Kürzung des KWK-Zuschlags durch Netzbetreiber

  • Man muss bedenken das 5% vom Monatswert gekürzt werden aber nur die paar Stunden mit negativem Strompreis kommen drauf !!! Ich sage das ist Betrug !

    Betrug ist das nicht, sondern ein Anreiz, ordentlich zu melden. Das ist natürlich schwierig bei fehlendem RLM-Zähler - aber ich bin auch skeptisch ob das besser wird, wenn die Geldschneiderei mit den Smart Meter basierten intelligenten Messsystemen anfängt.


    "Wenn in einem Kalendermonat die Voraussetzungen nach § 7 Absatz 7 Satz 1 mindestens einmal erfüllt sind, legen die Betreiber von KWK-Anlagen mit der Abrechnung nach den Absätzen 2 und 3 Angaben zur Strommenge vor, die sie in dem Zeitraum erzeugt haben, in dem die Stundenkontrakte null oder negativ gewesen sind. Andernfalls verringert sich der Anspruch in diesem Kalendermonat um 5 Prozent pro Kalendertag, in dem dieser Zeitraum ganz oder teilweise liegt." KWKG 15(4)


    Ein Verlust von 5% vom Kalendermonat entspricht 36h von 24 h/d * 30d, das ist happig, wenn man in der Realität nur eine bis 24 Stunden negative Preise pro Tag realisieren kann. Daher würde ich stets bei negativem Preis eine Volleinspeisung als konservative Abschätzung ansetzen. Während dieser Zeit bekommt man zwar keinen KWK-Zuschlag, aber dann werden nur diese Zeiten mit negativen Preis von der Einspeiserabrechnung abgezogen - wie oben erwähnt, bekommt man hintendran am Ende der regulären Zeit ja die ausgefallenen Stunden verlängert, aber halt nur die real aufgetretenden Stunden und nicht 36 h pro Kalendertag mit negativem Preis.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

  • Moin,

    Betrug ist das nicht, sondern ein Anreiz, ordentlich zu melden.

    ich glaube nicht das eine "Meldung" bei SLP Kunden rechtssicher Möglich ist, es gibt ja keine Beweise. Zumal der SLP-Kunde, also Lieschen Müller mit Ihrem Vito oder Eco1.0, überhaupt keine Info bekommt wann negative Preise aufgerufen wurden.


    Ich bleibe dabei, für SLP Kunden ist es Betrug - das habe ich damals bei Einführung der Regelung schon geschrieben.


    Grüße

  • Na Nö, wenn ich Deine Zahlen so sehe bist Du doch sicher RLM-Kunde !? Die genannten Verwerfungen gibts aber nur bei pauschaler Abrechnung von SLP Kunden.


    Wenn meine Recherche stimmt gab es in 2017 146h mit negativen Preisen, das passt aber auch nicht zu Deiner Abrechnung ??


    Grüße

    Nein. Keine registrierte Lastgangmessung.
    Muss mich mit dem Thema mal näher beschäftigen.

    Kohlhoff Energie GmbH
    Posener Str. 1
    23554 Lübeck

  • Liebe Freunde,


    es ist ohne Zweifel so, dass die ganze Sache namens KWK sehr kompliziert ist, was meiner Meinung nach auch gewollt ist, um die Sache zu hemmen. Wir können nur durch Aufklärung und Versachlichung dazu beitragen, Licht ins Dunkle zu bringen.


    Wir sollten aber meiner Meinung nach nicht endlose Diskussionen um des Kaisers Bart führen, die dann dem geneigten oder bislang geneigten Leser den Rest geben.


    Die Verklausulierung, die hier manche leisten, ist nicht zielführend, dieses Beamtendeutsch will keiner lesen und es leistet eben einen Beitrag zur Verwirrung. Es ist außerdem (korrigiert mich bitte ggf, mein Wissensstand) sch...egal, denn ich bekomme die Stunden negative Preise ja hinten dran gehangen. Deshalb ist es doch vollkommen egal, wenn innerhalb meiner 60.000 Bh 233 h negative Preise hatten. Dann bekomme ich eben die eben später vergütet.


