Volle EEG-Umlage den Eigenverbrauch seit 1. Januar 2018?

  • Zitat:

    B.KWK Mitgliederrundschreiben 13/2018

    EEG-Umlage im Bundestagsausschuss für Wirtshaft und Energie

    17.04.2018 – Bi

    Liebe Mitglieder,
    durch seine kontinuierliche Intervention auch mit anderen Verbänden konnte der B.KWK erreichen, dass der Sachstand zu den Verhandlungen des BMWi mit der EU-Kommission Morgen in der 7. Sitzung des Bundestagsausschusses Wirtschaft und Energie hinterfragt wird.
    „Tagesordnungspunkt 4
    Bericht des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie zum Stand der Verhandlungen über die Begrenzung der EEG-Umlage auf Strom zur Eigenversorgung aus neuen KWK-Anlagen.“
    Diese Sitzung ist (wie es die Regel ist) nicht öffentlich. Der B.KWK hofft, zeitnah dazu nähere Informationen zu erhalten und wird Sie dann weiter informieren.
    ____________________________________________________
    Bundesverband Kraft-Wärme-Kopplung e.V. (B.KWK)
    Markgrafenstraße 56

    Jeder Verein lebt vom Erfolg, dieser darf sich auch beim BHKW-Forum e.V. in einer steigenden Mitgliederzahl widerspiegeln! :)

  • Die meisten Akteure im KWK-Bereich können aufatmen. Der Albtraum einer fünfmonatigen wirtschaftlichen Unsicherheit aufgrund einer vollständigen EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch scheint nach der grundsätzlichen Einigung mit der EU-Kommission vorbei. Mini-KWK-Anlagen, die seit dem 1.8.2014 in Betrieb gegangen sind oder zukünftig in Betrieb gehen werden, müssen wie im Jahre 2017 auch zukünftig nur 40% EEG-Umlage auf Eigenstromverwendung zahlen.


    Weitere Infos unter "Einigung bei der EEG-Umlage für KWK-Anlagen erzielt"


  • ..von wegen alles wird Gut..


    Bitte mal den "Kompromiss" lesen ! Mir ist völlig unverständlich wie einige Foren dies als positives Signal verkaufen. <X:cursing::evil:


    Die BHKW Branche leidet. Der Großteil der BHKW bleibt weiterhin unwirtschaftlich bzw wirtschaftlich uninteressant für Investoren. :!:;(
    Viele BHKW Hersteller haben größte wirtschaftliche Sorgen...dies ist die Realität... ;(X(


    Wir brauchen eine vernünftige Lobby...Solar und Windkraft macht es uns vor...die BHKW Welt muss den Hintern hochbekommen :sleeping: ansonsten kommt KWK unter die Räder...bzw liegt bereits schon drunter...



    Schönes WE... 8o

    Seit 31.Jahren beschäftige ich mich mit BHKW-Anlagen von 50 kW bis 6 MW und dies weltweit...

  • Die BHKW Branche leidet. Der Großteil der BHKW bleibt weiterhin unwirtschaftlich bzw wirtschaftlich uninteressant für Investoren.
    Viele BHKW Hersteller haben größte wirtschaftliche Sorgen...dies ist die Realität...

    Reden wir von der selben Sache? Wieso ist denn z. B. ein 20-kW-BHKW unwirtschaftlich durch die neue, alte oder welche auch immer die EEG-Geschichte betreffende Änderung?

  • @Hans Dampf die BHKW-Welt besteht nicht nur aus Micro BHKWs... Mein Statement betrift den BHKW Markt insgesamt aus der Sicht der großen Hersteller... insbesondere von 50-6000 kW.


    Ich hatte überhaupt gezögert etwas zu posten. Man kann solche Themen nicht in zwei Sätzen abhandeln .... :/


    Schönes WE...

    Seit 31.Jahren beschäftige ich mich mit BHKW-Anlagen von 50 kW bis 6 MW und dies weltweit...

  • Nee, sicher nicht. Aber ich sehe die finanzielle Seite nicht als soooo problematisch, viel schlimmer ist die absolut ausgeuferte Bürokratie und der Aufwand und die Tatsache, dass man in dem Thema nie einen Status Quo hat. Irgendwer erfindet immer wieder ein Formular neu oder ändert eine Tatsache, von der man dachte, sie sei in Stein gemeißelt.


    Schönes Beispiel ist die Verrechnung der Erstattung der Energiesteuer mit der Förderung. Rechtssicherheit sieht anders aus.

  • Hallo Herr Gülck,


    wo die Probleme im Bereich bis 1.000 kW existieren sollen, erschließt sich mir nicht.
    Dort wird weiterhin die 40% EEG-Umlage gefordert, wie bereits im Jahre 2017.


