower nach meinen Daten 1/(1+2,5) = 28,6%. Zum Ausgleich musst Du die anfallende Wärme nicht als Entnahme versteuern.


    Anschaffungspreis, Erdgasverbrauch und Wartungskosten Deiner Zusatztherme bleiben deswegen vollständig außen vor und müssen daher aus den Gesamtkosten herausgerechnet werden bevor die 28,6% angesetzt werden. Falls Du für das Ecopower keinen separaten Gaszähler hast, geht es wahrscheinlich auch, den Gasverbrauch aus den Betriebsstunden des Ecopower und den Angaben in den technischen Daten zu ermitteln. Achtung: Der Erdgaslieferant stellt die kWh nach Brennwert (Hs) in Rechnung. In den technischen Daten des Ecopower ist der Erdgasverbrauch aber möglicherweise als Heizwert (Hi) angegeben. Zur Ermittlung des Brennwertes muss man diesen Wert mit 1,11 multiplizieren.


    Welche Deiner Einnahmen und Kosten steuerlich zu berücksichtigen sind und wie dann die einzelnen Posten einzuordnen sind, geht aus der Verfügung hervor, die ich hier einmal mehr als Anhang beilege. Nochmals: Wenn Du das Gefühl hast, dass Du mit dieser Unterlage nicht problemlos klarkommst, rate ich Dir einen Steuerberater zu konsultieren.


    Gruß, Sailor

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    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Ich habe keinen extra Gaszähler bzw. Wärmemengenzähler.


    Du hast auch was von Umsatzsteuer gesagt, ich habe dem Finanzamt vor 3 Monaten schon alles gegeben dann wollten die nochmal die ganzen Rechnungen und und hab eben nur die EÜR vergessen zusammen zuschreiben. Umsatzsteuererklädung ist schon abgeschlossen und ich mach auch Monatlich die Vorsteuer. Bis jetzt immer ohne Probleme. Nur die EŰR ist etwas anders.

  • Sorry, aber bei deinen Unterlagen ist nach wie vor der Wurm drin, und die Sache wird immer undurchsichtiger.


    Die Scans (Dokument 0353 ist nicht lesbar) zeigen wieder eine Anlage EÜR 2017, in der jetzt aber im Vergleich zu den Scans im ersten Beitrag wesentliche Angaben fehlen. Vor allem die Zeilen 14 und 16 sind jetzt leer, wo sind die € 2.460 Einnahmen und die € 467 Umsatzsteuer geblieben?


    Dafür steht hier jetzt neu die Vorsteuer als BetriebsEINNAHME, d.h. Du hast diese demnach in Höhe von € 5.292,78 vom Finanzamt bereits 2017 erstattet bekommen?


    Die Wartungskosten gehören eigentlich in Zeile 26 (nicht 25), wobei das nicht so entscheidend ist. Aber hast Du denn 2017 kein Erdgas bezogen bzw. darauf zumindest Vorauszahlungen geleistet? Die entsprechenden Angaben gehören in Zeile 25. In beiden Zeilen darf aber nur der Stromanteil (28,6%) angesetzt werden, das ist hier jedenfalls bei den Wartungskosten nicht geschehen: Oder hat Vaillant € 2.230 netto für Wartung in Rechnung gestellt?


    Dass Dein Finanzamt gegen jede Regel den Gesamtbetrag der Investition als Betriebsausgaben anerkennt (entsprechend 100% AfA im ersten Jahr), habe ich zwar nicht verstanden aber begriffen. Insofern ist es logisch, den entsprechenden Betrag (EUR 27.218) in Zeile 30 aufzuführen. Ob dieser nach Posten korrekt abgerechnet wurde kann ich nicht beurteilen, aber jedenfalls wurde auch hier der Gesamtbetrag angesetzt und nicht nur der Stromanteil. Dies entspricht nicht der Rechtslage. So langsam frage ich mich allerdings, ob Dein Finanzbeamter das weiß.


    Was komplett fehlt ist die zweite Seite der EÜR mit den Zeilen 33-70. Hier wäre insbesondere Zeile 49 (gezahlte Vorsteuerbeträge) zu prüfen. Wenn die Anlage 2017 in Rechnung gestellt wurde, müsste hier ein beachtlicher Betrag stehen, plus die Vorsteuer, die auf Erdgas + Wartung in Rechnung gestellt wurde.


    Jedenfalls sind die Angaben insgesamt so lückenhaft und widersprüchlich (wobei die zwar für Dich positive aber regelwidrige Sichtweise des FA noch erschwerend hinzukommt), dass ich keinen Durchblick mehr habe und es nicht verantworten kann - über das in diesem Beitrag Gesagte hinaus - Dir noch irgendwelche Ratschläge zu geben. Bis auf den, einen Steuerberater einzuschalten.


    Ich ziehe mich daher aus diesem Thread zurück und wünsche Dir beim Umgang mit dem Finanzamt viel Glück. Du wirst es voraussichtlich brauchen.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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