    Und selbst, wenn nicht:
    Bei Volleinspeisung reden wir hier bei einem 20 kW-Gerät über weniger als 500 Euro in 10 Jahren! Hat jemand ne Ahnung, in wie vielen Stunden in 2017 es denn negative Vergütungen gab? Falls ja, bitte her damit...

  • Moin,

    Es ist außerdem (korrigiert mich bitte ggf, mein Wissensstand) sch...egal, denn ich bekomme die Stunden negative Preise ja hinten dran gehangen. Deshalb ist es doch vollkommen egal, wenn innerhalb meiner 60.000 Bh 233 h negative Preise hatten. Dann bekomme ich eben die eben später vergütet.

    So ist die Regelung eigentlich gedacht, und dort wo das so funktioniert ist es tatsächlich "sch...egal". Das Problem ist nur, dass die Regelungen im KWKG für Betreiber kleiner BHKW entweder gar nicht funktionieren, oder mit erheblichem Aufwand verbunden sind, oder mit empfindlichen Nachteilen. Damit meine ich folgendes:

    Zitat von § 15 Abs. 4 KWKG

    (4) Wenn in einem Kalendermonat die Voraussetzungen nach § 7 Absatz 7 Satz 1 mindestens einmal erfüllt sind,
    legen die Betreiber von KWK-Anlagen mit der Abrechnung nach den Absätzen 2 und 3 Angaben zur Strommenge
    vor, die sie in dem Zeitraum erzeugt haben, in dem die Stundenkontrakte null oder negativ gewesen sind.
    Andernfalls verringert sich der Anspruch in diesem Kalendermonat um 5 Prozent pro Kalendertag, in dem dieser
    Zeitraum ganz oder teilweise liegt.

    Um diese Vorgabe zu erfüllen, müsste der Betreiber eines ab 2016 in Betrieb genommenen BHKW (auch wenn es nur eine Vitovalor mit 0,75 kW ist) folgendes tun:

    • Herausfinden, wann im Vorjahr die Stundenkontrakte null oder negativ gewesen sind. Das geht z.B. über die folgende Seite: https://www.netztransparenz.de…PEX-SPOT-Stundenkontrakte. Hier kann man in Tabellen für jeweils acht Tage stundengenau die Kontraktpreise nachsehen, sich dann sinnvollerweise eine Excel-Tabelle machen und für jeden in Frage kommenden Tag die entsprechenden Stunden eintragen.
    • Im zweiten Schritt muss der Betreiber abgleichen, ob und mit welcher Leistung sein BHKW in den aufgelisteten Stunden gelaufen ist. Bei einer Brennstoffzelle ist das kein Problem, denn die läuft immer (blöd nur, wenn sie moduliert). Bei einer modulierenden Bz oder einem normalen BHKW (welches – außer vielleicht in den drei Wintermonaten – nicht immer läuft) bräuchte man dafür einen Datenlogger. Einige Betreiber haben so etwas aus Hobby-Gründen, aber z.B. für ein Vitotwin kostet das mehr als die KWK-Zulage für fünf Jahre. Wer das nicht hat, muss schätzen (im Umgang mit Behörden wenig ratsam) oder zu seinen Ungunsten ansetzen, dass das BHKW in allen aufgelisteten Stunden (z.B. auch am 30. Juli 2017 von 10:00h bis 17:00h, bei Außentemperaturen um 25-30°C) mit Volllast gelaufen sei. (Das ist, wenn ich das richtig verstanden habe, Gunnars Vorschlag.)

