Sanierung Einfamilienhaus Erdwärme vs. Viessmann PT2

  • Das mit den 5 Jahren kann mir auch passiert sein (da will ich mal den Vetreter in Schutz nehmen).
    Vermutlich weil ich das von den kleinen Abschreibungen aus meine Kleinunternehmen von früher kannte und ich irgendwie versucht habe auf die 1100 Euro aus dem Ausdruck oben zu kommen.


    Habe jetzt die Broschüre ASUE_Leitfaden-Klein-BHKW_2018 überflogen und von daher weiss ich jetzt um die 10 Jahre...


    Allerdings ist ja wohl wie schon geschrieben das größere Problem der Tatbestand der Liebhaberei. Da sich ja wohl in den ersten 10 Jahren bei Abschreibung der Zelle und der Wartungsaufwände kein Gewinn einstellen wird.


    Muss mir das aber noch genauer / in Ruhe durchlesen.


    Der 32kW Kessel würde nicht extra kommen, das wäre ja echt was gewesen :) Bei der Vitovalor ist ja ein Brennwertkessel mit integriert, welchen es in verschiedenen Leistungsstufen gibt. Aber selbst so wäre der vollkommen überdimensioniert.
    Selbst der 19kW in meinem Angebot ist eig. zu groß. Ist aber egal, da die alle gleich weit runtermodulieren können...
    Aber dennoch... Heizlast und Kesselauslegung war nicht so seins.

  • Moment, Du musst mal anders rechnen: Immerhin in Prozenten 117% Einsparung (steht ja so im Bericht)


    Wenn Du also vorher 2000 Euro Kosten hast und dann 117% Einsparung hast, bekommst Du ja 234 Euro raus und hast gar keine Kosten mehr..


    Wenn man jetzt mal annimmt, dass Du für Dein Haus im Monat 1500 Euro/Monat abzahlen muss, solltest Du bei dem ew-Mann 7 Anlagen kaufen... Von dem Geld kannst Du dann Dein Haus abbezahlen....


    Das was Sailor zum Besuch des Vertreters schreibt, ist unzureichend: Zusätzlich zum Knoblauch noch einen Hammer und einen Holzpflock bereithalten und für viel Tageslicht in der Bude sorgen...

    Selbst der 19kW in meinem Angebot ist eig. zu groß. Ist aber egal, da die alle gleich weit runtermodulieren können...
    Aber dennoch... Heizlast und Kesselauslegung war nicht so seins.

    Frag den doch mal nach seiner Qualifikation. Wer da arbeitet, den hat man vorher bei McDonalds rausgeschmissen...

  • Moin Christian,

    Allerdings ist ja wohl wie schon geschrieben das größere Problem der Tatbestand der Liebhaberei. Da sich ja wohl in den ersten 10 Jahren bei Abschreibung der Zelle und der Wartungsaufwände kein Gewinn einstellen wird.

    Das mit der Liebhaberei muss ja an sich kein Problem sein. Im Gegenteil: Wenn das Finanzamt auf Liebhaberei erkennt, bist Du den Steuerkram insoweit los - da kann ich mir schlimmere Schicksale vorstellen. Und ein privates BHKW als "Steuersparmodell" einzusetzen ist so oder so völlig ausgeschlossen, auch wenn Graf Dracula was anderes behauptet.


    Der steuerliche Gewinn ist die Summe aus Einkünften (Verkaufserlös + Eigenverbrauch + KWK-Zulage + Energiesteuer-Erstattung), abzüglich Aufwand (AfA + Erdgas + Wartung, soweit diese auf die Stromerzeugung entfallen). In Deinem Fall kann man den Aufwand grob mit 15-20 ct/kWh abschätzen. Das wären die "Herstellkosten" des Stroms, und die liegen offensichtlich niedriger als der bei Dir geltende Marktpreis für Strom (28 ct/kWh), aber deutlich höher als der Verkaufserlös (3,7 ct/kWh). Das ist bei BHKW's fast immer so.


    In einem solchen Fall bewertet man den selbst verbrauchten Strom zu Herstellkosten. Und daraus folgt, dass der Eigenverbrauch (egal wie hoch er ist) grundsätzlich weder einen steuerlichen Gewinn noch einen Verlust bewirken kann. Der Verkaufserlös liegt dagegen deutlich niedriger als die Herstellkosten. Gäbe es keine KWK-Zulage und keine Energiesteuer-Erstattung, so wäre ein privat genutztes BHKW also so gut wie immer ein steuerliches Verlustgeschäft und dementsprechend als Liebhaberei einzustufen.


    Die Energiesteuer-Erstattung (bei der Vitovalor nach § 47 Abs.1 Nr. 3 EnergieStG) reicht allein wahrscheinlich nicht aus um die Verluste aus dem Stromverkauf auszugleichen, also hängt das Ganze von der KWK-Zulage ab. Und hier kommen wir zu einem steuerlichen Knackpunkt:

    • Wenn Du die jährliche Abrechnungsweise wählst (was bei Deinen Daten grundsätzlich günstiger wäre), so sind die Einnahmen daraus zu versteuern. In der Summe würde damit jedes Jahr ein kleiner steuerlicher Gewinn entstehen. Die Steuer darauf bewegt sich wahrscheinlich im niedrigen zweistelligen Bereich, aber Liebhaberei wäre dann mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen.
    • Wählst Du dagegen die Einmalzahlung (1800 EUR), so ist diese grundsätzlich im Jahr des Zuflusses zu versteuern. Die entscheidende Frage ist nun, ob stattdessen die Einmalzahlung wie die BAfA-Zuschüsse gemäß R 6.5 Abs. 2 EStR von den Anschaffungskosten abgezogen werden darf. In diesem Fall wäre insoweit nichts zu versteuern und im Gegenzug würde sich die jährliche AfA um 180 EUR vermindern. Ob dann beim Gewinn unterm Strich eine schwarze Null (=keine Liebhaberei) oder eine rote Null (=Liebhaberei) herauskommt, muss man sehen. Ein richtiges Problem hättest Du nur, wenn die Verrechnung gemäß R 6.5 Abs. 2 EStR nicht möglich ist. Dann müsstest Du im ersten Jahr ca. 600 EUR Steuern auf die Einmalzahlung abdrücken und würdest ab dem zweiten Jahr in die Liebhaberei rutschen, könntest also Verluste aus dem Stromverkauf steuerlich nicht geltend machen.

    Ich empfehle also, diese Frage vorab zu klären. Vielleicht weiß ja Rüdiger Quermann was dazu? Falls eine Klärung nicht möglich ist bevor die Entscheidung fällt, solltest Du auf die sichere Seite gehen (die ja zudem finanziell attraktiver ist) und die jährliche Auszahlung der KWK-Zulage wählen. In dem Fall halte ich es - wie gesagt - für unwahrscheinlich, dass Dein BHKW als Liebhaberei eingestuft wird.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

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  • Das Wichtigste ist meiner Meinung nach, wie der Brennwertkessel richtig eingeschaltet wurde. Grundsätzlich sollte bei geringer Wärmebelastung Ihr Volumen zumindest für den Sommer ausreichen. Über schweres kaltes Wetter kann man nicht sicher sagen. Haben Sie einen Konstrukteur eines thermischen Systems kontaktiert?


    Sie haben einige Informationen für mich

  • PgFrank,


    wie meinst Du das?

    Die BSZ reicht für den Sommer problemlos (selbst die verschläft den größten Teil des Sommers).

    Die 19kW des Brenners sind definitiv zu groß, aber wie gesagt aufgrund der Modulation egal...


    Grüße

    Christian