Steuerliche Behandlung KFW Förderung bei BSZ

  • Hallo zusammen,


    wie bereits an anderer Stelle geschrieben steht eine Brennstoffzelle als neue Heizung zur Diskussion. Auslöser ist dazu natürlich die KFW Förderung.


    Meine Frage ist nun, wie wirkt sich die Förderung auf die Steuer aus?


    Soweit ich verstanden hab muss ich die 19% MWSt für den Kaufpreis der Anlage nicht bezahlen (keine Kleinunternehmer Regelung) dafür aber Umsatzsteuer abführen. Zudem kommt noch die Einkommenssteuer auf den Gewinn dazu.


    Ist nun für die 9300€ KFW Förderung Umsatz und Einkommenssteuer fällig? Da die Abschreibung beim Neubau auf 50 Jahre angesetzt ist, kann ich pro Jahr nur sehr wenig abschreiben, wohingegen Einnahmen von 9300€ durch die Förderung stehen. Somit würde dies fast zu 100% als Gewinn durchgehen und entsprechend besteuert werden...


    Kann mir hier jemand weiterhelfen?


    Ebenso bin ich mir auch nicht sicher wie der Eigenverbrauch Strom anzusetzen ist. Ich glaube mit dem normalen Verkaufspreis (also ca. 25ct) sowohl für Umsatz- als auch Einkommenssteuer?


    Vielen Dank.

  • Moin,


    auch wenn Dich die Antwort nicht Glücklich machen wird - konsultiere bitte und unbedingt einen Steuerberater.


    hier nur meine Erfahrungswerte :
    - Brennstoffzelle zusätzlich zur normalen Heizung ist nach wie vor ein eigenständiges Wirtschaftsgut und wird separat nach AFA abgeschrieben
    - Förderungen können direkt vom Kaufpreis abgezogen werden und mindern dadurch die AFA ( eine von mehreren Möglichkeiten )
    - Eigenverbrauch kann nach dem Entnahmewert bzw. den Herstellungskosten oder dem üblichen Marktpreis berechnet werden


    Grüße

  • Moin,

    Meine Frage ist nun, wie wirkt sich die Förderung auf die Steuer aus?

    Normalerweise ist die Förderung im Jahr des Eingangs auf Deinem Konto eine steuerpflichtige Einnahme. Die Einkommensteuer-Richtlinien (R 6.5 Abs. 2 EStR) geben Dir aber ein Wahlrecht, Zuschüsse (wie Alikante schon richtig schreibt) stattdessen vom (Netto-) Anschaffungspreis der Anlage abzuziehen. Die Abschreibung berechnet sich dann aus dem um die Zuschüsse reduzierten Anschaffungspreis.


    Ob diese Regelung ggf. auch für eine pauschalierte (Einmal-)Auszahlung des KWK-Zuschlages nach § 9 KWKG gilt (d.h. ob diese als "Zuschuss" im Sinne der EStR zu werten ist), weiß ich nicht, aber hoffentlich der Steuerberater.


    Soweit ich verstanden hab muss ich die 19% MWSt für den Kaufpreis der Anlage nicht bezahlen (keine Kleinunternehmer Regelung) dafür aber Umsatzsteuer abführen.

    Bezahlen musst Du die Umsatzsteuer natürlich erst mal schon, denn Dein Heizungsbauer bzw. Elektriker stellt sie Dir in Rechnung. Aber Du kannst bezahlte Vorsteuer in Deiner Umsatzsteuererklärung geltend machen (bei freundlichen Finanzämtern bereits in der ersten USt-Voranmeldung).


    In der USt-Erklärung sind die folgenden USt-pflichtigen Umsätze (netto!) zu erklären:

    • Vom Netzbetreiber erhaltene Zahlungen: Abschlagszahlungen bzw. Einnahmen aus der Abrechnung, letztere ggf. auch negativ aber ohne Berücksichtigung der in Rechnung gestellten fiktiven Rücklieferung (Eigenverbrauch). (Auf diese Umsätze zahlt Dir der NB die Umsatzsteuer in den Abschlagszahlungen und in der Abrechnung aus.)
    • Hinzu kommt der Wärmeverbrauch als unentgeltliche Wertabgabe: Zu bewerten entweder nach (Netto-)Herstellkosten oder nach dem Fernwärme-Durchschnittspreis des Vorjahres lt. Energiedaten des BMWi.

    Die Umsatzsteuer ist 19% aus der Summe der USt-pflichtigen Umsätze plus unentgeltliche Wertabgabe. Sie vermindert sich um die bezahlten Vorsteuern aus Rechnungen: Einmalig auf die Anschaffungs- und Installationskosten, laufend auf Erdgas-Abaschlagszahlungen und -Abrechnung, Wartungs- und Reparaturkosten, Kaminkehrer-Prüfgebühr, vom NB in Rechnung gestellte Messgebühren etc. Der Saldo ist an das Finanzamt abzuführen bzw. wird vom FA erstattet.


    Ebenso bin ich mir auch nicht sicher wie der Eigenverbrauch Strom anzusetzen ist. Ich glaube mit dem normalen Verkaufspreis (also ca. 25ct) sowohl für Umsatz- als auch Einkommenssteuer?

    Der Strom-Eigenverbrauch ist umsatzsteuerlich mit der Rechnung des NB über die fiktive Rücklieferung abgegolten und taucht in der USt-Erklärung nicht mehr auf. (Zum Wärmeverbrauch siehe oben.)


