Regelenergie: BNetzA ordnet die Zuschlagsregeln für Regelleistung neu

  • Hallo,


    Am 17. Oktober 2017 gab es einen Hoppala-Effekt, als Regelenergie mit 77.777 €/MWh aktiviert wurde, siehe BNetzA BK6-17-255 oder auch hier. Die maximal zulässigen Preise wurden daraufhin auf ein EU-weit harmonisiertes Maß von 9.999 €/MWh zurückgestutzt. Weiterhin steht jetzt eine Änderung der Zuschlagsregeln für Sekundärregelung und Minutenreserve an (BK6-18-019 und -020). Hierbei besteht bis Mi, 2018-02-21 die Möglichkeit eine Stellungnahme abzugeben.



    Da der Regelenergiemarkt prinzipiell für alle disponiblen Erzeugungsanlagen von belang ist, schlage ich vor sich in das Verfahren einzuklinken und bis in anderthalb Wochen eine Stellungnahme zu entwickeln. Einen Entwurf habe ich schon mal als ersten Aufschlag unten angehängt.



    Gruß,


    Gunnar






    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

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  • Hallo,


    ich greife das Thema mal auf weil ich mich gerade damit beschäftige.


    Ich würde gerne einen gewissen Wert annehmen für den Leistungs- und Arbeitspreis (negative MRL) um so eine kleine wirtschaftliche Rechnung durchführen zu können.


    Jetzt wurde ja bekanntlich zum 12.07.2018 das Zuschlagsverfahren geändert, sodass prinzipiell nur die Werte seit diesem Tag in die Untersuchung einfließen können.


    Bei dem Leistungspreis sind dabei die Werte nahezu immer 0. Inwieweit ist das erklärbar und wären die durchschnittlichen Werte aus diesem Zeitraum (ist ja nicht sonderlich lange) halbwegs übertragbar auf den Rest des Jahres? (vermutlich nicht oder?)


    Zudem sollten doch hohe Arbeitspreise mit dem neuen Verfahren "verhindert" werden. Schaue ich mir die Ausschreibungsergebnisse am 14.07 an, dann sind da immer noch Leistungspreis von ca. 7000€/MWh vergeben worden. Wie passt das zusammen?


    https://www.regelleistung.net/apps/datacenter/tenders/