Moin,
Wenn ich ein BHKW mit einer Leistung zwischen 1 und 50 MW habe muss ich ja an dieser Ausschreibung teilnehmen.
Verstehe ich das hier in der Broschüre (S.16) richtig, dass wenn ich den erzeugten Strom selbst nutze, ich nicht förderberechtigt bin? (Also bezogen auf den "Reststrom")
"Der Anspruch auf eine Zuschlagzahlung für
KWK-Strom aus diesen Anlagen besteht, wenn:
• der Anlagenbetreiber in einer Ausschreibung
einen Ausschreibungszuschlag erhalten hat,
• der erzeugte KWK-Strom bis auf den Eigenbedarf
der Anlage und von Nebenaggregaten
in ein Netz der allgemeinen Versorgung
eingespeist wird,
• wesentliche Voraussetzungen fur die Zuschlagberechtigung
nach § 6 und einer Rechtsverordnung
nach § 33a Abs. 1 erfullt sind."