    Wenn man diese Prozedur jede Woche einmal durchzieht (dauert jeweils ca. 15 Minuten, im Jahr also vielleicht 13 Arbeitsstunden), kann man eine Meldung nach § 15 Abs. 4 KWKG machen. Jedenfalls so lange, bis es irgendeinem Bürokraten einfällt, dass derartige Meldungen nur auf Basis der Daten eines geeichten Stundenzählers zulässig seien... :/


    Wer keine rechtssichere Meldung machen kann, den erwischt die Strafregelung im letzten Satz. Und die hat es in sich: Im Dezember 2017 waren z.B. an 7 Tagen während insgesamt 43 Stunden die Stundenkontrakte null oder negativ. Wer hier korrekt gemeldet hat, dem wurde die KWK-Zulage für 43 Stunden (6%) gestrichen, und die 43 Stunden wären "hinten angehängt" worden. Ohne Meldung würde die KWK-Zulage für Dezember um 35% (entspricht 260 Stunden) gekürzt.


    Hinzu kommt, dass IMHO die in Folge der Strafregelung entfallenden Zuschläge keine Verlängerung der Förderungsdauer bewirken - wahrscheinlich nicht einmal um die tatsächlich angefallenen 43 Stunden, weil der Wortlaut in § 15 Abs. 4 KWKG das nicht hergibt und für eine Anwendung von § 7 Abs. 7 Satz 2 KWKG wegen der fehlenden Meldung die Daten fehlen. (Ich lasse mich hier von juristisch kundigen Mitlesern gern eines Besseren belehren.)


    Ich habe das Ganze mal fiktiv für unser (wegen Inbetriebnahme 2012 nicht betroffenes) BHKW und das Jahr 2017 durchgerechnet. Nach meiner Zählung gab es 2017 143 Stunden an 24 Tagen mit negativen Stundenkontrakten. Während geschätzten 93 Stunden davon ist unser BHKW tatsächlich gelaufen. Das führt zu den folgenden Ergebnissen:

    • Eine Meldung nach § 15 (4) KWKG auf Basis der tatsächlichen Stromerträge (mit Hilfe eines Datenloggers) würde zu einer Kürzung um 93 Stunden führen (3,4% des Jahresertrages oder ca. 7 €). Die 93 h würden an die Förderungsdauer angehängt.
    • Eine Meldung auf Basis "BHKW läuft mit Volllast zu allen fraglichen Zeiten" würde zu einer Kürzung um 143 Stunden führen (5,4% des Jahresertrages oder ca. 12 €). Auch diese 143 h würden an die Förderungsdauer angehängt.
    • Keine Meldung hätte zu einer Kürzung um 12,6% geführt. Das entspricht immerhin ca. 27 €, die zudem einfach weg sind, weil sich die Förderungsdauer nicht verlängert.

    Bei Volleinspeisung reden wir hier bei einem 20 kW-Gerät über weniger als 500 Euro in 10 Jahren!

    Bei unserem 1 kW-Gerät mit ca. 60% Eigenverbrauch würde die Strafregelung nach § 15 (4) KWKG - von 2017 hochgerechnet - etwa 270 Euro in zehn Jahren kosten. Das ist knapp ein Fünftel der BAfA-Förderung, also keine Peanuts. Alternative: Man verbringt aufs Jahr gerechnet etwa eineinhalb zusätzliche Arbeitstage mit dem Auswerten von Daten und Tabellen und dem Erstellen von Meldungen. Zum Mindestlohn gerechnet wären das in zehn Jahren mehr als 1000 EUR.


    DAS ist es, was uns nervt. Und schuld daran ist nicht etwa eine EU-Regelung (die ja immerhin eine de minimis-Grenze von 500 kW BHKW-Leistung vorsieht), sondern das hat ausschließlich der deutsche Gesetzgeber auf dem Gewissen. Es verbleibt nur noch die Frage, ob das aus Unfähigkeit geschehen ist oder ob man damit den Betreibern kleiner BHKW's bewusst schaden wollte.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    3 Mal editiert, zuletzt von sailor773 () aus folgendem Grund: Berechnung unten korrigiert (ich hatte vorher mit einer Tabelle der Spotpreise gerechnet, da sind die Stunden etwas mehr). Ändert aber nichts grundsätzliches an der Aussage.

