Teilweise Steuerentlastung nach § 53a Abs. 1 EnergieStG ab 2018

  • Moin Gemeinde,


    auf Anregung des Users deuba möchte ich sicherheitshalber (in Ergänzung zum vorher Gesagten) folgendes klarstellen:

    • Die teilweise Erstattung für BHKW's mit "Verbrennungsmotoren"richtet sich (wie schon von Carbon in Beitrag #9 richtig geschrieben) nicht nach § 53a Absatz 1 EnergieStG, sondern nach Absatz 4. Der Absatz 1 gilt demnach für die meisten BHKW's nicht, sondern de facto anscheinend nur für Stirling-Geräte (Brennstoffzellen werden überhaupt nicht nach § 53a entlastet, sondern nach § 47 Abs. 1 Nr.3).
    • Die Erstattungs-Sätze sind für BHKW's nach Abs. 1 in Abs. 2 aufgelistet, die für BHKW's nach Abs. 4 in Abs. 5. Für Erdgas gilt gemäß beiden Absätzen der gleiche Erstattungssatz (€ 4,42/MWh). Für Heizöl und Flüssiggas sind dagegen (warum auch immer) in Abs. 5 niedrigere Erstattungssätze genannt als in Abs. 2.
    • Die Erstattung geht in beiden Fällen mit demselben Formular (1135). Für die Erstattung nach Abs. 1 muss man in Feld 3 das Kreuz im ersten Quadrat setzen, für Abs. 4 im zweiten. Die Errechnung der Erstattungsbeiträge läuft dann für Erstattungen nach Abs. 1 auf Seite 2 des Formulars, für Abs. 4 auf Seite 3.

    Ich nehme aber an, dass – wenn sich hier jemand vertut – der Zoll von Amts wegen den Antrag entsprechend korrigiert bzw. einen abweichenden Bescheid herausgibt. Beim nächsten Mal weiß man's dann. Und bei Erdgas als Brennstoff (was wohl für die meisten von uns zutrifft) ist es im Ergebnis sowieso egal.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Funfact: Ab April (jetzt) gibt es ein neues Formular, welches nur noch online ausgefüllt werden kann.

    Der Gipfel der Vermurksung: Es klappen sich dann die Felder auf, je nachdem was man eingibt.

    Wahrscheinlich kann man sich beim Zoll bald eine Enigma kostenpflichtig dazu bestellen...

    RMB Neotower 2.0 an 340-M (950l)

    10 kWh (48V) BYD an SMA SI 3.0

    Ersatzstromsystem (Enwitec-Box)

    5 kWp auf Satteldach
    1,8 kWp auf Flachdach

    2,5 kWp (halbtransparent) Carport

    Citroen C-Zero ("i-MiEV)"

    Ariston Nuos Primo 100 (TW-WP)

  • Moin Krümel,

    Der Gipfel der Vermurksung: Es klappen sich dann die Felder auf, je nachdem was man eingibt.

    warum Vermurksung? Ich finde das an sich recht praktisch, das heißt natürlich sofern es funktioniert. Oder hast Du den Eindruck, dass es das nicht tut?


    Bislang musste man die Formulare auch am Rechner ausfüllen, aber dann das ganze Zeug mühselig ausdrucken und für 95 Cent per Schneckenpost ans HZA schicken. Und (anders als z.B. bei ELSTER) wurden auch keine Angaben automatisch errechnet oder übernommen, sondern man musste die Stammdaten (Adressen, Firmennummer etc.) jedes Jahr von neuem eingeben und alle Zahlen selbst ausrechnen. Wenn das jetzt einfacher geht, wäre es m.E. für alle Beteiligten ein erheblicher Fortschritt.


    Was mich aber noch interessieren würde, wie machen die das jetzt bei den digitalen Formularen mit der Unterschrift? Bei der idiotischen (Gottlob für Kleinanlagen wieder abgeschafften) EnSTransV-Meldung musste man – bevor man das digitale Formular nutzen durfte – erst einen aufwändigen Registrierungsprozess durchlaufen, bei dem auch unterschriebene Papierformulare per Schneckenpost hin und her geschickt wurden.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)