Netzbetrieber will integrierten geeichten Stromzähler nicht anerkennen, Viessmann PT2 zusammen mit PV-Anlage

  • Hallo Zusammen,



    zunächst finde ich es echt toll das es zu ein umfangreiches Diskussionsforum zu dem ganzen Thema gibt!



    Zu meinem Anliegen.


    Wir haben letzte Woche die Viessmann PT2 installiert bekommen und kämpfen gerade mit dem Netzbetreiber, weil er den integrierten geeichten Stromzähler der Anlage nicht anerkennt.Der Netzbetrieber will einen seiner Stromzähler installieren und natürlich auch bezahlen lassen, da er laut seiner Auskunft hier das Recht hat dies zu bestimmen.


    Zur Ausgangssituation:


    Viessmann PT2 + PV-Anlage mit 6 KW. Als Schaltschema wurde das Messkonzept 7 definiert (Kaskadenschaltung).
    Keine pauschale Vergütung von 1800,-€ durch die Bafa auch wegen steuerlicher Behandlung.



    Bei allem was ich bisher gefunden habe ist mir nicht eindeutig klar geworden ob die Main-Donau-Netz das einfach so bestimmen darf oder ich ein Wahlrecht habe "meinen"-Zähler zu akzeptieren oder den vom Netzbetreiber.


    Es wäre super, wenn jemand dazu was weiss oder bereits selbst Erfahrungen gemacht hat.


    Mir geht es hier nicht ums Prinzip. Ich habe einfach ein Platzproblem mit meinem Schaltschrank und müsste wegen diesem einen Zähler einen riesen Aufwand betreiben und Geld in die Hand nehmen, um das zu realisieren.



    Vielen Dank und schöne sonnigen Tag!



    Sven

  • Grundsätzlich hat der Netzbetreiber Recht, ist leider so und macht bei uns auch immer Höllenspaß...


    Du kannst Dich aber an Discovergy wenden, die übernehmen dann den Messstellenbetrieb und der vorhandene Zähler kann verwendet werden

  • Das Messen obliegt grundsätzlich einem Messstellenbetreiber. Du kannst mit dem Messstellenbetrieb Deinen örtlichen Netzbetreiber oder einen freien Messstellenbetreiber wie z.B. Discovergy beauftragen. Letztendlich ist es ein liberalisierter Markt und Du als Kunde kannst nach Preis und Leistung der Angebote entscheiden. Vermutlich ist der örtliche billiger (fährt ja auch nicht weit) und ein Freier bietet bessere Leistung, wie ein Smart-Meter mit tollen Auswertungsfunkionen wie der Strom eingespeist, verbraucht oder aus dem Netz bezogen wird. Details: https://www.bhkw-infothek.de/n…eugungs-und-erntezaehler/

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Grundsätzlich hat der Netzbetreiber Recht, ist leider so und macht bei uns auch immer Höllenspaß...


    Du kannst Dich aber an Discovergy wenden, die übernehmen dann den Messstellenbetrieb und der vorhandene Zähler kann verwendet werden

    Discovergy bietet das Produkt BHKW Lite nicht mehr an. Der vorhandene Zähler wird von Discovergy nicht übernommen. Du brauchst also eine separaten Zählerplatz.
    Der Netzbetreiber ist im Recht.

    Kohlhoff Energie GmbH
    Posener Str. 1
    23554 Lübeck

  • Das mit Discovergy wusste ich nicht, den Rest hatte ich ja (leider) auch schon so beschrieben...

  • Mir geht es hier nicht ums Prinzip. Ich habe einfach ein Platzproblem mit meinem Schaltschrank und müsste wegen diesem einen Zähler einen riesen Aufwand betreiben und Geld in die Hand nehmen, um das zu realisieren.

    Ich kann mich noch an eine Veranstaltung im Hause Viessmann erinnern, dabei ging es noch um die Details zum internen Zähler (insbesondere beim Stirling-BHKW) und wie das in der VDE-AR-N 4105:2011-08 geregelt werden sollte. Das war also vor der Finalisierung der Endfassung und ist einige Tage her. Damals konnte man von der Normenseite das so formulieren, dass ein integrierter Zähler normativ zulässig ist.


    Zitat von Hans_Dampf

    Grundsätzlich hat der Netzbetreiber Recht, ist leider so und macht bei uns auch immer Höllenspaß.

    Was hat sich seit 2011 geändert, dass der Netzbetreiber / Messstellenbetreiber diesen praktischen Weg eines geeichten, eingebauten Erzeugungszählers nicht mehr geht? Will der einem Krümel in den Käs streuen, weil er das Messstellenbetriebsgesetz kann?


    § 3 Messstellenbetrieb
    (3) Der Messstellenbetreiber hat einen Anspruch auf den Einbau von in seinem Eigentum stehenden Messeinrichtungen, modernen Messeinrichtungen, Messsystemen oder intelligenten Messsystemen.

    Gibt es auch Messstellenbetreiber, die einem den eingebauten Zähler abkaufen bzw. pachten, bzw. bereit sind diesen kostenfrei zu nutzen? Kann das "hat Anspruch auf" auch missbräuchlich genutzt werden?


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Was hat sich seit 2011 geändert, dass der Netzbetreiber / Messstellenbetreiber diesen praktischen Weg eines geeichten, eingebauten Erzeugungszählers nicht mehr geht? Will der einem Krümel in den Käs streuen, weil er das Messstellenbetriebsgesetz kann?

    Vielleicht plant er, zeitnah auf Zähler mit Online-Ablesung umzustellen, das können die eingebauten (Hutschienen-)Zähler nicht. Aber selbst dann wäre es für alle Beteiligten einfacher, die Umstellung erst vorzunehmen wenn die online ablesbaren Zähler wirklich kommen. Also hat der TS hier wohl einfach Pech gehabt und ist auf einen NB (bzw. Sachbearbeiter) gestoßen, der alles nach Schema F machen will.

    Gibt es auch Messstellenbetreiber, die einem den eingebauten Zähler abkaufen bzw. pachten, bzw. bereit sind diesen kostenfrei zu nutzen?

    Unser NB (Bayernwerk), der ja "by default" seit 01.07.16 Messstellenbetreiber ist, lässt bei unserem Bestandsgerät einfach alles unverändert weiter laufen, d.h. ich lese wie bisher alle vier Zähler der Kaskade (davon zwei eigene am BHKW sowie die NB-eigenen PV-Erzeugungszähler und Zweiwegezähler) zum Quartalsende ab und teile sie dem NB auf seiner Website mit. Offenbar ist dieses Verfahren auch nach neuer Gesetzeslage zulässig, und zwar ganz ohne formale Übereignung des Zählers. Ob das auch bei jetzt erst neu in Betrieb genommenen Anlagen so gehandhabt wird, weiß ich nicht. Ansonsten muss man da wirklich rechnen ob es wirtschaftlicher ist die 60.000 Stunden-Pauschale zu nehmen, dann hat man das Gedöns mit dem Erzeugungszähler von vornherein nicht.


    Interessant wird's bei Bestandsanlagen wie unserer, wie das weiter geht wenn der im Vitotwin eingebaute Zähler in ca. zwei Jahren zur Eichung ansteht. Gebraucht wird er danach gerade mal noch ein gutes Jahr bis zum Auslaufen der KWK-Förderung. Dafür extra einen neuen Zählerplatz einzurichten lohnt sich jedenfalls nicht. Im Extremfall ist es dann – wenn der NB sich querstellt – bei einem 1-kW-Gerät wahrscheinlich wirtschaftlicher, auf die verbleibende KWK-Förderung zu verzichten.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)