  • Eins ist mir noch eingefallen:


    Die Meldung nach § 15 Abs. 4 KWKG muss entsprechend § 15 Abs. 3 KWKG "jeweils bis zum 31. März eines jeden Jahres" erfolgen. Für das Jahr 2017 ist die Meldefrist also noch nicht abgelaufen!


    In Fällen wie bei @KHE, wo es anscheinend um Kürzungen von mehr als 1000 EUR geht, würde ich daher empfehlen, die Meldung jetzt noch schnellstens nachzuholen. Wenn sie fristgerecht eingeht, ist m.E. der Netzbetreiber verpflichtet, bereits ergangene Abrechnungen mit Pauschalkürzung zu ändern. Vielleicht empfiehlt es sich aber, vorher beim NB anzurufen und zu fragen, in welcher Form die Meldung abzufassen ist und wohin genau sie geschickt werden soll.


    Es kann natürlich sein, dass der NB derartige Meldungen dann auch vollständig will, d.h. einschließlich der anderen Angaben, die gemäß § 15 Abs. 3 KWKG zu machen sind. Aber für über 1000 Euro würde zumindest ich mir die Arbeit machen.


    Als kleinen Service füge ich hier die Excel-Tabelle mit den Zeiten negativer Stundenkontrakte im Jahr 2017 bei, die ich mir mit den Daten aus dem im letzten Beitrag genannten Link gemacht habe. Damit kann man eine Meldung relativ einfach erstellen: In Spalte E die beim Netzbetreiber angegebene maximale (Methode Gunnar) oder jeweilige tatsächliche (laut Datenlogger) Wirkleistung des BHKW eintragen, dann erscheint in Spalte F die jeweils nicht förderfähige Stromproduktion in kWh. Falls der NB Schätzungen zum jeweiligen Eigenverbrauchsanteil (wegen der unterschiedlichen Zuschläge) nicht akzeptiert, würde ich diesen jeweils mit Null angeben. Das sollte rechtssicher sein und ist nicht sehr weit von der Wahrheit entfernt, weil die meisten negativen Stundenkontrakte zu nachtschlafenden Zeiten waren, wo der EV-Anteil ohnedies sehr niedrig ist.

  • DAS ist es, was uns nervt. Und schuld daran ist nicht etwa eine EU-Regelung (die ja immerhin eine de minimis-Grenze von 500 kW BHKW-Leistung vorsieht), sondern das hat ausschließlich der deutsche Gesetzgeber auf dem Gewissen. Es verbleibt nur noch die Frage, ob das aus Unfähigkeit geschehen ist oder ob man damit den Betreibern kleiner BHKW's bewusst schaden wollte.


    Gruß, Sailor

    Sailor, was schätzt Du denn?


    Ich kann nur aus meinem Job sagen, dass sich der Vertrieb BHKW total verändert hat. Früher hat man 10% über Gesetze geredet und 90% über Technik etc., heute ist es genau umgekehrt. Die Leute sind vorinformiert, finden 399 Hürden und Fragen und Unklarheiten und am Ende des Tages ist es vielen einfach zu kompliziert. Und dann machen se nüscht....

  • Bin zwar ncht Sailor, aber meine Beobachtung der politischen Situation über die vergangenen 15 Jahre (vorher hatte ich keine Zeit dafür) lässt mich nur schließen, dass die Politik vor allem der Herren Schäuble und Gabriel die Eigenerzeugung kleiner Verbraucher unterbinden will.
    Es gibt nun mal solche, die verdienen sollen und solche, die bezahlen sollen. (Vgl. auch den §19 NEV - eine unverschämte Subvention der Industrie durch private Stromverbraucher)
    Der gesamte administrative Aufwand hat mich veranlasst, selbst meine PV-Anlage mit Speicher als reine Eigenverbrauchsanlage zu betreiben.


    Christian Meyer referiert ja regelmäßig über die monströsen adminstrativen Hürden, die ja immer abstruser konstruiert werden.
    Erinnert mich an Kafka.
    Erst gestern kam ein Rundschreiben (Mail), in dem er sogar um finanzielle Beteiligung an der aufwändigen Arbeit bittet.
    Das ist ein Novum!


