Formular für EnSTransV vom Zoll

  • Hallo
    habt Ihr schon das Formular zur EnSTransV für den Zoll ausgefüllt?
    Vordruck 1461 ,1462 oder 1463 dazu Merkbatt 1464
    Abgabefrist ist bis 30.06.2018


    Der Brief ist schon voll mit § =O ,dazu die Vordrucke, das macht kein Spaß mehr ein BHKW zu besitzen. :(


    Grüße

  • Das ist bis jetzt komplett an mir vorbeigegangen.
    Also schicke ich bis zum 30.06.18 nur das Formular 1463 an das Hauptzollamt und habe dann 3 Jahre Ruhe?


    Da hatte sich doch erst kürzlich was wegen der Steuerbegünstigung geändert und man musste zum Formular 1132 noch zusätzlich ein weiteres Formular ausfüllen. Diese Selbsterklärung "Staatliche Beihilfen" (Formular 1139).
    Ist das damit wieder hinfällig?


    Bei diesem ganzen Papierkram blickt man bald gar nicht mehr durch, und wenn ich das hier nicht gelesen hätte, hätte ich davon auch nichts mitbekommen.

  • Moin,

    habt Ihr schon das Formular zur EnSTransV für den Zoll ausgefüllt?

    davon hab' ich seit Inbetriebnahme 2012 noch nie gehört. Was soll das sein, wer verlangt ein solches Formular, seit wann, und wo steht das? Bei den Anträgen auf Energiesteuer-Erstattung nach § 53a EnStG (die ja für die meisten von uns ab dem Jahr 2018 sowieso hinfällig sind) war jedenfalls nichts davon zu finden.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Danke!


    Wenn ich das richtig verstanden habe (bitte ggf. um Korrektur!), verlangt also die EnSTransV, dass (von der Möglichkeit einer Befreiung mal abgesehen) der Betreiber eines BHKW die Höhe einer erhaltenen Förderung ebenjener Behörde meldet, von der er die Förderung erhalten hat. Wahrscheinlich wird die Meldung von demselben Beamten bearbeitet, der zuvor die Förderung bewilligt hat. Und dadurch entsteht Transparenz. Oder so was in der Art.


    Louis de Funes würde sagen: "Bretter, Bretter, Bretter!" ;-_;-_;-_;-_;-_;-_;-_


    Wer sich sowas ausgedacht hat, muss dafür nächtelang auf seiner Matratze auf und ab gegangen sein. Und wohl dabei auch was geraucht haben.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Ich persönlich kenne das auch nur mit Online Formularen! Hat denn nun jemand ein Schreiben vom Zoll bekommen?

  • Ich habe angefangen aber mit Kopfschütteln wieder abgebrochen.
    zB :
    Begünstigung in Höhe der Differenz zwischen
    § 2 Abs. 3 EnergieStG und § 2 Absatz 1 bzw. 2 EnergieStG
    OK / im Netz mal gesucht was da so seht .


    Angabe was ich in den letzten 3 Jahren vom Zoll bekommen habe ,ist ja kein Problem ,1MWh =5,50EUR
    durch das schöne ZollTool von Vaillant jährlich die Abrechnung zum Zoll versandt.


    Aber in der vorgegebenen Tabelle sind 1MWh = 8,40 EUR / errechnet sich aus der besagten Differenz.
    Somit würden die Werte nicht passen die ich bekommen habe.Anschließend versichert man Sachen die man nicht versteht oder korrekt berechnen kann.



    ich merk schon,alle haben gewartet aber der Tag rückt näher und aus 1 Formular werden schnell mehrere wenn man nicht rechtzeitig abgibt.




    Ich komme mir vor wie Asterix:


    Wo kann man den Passierschein A 38 beziehen?

  • Was genau ist Unklar an dieser Tabelle ?


    Abweichende Steuersätze nach § 2 Abs. 3 EnergieStG
    Die abweichenden Steuersätze gelten nur, wenn die Energieerzeugnisse zu folgenden Zwecken verwendet oder zu diesen Zwecken abgegeben werden:

    SteuergegenstandSteuersatz

    1.a) Ordnungsgemäß gekennzeichnetes Gasöl, mit
    einem Schwefelgehalt von mehr als 50 mg/kg
    ("verschwefelt" bzw. "schwefelarm")
    Unterpositionen 2710 19 41 bis 2710 19 4976,35 Euro je
    1.000 Liter
    seit dem 1. Januar 2009

    1.b) Ordnungsgemäß gekennzeichnetes Gasöl, mit
    einem Schwefelgehalt von höchstens 50 mg/kg
    ("schwefelfrei")
    Unterpositionen 2710 19 41 bis 2710 19 4961,35 Euro je
    1.000 Liter

    2. sogenannte schwere Heizöle
    Unterpositionen 2710 19 61 bis 2710 19 6925,00 Euro je
    1.000 Kilogramm

    3. Schmieröle und andere Öle
    Unterpositionen 2710 19 81 bis 2710 19 9961,35 Euro je
    1.000 Liter
    4. Erdgas und andere gasförmige Kohlenwasserstoffe5,50 Euro je
    Megawattstunde

    5. Flüssiggase60,60 Euro je
    1.000 Kilogramm