Steuerliche Behandlung der Nutzung des BHKW Stroms für das Aufladen von E-Autos

  • Moin,


    ich plane mir nächstes Jahr ein E-Auto zuzulegen. Aktuell nutze ich den Strom meines BHKWs teilweise selbst und den Strom der aktuell nicht verbraucht werden kann, geht ins öffentliche Netz. Zum Einen gefällt mir nicht das ich meinen eigenen Strom als Produktentneahme bezahlen muss, zum anderen passt mir der Benzinpreis besser Dieselpreis nicht.


    Meine Vorstellung sieht folgendermaßen aus:
    Einbau eines Stromspeichers
    Überführung der Anlage ins Privatvermögen
    Installation einer Ladestation für 2 Autos
    E-Auto.


    Wie sieht es mit dem Strom aus, muss ich den dann in irgend einer Art versteuern? Ich will im Grunde verhindern, dass mir der Staat erzählt er will für irgendetwas Steuern haben.


    Das besondere bei mir ist: Ich habe noch eine PV Anlage, die über einen separaten Zähler läuft. Der Strom wird zu 100% ins Netz abgegeben.


    Kann mir jemand helfen wie das gehandhabt wird und wo ich dazu Unterlagen finde?


    Danke schon mal im Voraus.

  • Danke, das heiß keine Steuern abführen ans Finanzamt, sondern es entstehen nur die Kosten für das GAS für die Stromerzeugung, korrekt?


    Gibt es da ein § Dokument das ich meiner Steuerberaterin zur Verfügung stellen kann?

  • Hallo,


    ich würde in der kompletten Sache mal den Steuerberater fragen und wenn der sich mit dem Thema nicht auskennt (soll ja vorkommen), mal Herrn Quermann kontaktieren, der absolut alles zu der steuerlichen Betrachtung BHKW etc. weiß.


    Wir hatten neulich einen Kunden, der ein äußerst komplexes Gebilde hatte und dessen eigentlicher Steuerberater nicht im Thema BHKW war, der Kunde hat dann Herrn Quermann kontaktiert und eine sehr gute und vor allem rechtssichere Lösung gefunden.


    Falls es der eine oder andere nicht wusste:
    Wir dürfen hier keinerlei steuerliche Beratung wie eben auch keinerlei Rechtsberatung machen und das ganze steuerliche Thema ist beim BHKW derart komplex, dass ich nur dringend dazu raten kann, dass Du Dir hier echte Experten ins Boot holst. Dies kostet in jedem Fal weniger Geld als dann nachher auf die Schnauze zu fallen....

  • Warum fragts du, wenn du einen Steuerberaterin hast? Sie kennt deine Gesamtsituation.

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • :) Wenn es sein muss....


    Ich bzw. meine Steuerberaterin hat nach der Installation 2 Jahre mit dem Finanzamt gekämpft. Mir wäre wohl, wenn ich wüsste wo das steht und ich mal querlesen kann, bzw. mich vorab informieren kann. Der Schritt mit dem Berater wäre der nächste.
    Werde aber Deinen Vorschlag mal in Angriff nehmen.


    Danke

  • Grundsätzlich stimme ich Hans Dampf zu, ein Steuerberater der sich in Sachen BHKW auskennt ist hier von Vorteil.


    Allerdings sollte auch ein "normaler" Steuerberater sagen können wie ein Investitionsgut innerhalb der Abschreibungszeit aus der Firma zu buchen ist und mit welchen Folgen das verbunden sein kann.


    Wir können und dürfen das hier nicht beantworten :hutab:


    Grüße

  • @nesami - nein sie kennt es nicht. Ich bin hier bei mit in der Gegen einer von ganz wenigen die Überhaut ein BHKW haben und da in Kombination mit E-Autos zu bringen, ganz zu schwiegen.


    ... aber wi eben schon gesagt, wenn ich auch nicht ins Detail gehen muss, ich weiß gerne über das Grobe bescheid. Alleine die Aktion mit der Anmeldung des BHKW beim FA hat mir gereicht.

  • Das kommt mir bekannt vor. Nur im Gegensatz zu dir will ich Steuern zahlen. :D

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Ich will es mal so sagen:


    Es gibt Internisten, Rheumatologen, Urologen und Dentisten, sind alles Ärzte.


    Man hat am besten einen leidensspezifischen Facharzt, im Thema BHKW dann eben einen, der sich in dem Thema auskennt. Meiner Erfahrung nach tun dies aber die wenigsten Steuerberater, da es eben schlichtweg nicht so viele BHKW gibt, ich arbeite jeden Tag dran, dass sich das ändert....


    Es kann ein verheerender Fehler sein, mit Zahnschmerzen zum Urologen zu gehen, dies ist auch nicht kompensierbar, indem man sich anders herum auf den Stuhl setzt und das Argument, dass der Quell allen Übels jeweils eine Körperöffnung ist, kann auch nicht verfangen....


    Du musst halt entscheiden, wie wichtig das Thema ist und entsprechend handeln. Ich habe bei den das BHKW betreffenden steuerlichen Dingen ein gesundes Viertelwissen und bin irgendwann mal ausgestiegen, da es mir zu kompliziert ist und es bei jedem Kunden anders ist.


    Auf die Lösung, auf die der eine Kunde dann gekommen ist, der sich an Herrn Quermann gewandt hat, wäre ich in 5 Jahren nicht gekommen, bin halt kein Steuerberater.

  • Naja grundsätzlich ist es doch so das bei einer Privatentnahme die UST zum aktuellen Restbuchwert ans FA gezahlt werden muss. Wie z. B. bei einem Firmenwagen auch. Ebenso kann bei zukünftigen Ausgaben, z. B. für Kraftstoff oder Wartung die USt nicht mehr in abzug gebracht werden. Auch Abschreibungen des Wirtschaftsguts sind nicht mehr möglich wenn du es entnommen hast. Dies stellt keine Beratung dar, ich bin keine Steuerfachkraft und das geschriebene ist normalerweise so. Ob es in deinem Fall zutreffend ist kann ich nicht beurteilen. Ein Googeln nach dem Begriff Privatentnahme liefert diese Informationen auch...


    Für die Feinheiten sowie die Frage ob du für dein selbst verbrauchten Strom (sollte ja mit e-Auto sicher über den 10MW liegen) EEG Umlage zahlen musst benötigst du Fachliche Beratung.
    Ebenso muss geklärt werden wie deine Bestandsanlage behandelt wird wenn du sie um einen Stromspeicher erweiterst, auch hier könnte es zu Änderungen kommen die evtl. nachteilig sind.

    2005 Dachs HR 5.3 mit Kondenser 56.500 Betriebsstunden

    2007 Dachs RS 5.0 mit Kondenser 34.000 Betriebsstunden

    2008 PV 12,9 kWp Süd 30° Volleinspeisung

    2019 BYD 13,8 kW und 3 x Multiplus II-48 3000 35-32

    2019 PV 9,8 kWp Ost West 10° Überschusseinspeisung

    2021 3x Go e Charger Homefix 11kW