BHKW-Betreiber müssen neue EnSTransV-Meldepflicht beachten

  • Transparenz ist wichtig. Beispielsweise wäre sie beim Entstehungsprozess von Gesetzen und Verordnungen sicher hilfreich, um Lobby- und Klientelpolitik zu entlarven. Transparenz kann aber auch zum Bürokratie-Papiertiger verkommen, so wie jetzt für die Betreiber kleiner Blockheizkraftwerke. Gemäß der „Verordnung zur Umsetzung …

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    Quelle: https://www.bhkw-infothek.de/n…sv-meldepflicht-beachten/

  • Danke für die Info, ich habe diese soeben an unsere Kunden weitergeleitet, einige haben sich dann bei mir gemeldet und mich gefragt, ob ich sie denn verarschen will.


    Ich habe den Kunden, die Humor besitzen, dann zurückgeschrieben, dass ich sie zwar seinerzeit hinreichend informiert habe, welche Daten im Rahmen der DSGVO bei uns gespeichert sind und sie einverstanden waren, dass ich ihnen Mails sende, ich dies für unsere Firma aber umgekehrt nie erklärt habe, sprich keine Genehmigung für die Rückfrage per Mail an unsere Firma vorlag.


    Abschließend habe ich noch mitgeteilt, dass sie die Mitteilung an das HZA, wie viel Euro ihnen das HZA denn überwiesen hat, jetzt nicht mehr ausfüllen müssen, da das zu erwartende Bußgeld von 5.000 Euro ein Vogelschiss (schönes Wort!) ist verglichen mit der Pappe von 500.000 Euro, die jetzt mit der DSGVO-Nummer kommt.


    Ernsthaft: Die Vermutung, dass wir von Wahnsinnigen regiert werden, weicht bei mir immer mehr der Gewissheit und hat auch nichts mehr mit dem üblichen EU-Bashing zu tun.

  • Hallo!


    Mir scheint das eine weitere Spielart zu sein die KWK-Technik totzutrampeln. Da vergeht einem langsam aber sich die Lust. Stellt sich die Frage in wie weit ich mich ständig über solche neuen Spinnereien zu informieren habe um deren schwachsinnigen Regulierungswahn gerecht zu werden. Alleine die Vorstellung das an den gleichen Verein melden zu müssen der zwei Tage vorher die Erstattung bewilligt und ausgezahlt hat. Offensichtlich müssen unsere Beamten ausgelastet werden um einen Grund zu finden noch mehr einstellen zu können. Ich frage mich langsam wer in D demnächst das Geld verdienen soll.


    Viele Grüße
    Joachim

  • Stimmt grundsätzlich alles.... aber man kann ja auch mal überlegen, was das denn bei uns auslöst... wenn ich hundert Leute über diesen Blödsinn informiere, haben 30 eine Rückfrage, die ich dann beantworte.


    Anspruch ist halt bei uns, dass die Kunden keine Überraschungen erleben. Es ist aber wegen der Fülle der Änderungen, die "mal eben so" kommen und hier im konkreten Fall wirklich keinerlei Sinn machen immer schwieriger, sich als Fachunternehmen auf dem neusten Stand zu halten.


    Der Beifang Tagesgeschäft muss ja auch noch bewältigt werden. Und für den Endkunden als Anlagenbetreiber, der evtl. keine Infos von seinem Installateur bekommt, ist die Sache meiner Meinung nach nicht mehr machbar

  • Moin,

    Ernsthaft: Die Vermutung, dass wir von Wahnsinnigen regiert werden, weicht bei mir immer mehr der Gewissheit und hat auch nichts mehr mit dem üblichen EU-Bashing zu tun.

    Sehe ich auch so.


    Aber wir müssen bis auf Weiteres mit dem Wahnsinn leben, und daher für die hier Mitlesenden (bzw. Mitleidenden) ein paar praktische Tipps aus der eigenen Erfahrung (ich habe das EnSTransV-Ritual gestern abend und heute morgen vollzogen):


    1) Auch wenn das anfangs etwas umständlich ist, lohnt es sich wie vom Zoll vorgeschlagen über das EnSTransV-Meldeportal zu gehen. Die elektronischen Formulare geben einem nämlich beim Ausfüllen Hilfestellungen, die man bei den PDF-Formularen nicht bekommt.


