Man muss bedenken das 5% vom Monatswert gekürzt werden aber nur die paar Stunden mit negativem Strompreis kommen drauf !!! Ich sage das ist Betrug !
Betrug ist das nicht, sondern ein Anreiz, ordentlich zu melden. Das ist natürlich schwierig bei fehlendem RLM-Zähler - aber ich bin auch skeptisch ob das besser wird, wenn die Geldschneiderei mit den Smart Meter basierten intelligenten Messsystemen anfängt.
"Wenn in einem Kalendermonat die Voraussetzungen nach § 7 Absatz 7 Satz 1 mindestens einmal erfüllt sind, legen die Betreiber von KWK-Anlagen mit der Abrechnung nach den Absätzen 2 und 3 Angaben zur Strommenge vor, die sie in dem Zeitraum erzeugt haben, in dem die Stundenkontrakte null oder negativ gewesen sind. Andernfalls verringert sich der Anspruch in diesem Kalendermonat um 5 Prozent pro Kalendertag, in dem dieser Zeitraum ganz oder teilweise liegt." KWKG 15(4)
Ein Verlust von 5% vom Kalendermonat entspricht 36h von 24 h/d * 30d, das ist happig, wenn man in der Realität nur eine bis 24 Stunden negative Preise pro Tag realisieren kann. Daher würde ich stets bei negativem Preis eine Volleinspeisung als konservative Abschätzung ansetzen. Während dieser Zeit bekommt man zwar keinen KWK-Zuschlag, aber dann werden nur diese Zeiten mit negativen Preis von der Einspeiserabrechnung abgezogen - wie oben erwähnt, bekommt man hintendran am Ende der regulären Zeit ja die ausgefallenen Stunden verlängert, aber halt nur die real aufgetretenden Stunden und nicht 36 h pro Kalendertag mit negativem Preis.
Gruß,
Gunnar