Ecopower 4.7: Eigenverbrauch des selbsterzeugten Stroms

  • Hallo Zusammen,


    In meinem Keller wurde ein ecoPower 4.7, eine Spitzenlasttherme, ein Wärmespeicher sowie Heizungspumpen etc. von Vaillant installiert.


    An meinem für den KWK-Bonus zuständigen Zähler (ist wohl der Nettostromzähler) liefert das BHKW über 20% weniger Strom als es produziert.
    Da das BHKW (50-100W Eigenverbrauch) aber nur ca. 2% des produzierten Stroms selbst verbraucht (nach §3 Abs.(5) KWKG aus dem Jahre 2015 auch darf) glaube ich, dass auch die anderen nicht stromerzeugenden Aggregate (Therme, Wärmespeicher, Heizungspumpen etc.) den vom BHKW produzierten Strom verbrauchen.


    Ich halte die Installation meiner Gesamtanlage für falsch, da ich für den Stromverbrauch der nicht stromerzeugenden Aggregate keinen KWK-Bonus erhalte.
    Ich kann die Kosten dieses Stromes noch nicht einmal in einer Betriebskostenabrechnung umlegen, da dieser Stromverbrauch nicht gemessen wird.


    Bezüglich obiger Problematik benötige Ich eure Hilfe und habe folgende Fragen:

    • Woher erhalten die Therme, der Wärmespeicher, die Heizungspumpen etc. ihren Strom, wenn das BHKW nicht läuft und demnach auch keinen Strom produziert (ihren Betrieb einstellen werden sie wohl kaum) ?
    • Ist es zulässig, dass diese nicht stromerzeugenden Aggregate direkt vom BHKW mit selbst produziertem Strom beliefert werden oder wurde meine gesamte Anlage tatsächlich falsch installiert ?
    • Gibt es bezüglich meiner Problematik irgendwelche Urteile oder Berichte ?
    • An welche Institutionen kann ich mich wenden, um rechtssichere Auskünfte bezüglich obiger Problematik zu erhalten ?


    Für Hinweise wäre ich euch sehr dankbar.

    Gruß aus Hessen
    Jürgen

  • Hallo,


    Fragen:


    a) Woher weißt Du, wie viel kWh Strom Dein BHKW produziert? Hat das BHKW einen separaten Erzeugungszähler?
    b) Was meinst Du mit Urteilen? Gerichtsurteile?

  • Hallo Hans_Dampf,


    ich hänge mit meiner gesamten Anlage von Vaillant in einem Beweissicherungsverfahren.
    Die Leistung des BHKW wurde in diesem Verfahren von einem Gutachter festgestellt.


    Ja, mit Urteilen meine ich Gerichtsurteile.



    Gruß aus Hessen
    Jürgen

  • "Falsch installiert" ist ein dehnbarer Begriff.
    Zunächst ist dafür das Errichtungsjahr eine wichtige Angabe.
    Und dann stellt sich die Frage, ob es überhaupt möglich ist, diese "externen Verbraucher" so abzukoppeln, daß sie die Nettostrommessung nicht beeinflussen. Das geht vmlt. aus der orginalen Installationsanleitung hervor.

  • Hallo GM1967,


    danke für deine Antwort.


    Die Installation der gesamten Anlage erfolge im Juni 2015.


    Bei allen bis jetzt recherchierten Beispielrechnungen wurden von der gesamten Stromerzeugung nur der vom BHKW selbst verbrauchte Strom abgezogen (§ 3 Abs. 5 KWKG aus dem Jahre 2015) um die KWK-Strommenge zu bestimmen.
    Desweiteren schreib "ecopowerprofi" vor langer Zeit einmal:
    " ....wie bei vielen falsch Installierten Ecopower , mit großer Wahrscheinlichkeit die Heizungspumpen und Mischer vor dem vom Netzbetreiber vermeintlich als KWK-Zähler bezeichneten Zwischenzähler. ".