    Nützlich wäre in der Tat, einmal die Liste von Meldepflichten zusammenzustellen, die dem BHKW-Betreiber aufgehalst werden.

    PV Anlage 4,9 kW, 20 * Trina 245W, WR Imeon 9.12, 3-phasig, On/Off Grid

    Batterie Hawker 48V, 575Ah, E-Auto Renault Zoe

  • Hey Sailor!
    Vielen Dank für den Hinweis und die Tabelle. Ich habe mich nun mit dem Thema beschäftigt und Deine (Gunnars) Herangehensweise ist durchaus plausibel.
    Die Meldung habe ich gestern abgeschickt und bin gespannt auf die Reaktion. Sollte dann ca. 1.500 € erstattet geben. Habe nämlich noch eine weitere Anlage gemeldet.


    Da wir grad am Meckern über bürokratische Hürden usw. sind: Wisst Ihr eigentlich schon, dass Investitionshilfen, wie z.B. Mini KWK Impuls Programm, demnächst bei der Energiesteuererstattung wieder abgezogen werden?
    Gilt für Anlagen IBN 01.04.2012 und später. Siehe Formular 1135 Hauptzollamt Punkt 10.

    Kohlhoff Energie GmbH
    Posener Str. 1
    23554 Lübeck

  • Da wir grad am Meckern über bürokratische Hürden usw. sind: Wisst Ihr eigentlich schon, dass Investitionshilfen, wie z.B. Mini KWK Impuls Programm, demnächst bei der Energiesteuererstattung wieder abgezogen werden?
    Gilt für Anlagen IBN 01.04.2012 und später. Siehe Formular 1135 Hauptzollamt Punkt 10.

    Na Klasse... X(


    Aber man muss immer das Positive sehen. Im vorliegenden Fall ist das Positive folgendes:


    1) Auch für alle, die keine Investitionsbeihilfen erhalten haben, wird die Entlastung ab 01.01.18 von 5.50 €/MWh auf 4,42 €/MWh gekürzt. Entsprechend anteilig weniger muss sich derjenige ärgern, der jetzt gar keine Entlastung mehr bekommt. :whistling:


    2) ist das Ganze doch ein Beitrag zum Bürokratieabbau, denn jedenfalls die Zollformulare können wir uns in Zukunft sparen. :thumbup:


    Es lebe die GroKo!

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Bist du dir da sicher? Nur weil man nichts bekommt heißt das noch lange nicht, dass man nichts ausfüllen muss. Ich kenne mich da aus. Ich arbeite in einer Behörde. :D

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Nur weil man nichts bekommt heißt das noch lange nicht, dass man nichts ausfüllen muss.

    Es ist ja nur ein Antrag. Niemand ist verpflichtet einen Antrag zu stellen.


    Aber natürlich kann man, wenn man will, auch in Zukunft (d.h. erstmalig Anfang 2019 für den Gasverbrauch 2018) Anträge nach der neuen Rechtslage stellen. Für irgendwas muss das neue Formular 1135, das @KHE ausgegraben hat, ja gut sein.


    Praktisches Beispiel: Wir haben seinerzeit (2012) einen BAfA-Zuschuss von EUR 1.350 bekommen. Die Erstattung nach § 53a EnStG lag bisher immer so um EUR 170. In Zukunft wären es bei gleichem Verbrauch und neuem Erstattungssatz ca. EUR 135. Wenn ich also - beginnend mit 2018 - zehn Jahre lang Anträge stelle, bekomme ich zehnmal nichts, sichere mir aber die Chance, ab dem 11. Jahr (also erstmalig für den Verbrauch des Jahres 2028, wenn der Zuschuss abgearbeitet ist) wieder eine Steuererstattung zu bekommen. Und die Leute beim Zoll brauchen ja auch was zum Arbeiten, die freuen sich bestimmt.