    Einkommensteuerlich ist der Strom-Eigenverbrauch grundsätzlich mit den Herstellkosten zu bewerten. Diese sind die Summe aus (AfA plus laufenden Kosten wie Erdgas, Wartung, Reparaturen etc.), geteilt durch die Summe der abgegebenen Kilowattstunden (Strom plus Wärme), multipliziert mit den kWh Strom-Eigenverbrauch, plus 19% Umsatzsteuer. Alternativ wäre möglich eine Bewertung nach dem (Brutto-)Marktpreis. Das dürfte aber in den meisten Fällen ungünstiger sein.


    Wenn Du mit den Steuersachen nicht fit bist, würde ich Dir empfehlen, die USt-, ESt- und ggf. GewSt-Erklärung im Jahr der Inbetriebnahme und im Folgejahr von einem Steuerberater erstellen zu lassen, der sich auskennt. Danach kannst Du das nach den so erhaltenen Vorlagen eigentlich selber machen: Die Einträge finden immer an derselben Stelle statt, Du musst dann nur noch die Zahlen jeweils anpassen.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo zusammen,


    zunächst vielen Dank für die Antworten. Ich möchte nicht die Steuererklärung selbst ausfüllen, sondern nur vorab abschätzen können ob sich die Investition wählt. Wenn es ernst wird muss da natürlich ein Profi ran :)


    Zu meiner Amortisationsrechnung habe ich dennoch ein paar Fragen:


    Konkret geht es um die Vitovalor 300P, d.h. ein kombiniertes Gerät aus Gastherme und Brennstoffzelle.


    Ust.:
    Muss hier nur für die durch die BSZ produzierte Wärme Ust. gezahlt werden oder auch für den Spitzenlastkessel?


    Energiesteuer:
    Soweit ich das richtig verstanden habe wird bei der Vitovalor die Energiesteuer auf den gesamten Gasverbrauch erstattet, d.h. BSZ+Gastherme, ist das korrekt?


    Gewinnrechnung:
    Ist hier der gesamte Gasverbrauch (Therme+BSZ) oder nur der der BSZ als Ausgabe anzusetzten?


    Wenn ich es richtig verstanden hab ist beim Gewinn nur der Stromeigenverbrauch zu betrachten und nicht die Wärme? Falls auch die Wärme betrachtet werden muss: Gesamt oder nur BSZ?


    Selbstkosten:
    Sind hier auch die Gesamtgaskosten (BSZ + Therme) oder nur die BSZ zu berücksichtigen? Der Unterschied ist zwar relativ gering aber wenn schon, dann richtig :)


    Durch die lange Abschreibungsdauer komme ich auf Selbstkosten von ca. 7ct - ist das realistisch?


    Vielen Dank :)

  • Moin,

    Ust.:
    Muss hier nur für die durch die BSZ produzierte Wärme Ust. gezahlt werden oder auch für den Spitzenlastkessel?

    Auch für die Wärme aus der Spitzenlast-Therme, da diese im Gerät integriert ist. Im Gegenzug kannst Du die Vorsteuer aus dem gesamten Gasbezug und aus den gesamten Wartungskosten geltend machen.

    Energiesteuer:
    Soweit ich das richtig verstanden habe wird bei der Vitovalor die Energiesteuer auf den gesamten Gasverbrauch erstattet, d.h. BSZ+Gastherme, ist das korrekt?

    Kann ich mir nicht vorstellen. Die Erstattung nach EnStG gibt es nur für Gas, das in der Kraft/Wärmekopplung eingesetzt wird. Bei der Gastherme ist das nicht der Fall. Meines Wissens hat die Vitovalor deshalb - genau wie das Vitotwin - einen eingebauten Gaszähler, der nur das in der Brennstoffzelle eingesetzte Gas misst.

    Gewinnrechnung:
    Ist hier der gesamte Gasverbrauch (Therme+BSZ) oder nur der der BSZ als Ausgabe anzusetzten?



    Wenn ich es richtig verstanden hab ist beim Gewinn nur der Stromeigenverbrauch zu betrachten und nicht die Wärme? Falls auch die Wärme betrachtet werden muss: Gesamt oder nur BSZ?

    "Gewinnrechnung": Ich nehme an, Du meinst die Rechnung für die Einkommensteuer. Hier ist bei Einkünften wie Aufwand nur der Stromanteil relevant. Das heißt: Du summierst die gesamten Ausgaben (AfA plus alle laufenden Kosten einschl. Therme) und teilst sie durch die Summe der insgesamt (also einschließlich Therme) abgegebenen Energie, also (kWh Strom + kWh Wärme). Das Ergebnis sind die Gesamtkosten pro abgegebener Kilowattstunde. Dieser Wert multipliziert mit dem erzeugten Strom in kWh (tatsächliche plus fiktive Einspeisung) ergibt den Anteil der Kosten, der bei der ESt als Aufwand absetzbar ist. Im Gegenzug musst Du bei der ESt für die selbst genutzte Wärme keine Einkünfte (Entnahme) ansetzen.

    Durch die lange Abschreibungsdauer komme ich auf Selbstkosten von ca. 7ct - ist das realistisch?

    Bei 2% AfA auf die um Zuschüsse reduzierten Anschaffungskosten halte ich Herstellkosten von 7 ct/kWh für möglich. Zum Vergleich: Unser Vitotwin wird auf 10 Jahre abgeschrieben, und wir kommen damit auf Herstellkosten zwischen 9 und 11 ct/kWh netto.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)