    Genau das vermute ich auch bei meiner Anlage.
    Der direkte Anschluss an das BHKW ist wohl der einfachste Weg für einen Installateur, der wohl auch durch die Installationsanleitung gedeckt ist.
    Die einzigste Installationsmöglichkeit darf es aber nicht sein, denn dann würde der Betreiber um einen entsprechenden Teil der KWK-Förderung und um die Betriebskostenumlage betrogen (= Vermögensschaden).
    Ich will mir diesen Vermögensschaden nicht gefallen lassen, denn ich wurde vor dem Kauf nicht darüber aufgeklärt, dass ich für den Stromverbrauch der "externen Verbraucher" keine KWK-Förderung erhalte etc.
    Viel schlimmer noch, mir wurde geradezu vorgerechnet, dass der gesamte produzierte Strom = die produzierte KWK-Strommenge ist.
    Bei der "Schmackhaftmachung der Anlage" wurden 0% Eigenstromverbrauch berücksichtigt (ca. 2% wären für das BHKW bei 100 W Eigenverbrauch ok) gegenüber > 20% Eigenstromverbrauch bei meiner Anlage.
    Das ganze nenne ich mal "arglistige Täuschung", denn bei richtiger Aufklärung hätte ich mir diese gesamte Anlage nicht zugelegt (liegt doch wohl "auf der Hand").



    Gruß aus Hessen
    Jürgen

  • Moin,


    seit 2009 gibt es den KWK Zuschlag auch auf Eigenverbrauch, damals wurden von den Herstellern Umrüstungen angeboten.....aber eine Anlage die 2015 ans Netz gegangen ist sollte ganz klar "Gesetzeskonform" installiert sein.


    hier mal ein älteres Thema dazu ecopower (endlich) in Betrieb gegangen


    Grüße


    PS: der "Nettostromzähler" ist im Planungshandbuch als "Zubehör" geführt - evt. zusammen mit dem Umrüstsatz ??


  • Hallo alikante,


    besten Dank für deine Antwort und deinen Verweis zu einem älteren Forum-Thema aus dem Jahr 2010.


    Gemäß diesem Beitrag ist mir jetzt klar, dass mein Problem schon länger existiert und Vaillant nichts unternimmt um die Problematik im Sinne ihrer Kunden abzustellen.


    Gibt es bezüglich der unterschlagenen Förderung und Betriebskostenabrechnung einerseits und des nicht mitgeteilten Eigenverbrauchs bei der Beratung andererseits bereits Gerichtsurteile ?


    Was mich aber auch noch wissen möchte ist, woher die Nebenaggregate ihren Strom beziehen, wenn das BHKW nicht läuft und demnach auch kein Eigenstrom verbraucht werden kann ?
    Egal woher dieser Strom genommen wird, er wird meines Erachtens auch nicht gemessen.


    Gruß aus Hessen Jürgen

  • Die Versorgung dieser Nebenaggregate läuft (wie die Ecopwer Versorgung) über den Ecopower-Anschluß. Läuft das Teil nicht, kommt der Strom aus dem Netz - läuft es, kommt der Strom aus dem Ecopower.
    Im übrigen besteht keine Verpflichtung, die Aggregate hinter der Nettomessung anzuschließen, gesetzeskonform ist vom Anschluß her beides. Aber für den Bonus ist es eben nachteilig.
    2015 sollte man schon Bonuskonform installieren können......


    Beim Dachs wurde wegen der Problematik ca 2008 ein 2. Stromanschluß eingeführt.

  • Danke für deine Antwort GM1967


    Wenn ich deine Antwort richtig verstehe bedeutet das für mich, dass aus meinem Netz teuer eingekaufter Strom abgezogen aber messtechnisch nicht erfasst wird, um die Nebenaggregate mit Strom zu versorgen (wenn das BHKW nicht läuft).
    Somit kann ich auch diesen Strom in der Betriebskostenabrechnung (bezüglich Umlage auf die Mieter) nicht geltend machen.
    Dadurch entsteht mir ein Vermögensschaden, denn ich habe das Recht (wenn nicht sogar die Pflicht) die Kosten dieses Stromes über die Betriebskostenabrechnung umzulegen.


    Es mag sein, dass der Anschluss der Nebenaggregate in jedem Fall gesetzeskonform ist.
    Nicht gesetzeskonform jedoch ist "das Verschweigen", das förderfähiger KWK-Strom durch vorrangigen internen Verbrauch durch die Nebenaggregate nicht gefördert werden kann ---> meines Erachtens ein "Beratungsfehler".


