Kürzung des KWK-Zuschlags durch Netzbetreiber

  • Eine RLM ist nur eine Art den Beweis zu führen... Eine sehr rechtssichere aber auch teure, an der der Netzbetreiber verdient, weshalb er nur diesen Weg kennen will...

    Ich glaube nicht, dass der Verdienst als Messstellenbetreiber die Hauptmotivation ist. Es ist eher die Unsicherheit und man will nichts verkehrt machen, insbesondere nicht irgendwelche rechtlichen Vorgaben salopp (d.h. nur mit gesundem Menschenverstand) umsetzen, sondern alles buchstabengetreu und extra pingelig angehen.


    Das mag auch daran liegen, dass unsere Netzbetreiber als Verwalter von EEG und KWKG Schiss haben, dass ihnen die Abrechnung um die Ohren fliegt, wenn der Rechnungsprüfer sagt: also das hier kann ich nicht so anerkennen. Dann bleiben sie nämlich auf diesem Posten sitzen und werden eben nicht aus dem großen EEG- bzw. KWKG-Topf rückerstattet. Wenn mal Rechtssicherheit (Gürtel und Hosenträger) besteht, dann sollte es auch kein Problem für die vorsichtigeren Charaktere unter ihnen sein, neben der Hauptlösung auch die etwas ungewohnten Varianten zu gehen.


    Dazu braucht man aber jemanden, der das vor Gericht durchficht oder ein Verfahren bei der Clearingstelle anstößt. Wer macht das wegen rund 200 Euro?

    Praktischer finde ich den Ansatz, jetzt in der Phase von Kohleausstiegsgesetz, EEG-Novelle und KWKG-Anpassungen dafür in einer Grasswurzelbewegung dafür zu sorgen, dass unsere Politiker in Berlin den Punkt einer Bagatellgrenze (z.B. 100 kW) nicht noch mal vergessen. Es ist glaube ich effektiver, für eine kleine Gesetzesänderung zu kämpfen (die damals an sich unstrittig war, aber schlicht vergessen wurde), als eine dämliche Formulierung zu akzeptieren und durch wenig effektive Klimmzüge zu versuchen das Schlimmste glattzufeilen.


    Gruß,

    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)