Abrechnung Vitotwin 300-w

  • Hallo,
    Ich hänge gerade in der Umsatzsteuererklärung für 2017.
    Mein BHKW wurde im Oktober in Betrieb genommen.
    Ich habe keine Ahnung wie ich die private Wärmeentnahme berechne.
    Leider habe ich hier im Forum nichts gefunden das mir weiterhilft.
    Hat vielleicht jemand eine Musterrechnung bezogen auf den Vitotwin 300-w
    Vielen Dank
    Ingo

  • Moin Ingo,

    Ich habe keine Ahnung wie ich die private Wärmeentnahme berechne.
    Leider habe ich hier im Forum nichts gefunden das mir weiterhilft.

    So ganz verstehe ich Letzteres nicht: In diesem Unterforum haben wir das schon des öfteren ausführlich diskutiert.


    Wie dem auch sei: Bei der Umsatzsteuer sind zur Bewertung der privaten Wärmeentnahme (am Vitotwin ablesbar in "Diagnose Erzeuger", Code 8346 und 8347) zwei Methoden zulässig.


    Erstens nach den Herstellkosten. Die errechnen sich wie folgt: Summe aus (AfA, Erdgaskosten, Wartungs- und ggf. Reparaturkosten, alles natürlich netto), geteilt durch abgegebene Gesamtenergie in kWh (Strom + Wärme), mal abgegebene Wärme in kWh.


    Bei unserem Vitotwin lagen die so errechneten Herstellkosten in den letzten Jahren immer so um 10 ct/kWh netto. Daher ist wohl auch bei Dir die zweite vom Finanzamt zugelassene Methode günstiger, nämlich die Bewertung der BHKW-Wärme nach dem Vorjahres-Durchschnitt der Fernwärmekosten in Deutschland aus den Energiedaten des BMWi. Im Jahr 2016 (für die USt 2017 maßgeblich) lag dieser Wert bei EUR 23,60/MJ brutto. Für die Umrechnung in Cent/kWh musst Du durch 2,78 teilen und dann noch durch 1,19 um auf den Nettopreis zu kommen. Die Wärmeentnahme für die USt-Erklärung 2017 ist nach dieser Methode also mit 7,1338 ct/kWh (netto) zu bewerten.


    Für zukünftige Jahre: Die Energiedaten des BMWi findest Du hier.
    Die Fernwärmekosten sind in Tabelle 26 zu finden.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

    3 Mal editiert, zuletzt von sailor773 ()

  • Ich sitze derzeit auch an der elenden Rechnerei :S


    Stichwort Einkommensteuer und Selbstverbrauch bei Strom und Wärme:


    Kann das hinkommen, dass ich beim Strom auf ein anzusetzendes, errechnetes Einkommen von ~130,- und bei der Wärme von ~1.600,-(!) komme? ?(


    Oder blicke ichs nicht? (Afa+Alle weiteren Kosten prozentual auf Wärmeanteil umlegen usw.)


    Danke

    RMB Neotower 2.0 an 340-M (950l)

    10 kWh (48V) BYD an SMA SI 3.0

    Ersatzstromsystem (Enwitec-Box)

    5 kWp auf Satteldach
    1,8 kWp auf Flachdach

    2,5 kWp (halbtransparent) Carport

    Citroen C-Zero ("i-MiEV)"

    Ariston Nuos Primo 100 (TW-WP)

  • Kann das hinkommen, dass ich beim Strom auf ein anzusetzendes, errechnetes Einkommen von ~130,- und bei der Wärme von ~1.600,-(!) komme?

    Strom könnte passen. Aber wenn Deine Zahl bei der Wärme den anteiligen "Gewinn" bedeutet (d.h. AfA, Wartungs- und Erdgaskosten bereits abgezogen sind), wäre die Zahl völlig daneben. Da steckt ein gewaltiger Berechnungsfehler drin. Nach der alten Berechnungsmethode wurde die Wärmeabgabe zu Herstellkosten bewertet, d.h. ein Nettogewinn kann sich insoweit praktisch nicht ergeben. (Hinweis: Beim Vitotwin mit ca. 4.000 Stunden Laufzeit liegen die Herstellkosten netto erfahrungsgemäß um 10-12 ct/kWh. Wenn bei Dir etwas wesentlich Anderes herauskommt, stimmt vermutlich etwas nicht.)


    Das ist aber grundsätzlich egal, weil die Wärme in der ESt-Berechnung nach der Regelung ab 1.1.2016 überhaupt nicht mehr auftaucht (siehe anderen Thread). Aber die Berechnung der Herstellkosten und die Aufteilung der Kosten nach kWh muss natürlich stimmen, sonst ist auch die Berechnung beim Strom falsch.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

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