    Nur: Bis dahin ist mein BHKW nahezu volljährig, vielleicht läuft es dann gar nicht mehr. Oder ich laufe dann schon nicht mehr. Oder § 53a EnStG wurde bis dahin abgeschafft. Oder wir benötigen keine BHKW-Wärme mehr, weil die fünfte GroKo bis dahin verordnet hat, alle Häuser mit 80 cm Wärmedämmung zu versehen und kalt zu duschen (statt Braunkohle-Ausstieg: Irgendwie müssen wir ja die Klimaziele erreichen, und Arbeitsplätze in NRW dürfen auf keinen Fall gefährdet werden). Oder die dezentrale Erzeugung von Strom ist dann überhaupt verboten bzw. man muss für den selbst erzeugten Strom eine Abgabe in Höhe des Bezugs-Marktpreises an den Staat oder den Netzbetreiber entrichten. (Scherz?? In Spanien haben sie für PV etwas Ähnliches bereits eingeführt. Auch rückwirkend.)


    Also wenn Du mich fragst, ich werde anstatt Anträge mit dem Formular 1135 zu stellen lieber etwas Sinnvolles tun, z.B. in der Nase bohren. Da kommt vergleichsweise mehr 'raus.

    meine Beobachtung der politischen Situation über die vergangenen 15 Jahre (vorher hatte ich keine Zeit dafür) lässt mich nur schließen, dass die Politik vor allem der Herren Schäuble und Gabriel die Eigenerzeugung kleiner Verbraucher unterbinden will.

    15 Jahre halte ich für zu viel. So richtig losgegangen sind die Schikanen doch erst 2014, als Gabriel die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch einführte. Immerhin gab es da im Gesetz noch so etwas wie Vertrauensschutz, d.h. (kleine) Anlagen, die vor dem Gesetz in Betrieb gegangen waren, wurden ausgenommen. Derartige Skrupel hat man ja inzwischen - obwohl oder auch weil Gabriel mittlerweile Geschichte ist - offensichtlich abgelegt.


    Und das ist das eigentlich Ärgerliche. Die Entlastung nach §53a oder § 53b war aus meiner Sicht nie besonders sinnvoll, weil sie im Vergleich zu den fraglichen Beträgen einen unsinnigen bürokratischen Aufwand bedeutet hat (nicht nur beim Betreiber, auch beim HZA) und tendenziell BHKW's mit niedrigem elektrischem Wirkungsgrad begünstigte. Das unter Wahrung des Vertrauensschutzes abzuschaffen und zum Ausgleich z.B. die BAfA-Förderung oder die KWK-Zulage aufzustocken hätte durchaus Sinn gemacht. Aber dass man die Entlastung jetzt ohne große Diskussion einfach durch die Hintertür faktisch abschafft, ersatzlos und auch noch rückwirkend für alle BHKW's ab 4/2012, deren Betreiber ja schließlich mit der Förderung kalkuliert haben, ist schon reichlich unverfroren.
    Und mit Einzelpersonen hat das offensichtlich nichts zu tun, sondern das ist der politische Zeitgeist. Anders gesagt: Das ist GroKo. :uebel:

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Ich stell mir die Frage was einmal passiert, wenn der Mensch begriffen hat, das er eigentlich gar keinen Stromversorger braucht. Wenn ich bei den heutigen Möglichkeiten noch einmal neu bauen würde, gäbe es keinen Netzanschluss mehr. PV, KWK und einen Akku. Vielleicht gibt es dann Umlagen für Nichtbezug.


    Ein Bekannter von mir erneuert gerade die Heizung für 20 Wohnungen. Kein einziger Heizungsbauer hat ihm ein BHKW angeboten. Es wird wohl eine Gastherme.



    Es ist ja nur ein Antrag. Niemand ist verpflichtet einen Antrag zu stellen.

    So wie niemand verplichtet ist am Marktstammdatenregister einzutragen? Die Folgen meiner Meldungen sind nicht abzusehen.

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,