Volle EEG-Umlage den Eigenverbrauch seit 1. Januar 2018?

  • Panikmache ala Bild.


    Das die Beihilferechtliche Genehmigung so nicht mehr passt wurde schon Anfang Dezember kommuniziert, auch das das BMWi die Gesetze umstricken will um die Genehmigung wieder zu bekommen.
    Dazu muß man sich auch fragen wann würden die ersten Zahlungen fällig ( Ende Januar oder Ende März ?? ) ........ bis dahin hat das BMWi ja Zeit.


    Grüße

  • Zitat: "Die Regelung betrifft Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung (KWK), die Strom und Wärme zum Eigenverbrauch erzeugen, und die nach dem 1. August 2014 in Betrieb gingen." Ob das dann auch die Betreiber von MIni- und Micro-BHKW's betrifft?


    BG, maxnicks

  • Wird uns Alte eh nicht treffen.
    Aber selbst wenn die mal Spanien nachmachen möchten, dann geht man halt Offgrid.
    Bei meinen 16.000 kWh pro Jahr lohnt sich das schon im Sommer ein paar Wärme kWh zu verklappen.
    Notfalls noch mehr PV nachlegen, für den Sommer.

    Wer einmal fragt, wirkt für einen Moment dumm, wer es nie tut, bleib es sein Leben lang

  • @alikante "weniger reißerisch": Leider ist das genau dass was der KWK Lobby fehlt. KWK wird seit Jahrzehnten immer zur Schlachtbank getrieben und massiv gemobbt durch Lobbyisten von Wind und Solar etc.


    KWK muss mehr Lärm machen. Ansonsten wird sie untergebuttert! Auch die KWK muss wie Solar, Wind und Wärmepumpen wehrhaft sein. Das ist sie leider nicht.....


    Mehr KWK wagen .....


    Grüsse...

    Seit 31.Jahren beschäftige ich mich mit BHKW-Anlagen von 50 kW bis 6 MW und dies weltweit...

  • Moin,

    KWK muss mehr Lärm machen. Ansonsten wird sie untergebuttert! Auch die KWK muss wie Solar, Wind und Wärmepumpen wehrhaft sein. Das ist sie leider nicht.....

    da bin ich bei Dir, das muß aber auf einem Niveau weit oberhalb Bild & Co. passieren. Nicht die übergroßen Überschrifen zählen, sondern Fakten die klar machen warum die KWK so wichtig ist müssen den Menschen serviert werden.
    Und ganz ehrlich, wenn ich als "Hintergrundsfreier Ottonormalbelichteter Wutbürger" lese das die vermeintlich subventionierten Betriebe jetzt etwas weniger vom Kuchen bekommen geht mir nicht das Messer in der Tasche sondern das Herz auf.


    |__|:-)

  • Moin,

    da bin ich bei Dir, das muß aber auf einem Niveau weit oberhalb Bild & Co. passieren. Nicht die übergroßen Überschrifen zählen, sondern Fakten die klar machen warum die KWK so wichtig ist müssen den Menschen serviert werden.Und ganz ehrlich, wenn ich als "Hintergrundsfreier Ottonormalbelichteter Wutbürger" lese das die vermeintlich subventionierten Betriebe jetzt etwas weniger vom Kuchen bekommen geht mir nicht das Messer in der Tasche sondern das Herz auf.


    |__|:-)

    Dann sind wir uns ja einig... :thumbup:

    Seit 31.Jahren beschäftige ich mich mit BHKW-Anlagen von 50 kW bis 6 MW und dies weltweit...

  • Soviel mir bekannt ist, ist künftig beim Eigenverbrauch bis 10.000kWh keine EEG-Umlage fällig. Das ganze ist natürlich auch abhängig vom Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage. So trifft diese Regelung auch für meinen Neotower zu, der dieses Jahr im September in Betrieb ging. Für alles was darüber ist, wird eine um 40% verringerte EEG-Umlage fällig, die vom Netzbetreiber berechnet und erhoben wird. Bin mal gespannt, ob meine Anlage die 10.000kWh/p.a. knackt. Vom Eingenverbrauch her wäre das auch durchaus möglich.
    Die Mitarbeiter unserer Gemeindewerke sind von dieser Neuregelung nicht begeistert, da dies auch PV-Anlagen abhängig von Größe und dem Jahr der Errichtung betrifft. Es muss also der Gesamt Anlagenbestand nach entsprechenden Anlagen durchsucht werden.

    PV-Anlage 4,2kWp und 7,92kWp seit Mai 2010, seit April 2012 umgestellt auf Überschussseinspeisung, Eigenverbrauch ca. 65-70%
    BHKW Kirsch L 4.12 (2012 bis † 2017), RMB Neotower Living 2.6 (09/2017), Pufferspeicher 800L. mit 8m² Wellrohr-WT,
    Spitzenlasttherme Paradigma Modula NT 15kW seit 20.03.2014
    Stromverbrauch p.a. ca. 36.000 - 40.000kWh

  • Moin

    Soviel mir bekannt ist

    die Regelung wurde durch Brüssel gekippt, ab 01.01.2018 muß erstmal jeder KWKler der bislang 40% gezahlt hat die volle EEG Umlage zahlen - ausgenommen sind nur Geräte vor 01.04.2014 .


