Guten Tag,
ich habe eine Frage zur korrekten Heizkostenabrechnung. Folgende Situation: Ein kleines Mehrfamilienhaus mit drei Wohneinheiten resp. drei Mietparteien, alle vermietet. Eigentümer wohnt nicht im Haus. 2013 wurde ein Mikro-BHKW (Vitotwin-300) kombiniert mit einem Brenwertkessel Vitodens 300 (für die Spitzen). Brennstoff ist Ergas.
Der Brennstoffverbrauch liegt bei ca. 70.000 kWh im Jahr. Die Stromerzeugung des BHKW liegt um die 5000 kWh im Jahr. Der erzeugte Strom wird größtenteils an die Mieter verkauft, mit denen Stromlieferverträge abgeschlossen wurden - aktuell zu 28,8 Cent/kWh (kein Grundpreis). Da die im Haus erzeugten 5000 kWh nicht für die Deckung des Gesamtbedarfs reichen wird zusätzlich benötigter Strom durch den Eigentümer vom Netzbetreiber bezogen und zu denselben Konditionen (28,8 Cent/kWh) weiter an die Mieter verkauft.
Im ersten Jahr nahm der Vermieter (=Betreiber des BHKW) in der Heizkostenabrechnung keine Herausrechnung der Stromerzeugubgskosten vor, sondern legte einfach die kompletten Brennstoff- und Nebenkosten (Wartung, Fernüberwachung, Kaminreinigung usw.) auf die Mieter um. Die Mieter legten Widerspruch ein.
Jetzt macht der Vermieter folgendes: Vom Gesamtbrennstoffverbrauch (70.000 kWh) wird die erzeugte elekrtische Energie abgezogen (5000 kWh). Die Nebenkosten werden nach wie vor komplett auf die Mieter umgelegt.
Meiner Ansicht nach ist
a) der auf diese Weise ermittelte Abzugsbetrag zu gering, weil er von einer völlig verlustfreien Stromerzeugung ausgeht.
b) müsste ein entsprechender Anteil Stromerzeugung auch aus den Wartungs- und sonstigen Nebenkosten der Anlage herausgerechnet werden.
Die Mieter haben erneut Widerspruch eingelegt und den Vermieter auf die VDI Richtlinie 2077 Blatt 3.1. hingewiesen, die eine rechnerische und messtechnische Methode zur Heizkostenabrechnung bei BHKW-Anlagen in MFH vorsieht. Der Vermieter weigert sich jedoch, diese anzuwenden, und bringt vor, beide Methoden seien für ihn mit unzumutbarem Aufwand verbunden.
Was sagen Sie als Experten dazu? Vielen Dank vorab!