Unklarheiten zur BK/HK Abrechnung

  • Hallo zusammen,


    Ich hoffe hier kann mir jemand helfen.


    Eckdaten:


    -Ich bin 1 Mieter in einem 11 Parteien Mietshaus.
    -Bhkw Vailant VNC138+5 / 4,7KW elekt. / 12KW therm. Leistung mit Erdgas.
    -Wirkungsgrad
    elektrisch: 24,77%
    thermisch: 66,23


    Erzeugter Strom geht NICHT an die Mieter.
    Energiesteuerrückerstattung vom Vermieter ist NICHT beantragt (jedenfalls nicht bekannt)


    Hausverwaltung und Vermieter sind fachlich leider nicht im Thema ( ich natürlich auch nicht )



    Zur Abrechnung:


    Gelieferte Menge Erdgas = 102412 kWh = 5493,19€
    Gutschrift aus Stromeinspeisung = 3142 kWh = -344,13€
    Wartung Bhkw = 1391,12€



    Meine Frage:


    Laut VDI und diverse anderer ist der elektrische Aufwand aus den Brennstoff- und Wartungskosten abzuziehen.


    Die Gutschrift von 3142 kWh entsprechen von der Gesamtliefermenge nur ca. 3,07%.


    Zum elektrischen Wirkungsgrad der Anlage von 24,77 entsteht ein Delta von ca. 21,7%.


    Können diese Angaben in der Bk/Hk überhaupt stimmen? Oder sind die restlichen 21,7% noch aus den Brennstoffkosten abzurechnen?


    Danke schon im Voraus

  • Moin,

    Können diese Angaben in der Bk/Hk überhaupt stimmen? Oder sind die restlichen 21,7% noch aus den Brennstoffkosten abzurechnen?

    Zunächst mal gibt es doch bestimmt noch einen Zusatzkessel, der sich einschaltet wenn die 12 kW(th) des BHKW für die Hausheizung nicht ausreicht. 12 kW(th) sind für ein 11-Parteien Mietshaus nicht viel. Daher dürfte der Verbrauch des Zusatzkessels für einen großen Teil des ungeklärten Gasverbrauchs stehen. Trotzdem sind Deine Überlegungen nicht ganz falsch.


    In der Abrechnung ist nur vom eingespeisten Strom die Rede. In jedem Fall hat das BHKW aber mehr Strom erzeugt als eingespeist wurde. Wenn nun dieser Strom ausschließlich im Haus verbraucht wurde (also für Verbraucher wie Heizpumpe, Keller- und Treppenhausbeleuchtung etc.), wäre er den Mietern zugute gekommen und man müsste ihn nicht eigens herausrechnen. Was einen dabei aber doch stutzig macht ist die geringe Menge des eingespeisten Stroms. Angenommen Euer Haus hat einen Wärmebedarf von ca. 70.000 kWh, dann wäre das gut das Doppelte von unserem Haus. Unser BHKW bringt mit 6 kW(th) genau die Hälfte von Eurem BHKW und läuft damit ca. 4.200 Stunden im Jahr. Grob geschätzt müsste also das BHKW in Eurem Haus mindestens 4.000 Volllast-Stunden gelaufen sein, was bei 4,7 kW(el) eine Stromerzeugung von 20.000 kWh bedeutet. Sofern das BHKW nicht wegen irgendwelcher Schäden die meiste Zeit gestanden ist, stellt sich die Frage, wo die ca. 17.000 kWh geblieben sind, die nicht eingespeist wurden. Die üblichen Hausverbraucher wie Treppenhausbeleuchtung können dafür kaum verantwortlich sein. Wenn aber der restliche Strom separat verbraucht wurde (z.B. in einem dem Haus angegliederten Gewerbebetrieb), müsste das auch bei der Abrechnung berücksichtigt werden, d.h. die Kosten wären entsprechend aufzuteilen.


    Das Herausrechnen des Stromanteils muss grundsätzlich über die Kosten erfolgen, nicht über eine Gutschrift. Diese wurde hier mit (344,13/3142=) 0,11 €/kWh ermittelt. Daraus folgt, dass die Gutschrift auch zumindest einen Teil der KWK-Zulage enthält, denn der "Marktpreis" für eingespeisten Strom liegt unter 5 ct/kWh brutto. Dadurch wirkt sich diese (eigentlich falsche) Abrechnungsmethode im vorliegenden Fall zugunsten der Mieter aus.


    Dennoch sollte geklärt werden, wie viel Strom tatsächlich erzeugt wurde und ob es außer dem Hausverbrauch weitere Verbraucher gab. Die korrekte Abrechnungsmethode wäre mit den oben geschätzten Zahlen wie folgt:


    Gesamtkosten: 5.493,19+1.391,12= € 6.884,31
    Erzeugte Energie: Strom 20.000 kWh, Wärme 51.000 kWh (aus BHKW) plus 15.000 kWh (aus Zusatzkessel), zusammen 86.000 kWh
    Verbrauch im Haus: Strom vielleicht 2.000 kWh, Wärme 66.000 kWh, zusammen 68.000 kWh (79%)
    Auf die Mieter umlegbar wären dann (6.884,31*79%=) € 5.443,40.


    Der Rest müsste vom Betreiber des BHKW (Vermieter) getragen werden. Dafür erhält dieser die Einspeisevergütung, die KWK-Zulage und das, was der unbekannte Verbraucher für die ca. 15.000 kWh Strom bezahlt.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

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  • Moin,


    @Koenich1984 die geposteten Zahlen sind nicht stimmig. Sollen die Vergütungen/Preise brutto oder netto sein, was ist mit dem KWK Zuschlag ? Wenn Du zumindest die Betriebstunden des BHKW über den zu betrachteten Zeitraum lieferst wäre eine Abschätzung machbar.


    Grüße