    Grüße

  • Hallo Foristen,


    hat von Euch schon jemand Erfahrung mit der seit 1. Januar 2018 angeblich voll anfallenden EEG-Umlage auf Eigenstrom? Betroffen sollen diejenigen BHKW-Anlagenbetreiber sein, die aktuell eine auf 40 Prozent reduzierte EEG-Umlage für ihre Eigenversorgung zahlen. Allerdings handelt es sich dabei nur um Gerüchte und eigentlich nicht um anwendbares Recht! Von daher würde mich sehr interessieren, ob hier jemand Post vom Netzbetreiber in der Sache erhalten hat. Details zum Hintergrund: https://www.bhkw-infothek.de/?p=25205

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Hallo,


    ich hatte, als ich diese News seinerzeit bekam, sämtliche Kunden angemailt, die das betreffen könnte. Ergebnis war, dass kein einziger unserer Kunden eine Info bekommen hat, nunmehr die volle Umlage zahlen zu müssen.


    Insofern also Sturm im Wasserglas

  • Also ich habe auch keine solche Mitteilung erhalten. Mein neoTower ging letztes Jahr im September in Betrieb.

    PV-Anlage 4,2kWp und 7,92kWp seit Mai 2010, seit April 2012 umgestellt auf Überschussseinspeisung, Eigenverbrauch ca. 65-70%
    BHKW Kirsch L 4.12 (2012 bis † 2017), RMB Neotower Living 2.6 (09/2017), Pufferspeicher 800L. mit 8m² Wellrohr-WT,
    Spitzenlasttherme Paradigma Modula NT 15kW seit 20.03.2014
    Stromverbrauch p.a. ca. 36.000 - 40.000kWh

  • B.KWK Mitgliederrundschreiben 09/2018


    Notruf der Kraft‑Wärme‑Kopplung /
    Bundesrat plant Entschließung zur Unterstützung der KWK



    Zitat

    01.03.2018 – Bi
    Liebe Mitglieder,
    am 23. Februar 2018 haben der B.KWK und weitere fünf Verbände (ASUE, BHKW-Forum, Bund der Energieverbraucher, DENEFF und VfW) den als Anlage beigefügten „Notruf der Kraft-Wärme-Kopplung“ personalisiert versandt an die Politiker der Arbeitsgruppe „Wirtschaft und Energie“ der Bundestagsfraktionen von CDU/CSU.
    Zusätzlich wurde das Dokument an die politischen Sprecher der anderen Fraktionen gerichtet. An die Bundeswirtschaftsministerin geht in dieser Woche ebenfalls ein Schreiben.
    Die Verbände beziehen sich auf die Aussage im Koalitionsvertragsentwurf, dass die KWK weiterentwickelt und umfassend modernisiert werden soll. Mit Blick auf die Bekanntmachung des BMWi vom 06. Dezember 2017, wonach hocheffiziente KWK-Anlagen in der Eigenversorgung möglicherweise die volle EEG-Umlage zu entrichten haben (siehe MR 24/17; 25/17; 28/17 und 02/18), richten die Verbände jetzt diesen Notruf an die Politik.
    Die Verhandlungen um die beihilferechtliche Genehmigung der ermäßigten EEG-Umlage zwischen BMWi und EU-Kommission, dauern in den letzten Wochen lt. Aussagen aus dem BMWi -ohne das Ergebnisse bekannt werden- an. Die Unternehmen haben keine Planungssicherheit.
    Die Verbände appellieren an die Politik:

    • KWK-Ziele für 2030 zu entwickeln,
    • geeignete Mieterstrommodelle auch für KWK gesetzlich zu verankern,
    • die Verordnungsermächtigung gemäß §33 KWKG sofort zur Anpassung der KWK-Zuschläge zu nutzen, statt auf die Genehmigung für das EEG aus Brüssel zu warten
    • eine beschleunigte Abschreibungsmöglichkeit (AfA) für Energieeffizienzinvestitionen zu schaffen sowie
    • die zahlreichen Marktbarrieren in §61b EEG ff., TEHG und im Strom- und Energiesteuerrecht zu beseitigen.

    Bitte leiten sie den Notruf -verbunden mit einem Anschreiben, in dem Sie die besondere Betroffenheit Ihres Unternehmens darstellen- auch gern an Politiker Ihres Bundeslandes oder Abgeordnete in Ihrer Region weiter.
    Zugleich informieren wir Sie über eine geplante Entschließung des Bundesrates:
    Bundesrat plant Entschließung zur Unterstützung der KWK

    Der Bundesrat will in seiner Plenumssitzung am 02. März 2018 eine Entschließung fassen, in der die Bundesregierung aufgefordert wird, Rechtssicherheit für die Entlastung von KWK-Anlagen bei der EEG-Umlage herzustellen.
    In dem Entwurf heißt es:
    „Der Bundesrat fordert die Bundesregierung auf, den Ausbau hocheffizienter KWK deutlich verstärkt voranzutreiben und mit Blick auf die Rechts- und Planungssicherheit die erforderlichen beihilferechtlichen Genehmigungen der EU‑Kommission parallel dazu einzuholen.“
    Insbesondere drängt der Bundesrat auch darauf, dass die Bundesregierung sich in Brüssel dafür einsetzen soll, dass die Neureglung der Reduzierung der EEG-Umlage für hocheffiziente KWK-Neuanlagen in der Eigenstromversorgung rückwirkend ab dem 01. Januar 2018 in Kraft treten kann.
    Mit schönen Grüßen aus Berlin-Mitte
    ____________________________________________________
    Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
    Markgrafenstraße 56
    10117 Berlin
    Tel. +49 (0)30 /270 192 81-0
    Fax +49 (0)30 /270 192 81-99
    info@bkwk.de
    http://www.bkwk.de
    Amtsgericht Charlottenburg
    VR-Nr.: 31038 B