    Gar nicht gesetzeskonform ist jedoch die Gleichsetzung des tatsächlich produzierten Stromes mit dem förderfähigen KWK-Strom.
    Das weglassen des Eigenbedarfs an Strom sowohl für das BHKW als auch für die gesamte Anlage (in meinem Fall über 20% des produzierten Stroms) in einer Berechnung vor dem Kauf ist ---> meines Erachtens mindestens eine "arglistige Täuschung".


    Da dies aber nicht nur bei mir passiert und schon gar nicht erst seit gestern, glaube ich, dass es sich bei dieser Problematik auch um "gewerbsmäßigen Betrug" handeln könnte.


    Oder wie seht Ihr, die Forumsgemeinde das ?




    Gruß aus Hessen
    Jürgen

  • Und genau dann, wenn wieder mal ein Wutbürger steil geht, gibbet von mir leider keine Tipps.....



    Da dies aber nicht nur bei mir passiert und schon gar nicht erst seit gestern, glaube ich, dass es sich bei dieser Problematik auch um "gewerbsmäßigen Betrug" handeln könnte.


    Oder wie seht Ihr, die Forumsgemeinde das ?

  • vom 03.06.2015 bis 31.12.2015
    Gasverbrauch nur für das BHKW = 3.558 m³ ---> 38.885 kWh
    Betriebsstunden lt. ecoHome = 3.159
    gemessene Wärmemenge = 21.190 kWh
    KWK-Stromzähler = 7.370 kWh


    2016


    Gasverbrauch nur für das BHKW = 7.412 m³ ---> 80.650 kWh
    Betriebsstunden lt. ecoHome = 5.743
    gemessene Wärmemenge = 44.643 kWh
    KWK-Stromzähler = 15.712 kWh


    Das Jahr 2017 und dieses Jahr lasse ich mal weg, da das BHKW in dieser Zeit kaum gelaufen ist.



    Gruß aus Hessen
    Jürgen

  • Danke für die Verbräuche.


    Ich gehe davon aus das der Wärmemengenzähler geeicht ist und direkt nach dem BHKW sitzt, so wie das von der Bafa dereinst gefordert war.
    Ich nehme also die Wärmeproduktion als festen Wert und tue so als würde das Gerät nicht modulieren.


    2015
    21.190kWh/12,5KW = 1695VBh
    7370kWh/1695Vbh = 4,35KW elt.
    1695Vbh*19KW*1,1= 35425kWh Hi *1,1 = 38968kWh Hs


    2016
    44643kWh/12,7KW = 3571VBh
    15712kWh/3571Vbh = 4,4KW elt.


    3571Vbh*19KW*1,1= 74633kWh Hi *1,1 = 82097kWh Hs



    Ja, im Mittel zählt der Nettostromzähler etwa 200Watt zu wenig.


    Ja, das macht bei 5000Bh p.a. etwa 1000kWh die Du nicht mit dem Strombezug der Heizung abrechnen kannst - die aber über den Gasverbrauch doch wieder in der Heizkostenabrechnung auftauchen !


    Jaein, Du verlierst keinen Cent KWK-Vergütung wenn die Anlage auf 30.000VBh angemeldet wurde, Wenn auf 10Jahre optiert wurde sind es sagenhafte 541€



    Von den lauthals eingeforderten 20% gewerbsmäßig erschlichenen Mindermengen kann ich weit und breit nichts sehen. M.M. sind es Allenfalls 5%.


    Als erbsenzählender Mieter würde ich aber fragen wie Du die Bezugsstrommenge welche beim Startvorgang und im Stand-By des BHKW auf die Stromproduktion entfällt aus den Heizkosten herausrechnest !?



    Grüße

  • Was der Endverbraucher nicht mitbekommt ist der Wust an Gesetzesänderungen und Förderanforderungen, die seit vielen Jahren über den handwerker hinwegbrechen,der sich mit KWK beschäftigt. Bei KWK muß man für rel. wenig Förderung viel Papier füllen - und die PV-Solarbranche bekam es jahrelang "in den Ar... geblasen".