    Was das Umständliche betrifft: Bei der Anmeldung zum Meldeportal muss man ein Formular zur Registrierung zuerst online ausfüllen (die Unternehmensnummer ist dieselbe wie auf den HZA-Bescheiden), dann ausdrucken und händisch unterschreiben. Das unterschriebene Formular kann man - wenn man einen Scanner hat - einscannen und gleich auf der Anmeldeseite (da öffnet sich ein entsprechendes Fenster) online ans HZA schicken. Ich habe das abends gegen 23:00h gemacht und bekam morgens um 09:30h per E-mail die Bestätigung, dass mein Zugang freigeschaltet ist. Wer keinen Scanner hat, muss das unterschriebene Formular per Schneckenpost ans HZA schicken, dann dauert's länger.


    2) Mit dem freigeschalteten Zugang kann man sich nun im Portal anmelden und den Antrag auf Befreiung ausfüllen (mit den anderen Formularen hab' ich mich nicht beschäftigt). Hier sind viele Angaben schon aus dem Registrierungsformular übernommen und vor-ausgefüllt, was immerhin Arbeit spart.

    • Die o.g. Hilfestellung zu den Angaben ist v.a. wertvoll bei der Frage nach "Klassifikation des Beihilfeempfängers": Klickt man hier auf das Fragezeichen, so kommt ein Fenster mit Klassifizierungen und einer Suchfunktion hoch. Das richtige Stichwort hier heißt "Elektrizität" (andere wie Strom, Wärme, BHKW funktionieren nicht). Unter der Handvoll der damit hochkommenden Möglichkeiten habe ich Elektrizitätserzeugung aus Wärmekraft ohne Fremdbezug zur Verteilung angeklickt. Dann trägt sich das automatisch einschl. der zugehörigen Nummern in das Formular ein.
    • Bei der Frage nach "Kleinstunternehmen" können wahrscheinlich 99,9% von uns bedenkenlos das Kreuzchen setzen. Wer Zweifel hat, kann auch hier das Fragezeichen anklicken.
    • Unter "Auswahl der Befreiung" kreuzt man den § an, der auf den HZA-Bescheiden aufgeführt wurde. Bei den meisten von uns dürfte das § 53a EnergieStG sein.
    • Die letzte Frage bezieht sich auf die "Höhe der Steuerbegünstigung": Hier wird nach den Beträgen gefragt, die man in den Jahren 2015-2017 erhalten hat (das war also jeweils die Entlastung für das Jahr davor).
    • Ein letztes Kreuzchen unter "Versicherung" setzen, evtl. Kopie als PDF speichern und "Senden".

    Das war's eigentlich, ich hoffe dass ich jetzt für die nächsten drei Jahre bezüglich EnSTransV Ruhe habe. Wenn wider Erwarten noch was kommt, werde ich das hier posten.


    Ein weiterer Grund, warum ich die elektronische Form empfehle, ist folgender: Da mit den elektronischen Formularen kein Anschreiben geschickt wird, gibt es auch keine Versuchung dem HZA mitzuteilen, was man von der Sinnhaftigkeit dieser Prozedur im allgemeinen und von der Intelligenz der Leute hält, die sich sowas ausgedacht haben. Das ist vor allem deswegen gut, weil die Leute beim Zoll da nun wirklich nichts dafür können aber - wenn sich nun schon alle mit dieser Schildbürger-Prozedur beschäftigen müssen - zumindest aus meiner Sicht den Vorgang und die Formulare benutzerfreundlich gestaltet haben.


    Ich schlage stattdessen vor, dass jeder, der sich so sehr ärgert, dass er noch zusätzliche Arbeit hineinstecken möchte, die entsprechenden Kommentare an seinen Europa-Abgeordneten schickt.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

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