    Ich stimme Ihnen zu, dass sich die wirtschaftliche Lage bei KWK-Anlagen ab 1 MW gegenüber früher verschlechtert hat. Aber andererseits muss man sich schon fragen, ob es Aufgabe der Allgemeinheit ist, Projekte so zu fördern, dass die Refinanzierungszeiten deutlich unter 4 Jahren liegen.


    Der Leistungsbereich zwischen 2 und 4 MW war aufgrund der Stromsteuer in der industriellen Eigenstrom-Nutzung in den letzten Jahren problematisch. Sollte sich die Stromsteuer-Befreiungs-Grenze auf ebenfalls 1 MW absenken, wäre dieser Bereich (leider) eh nahezu tot - unabhängig von der Höhe der EEG-Umlage-Befreiung.
    Gleitende Regelungen statt starrer Grenzen wären daher sehr sinnvoll.


    Aber ganz ehrlich gesagt hängt mir das Gestöhne einiger Vertreter der deutschen Großindustrie, die KWK-Anlagen zur Verminderung der Energiebereitstellungskosten nutzen wollen, langsam zum Hals raus. Es wird Zeit, dass man den Einbau von stupiden Heizkesselanlagen verbietet und die Industrie auch mit Ordnungsrecht oder deutlich höheren CO2-Preisen dazu "anregt", etwas zu tun. Das Gemotze, dass man als industrielles Unternehmen keine KWK-Anlagen oder Solarthermie-Anlagen errichten könne, da diese Projekte eine Refinanzierungszeit von mehr als 4 Jahren aufweisen, ist für mich in den heutigen Zeiten schlicht und ergreifend asozial..


    Außerdem ermöglicht die neue Regelung nun Chancen für industrielle Contractoren, die sich mit einer Eigenkapitalrenditen von 10-15% pro Jahr (interner Zinsfuß) anfreunden können - statt auf mehr als 30% Rendite aus zu sein.

  • Aber ganz ehrlich gesagt hängt mir das Gestöhne einiger Vertreter der deutschen Großindustrie, die KWK-Anlagen zur Verminderung der Energiebereitstellungskosten nutzen wollen, langsam zum Hals raus. Es wird Zeit, dass man den Einbau von stupiden Heizkesselanlagen verbietet und die Industrie auch mit Ordnungsrecht oder deutlich höheren CO2-Preisen dazu "anregt", etwas zu tun. Das Gemotze, dass man als industrielles Unternehmen keine KWK-Anlagen oder Solarthermie-Anlagen errichten könne, da diese Projekte eine Refinanzierungszeit von mehr als 4 Jahren aufweisen, ist für mich in den heutigen Zeiten schlicht und ergreifend asozial..


    Außerdem ermöglicht die neue Regelung nun Chancen für industrielle Contractoren, die sich mit einer Eigenkapitalrenditen von 10-15% pro Jahr (interner Zinsfuß) anfreunden können - statt auf mehr als 30% Rendite aus zu sein.

    Dem ist sowas von absolut nix hinzuzufügen...

  • Für einige überraschend hat die EU-Kommission am 1. August 2018 im Konflikt über die Höhe der EEG-Umlage zur Eigenstromverwendung eingelenkt und zumindest einen einjährigen Aufschub gewährt.


    Auf der Grundlage der am 1. August 2018 genehmigten Maßnahme wird im Einklang mit den Leitlinien für ein weiteres Jahr (2018) eine Übergangsregelung gelten, bevor die Umlage bei Eigenversorgungsanlagen nach dem gleichen System wie bei allen anderen Anlagen erhoben wird (Bericht BHKW-Infozentrum vom 2.8.2018).


    Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in - bewusst nicht publik gemachten - Verhandlungen erzielte Verlängerung der Übergangsregelung für neue KWK-Anlagen führt dazu, dass die Wirtschaftlichkeit der bestehenden hocheffizienten KWK-Anlagen für das Jahr 2018 gewährleistet wird.


    Das BHKW-Infozentrum hat im News-Bereich einen ausführlichen Bericht zur neuen Übergangsregelung mit dem Titel „Alles auf Anfang - EU verlängert Übergangsregelung für EEG-Umlage“ veröffentlicht. Darin enthalten sind auch die Quellenangaben zur EU-Entscheidung.

  • Wie die EU-Kommission mitteilt, wurde die Fortsetzung der bisherigen Ermäßigung der EEG-Umlage für die Eigenversorgung aus Blockheizkraftwerken und anderen KWK-Anlagen mit Beschluss vom 1. August 2018 für das laufende Jahr genehmigt. Die EU-Kommission billigt damit eine Einigung, die zwischen EU-Wettbewerbskommissarin …

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    Quelle: https://www.bhkw-infothek.de/n…-eigenverbrauch-aus-bhkw/