Messkonzept nach Besitzerwechsel BHKW mit PV

  • Hallo zusammen. Wir haben einen Altbau mit BHKW gekauft. Zuvor haben wir in dem Haus 6 Jahr zur Miete gewohnt. Die gesamte Installation (Strom, Gas, Wasser) ist aus 2011. Das Haus ist eine DHH. Das BHKW versorgt beide Hälften mit Wärme und Strom. Das BHKW gehört zur Hälfte uns und zur anderen Hälfte der Besitzerin der anderen DHH. Diese ist vermietet. Das BHKW steht bei uns im Keller. In unserem Haus ist auch der einzige Stromanschlusspunkt. Es gibt für beide DHHs nur einen Zweirichtungszähler.


    Als Mieter haben wir bisher alles „normal“ bezahlt. Es gab keinen Vertrag über Mieterstrom. Wir sind mit der ehemaligen Vermieterin bis zum Schluss sehr gut ausgekommen. Wie sie das abgerechnet hat weiß ich nicht ?( .


    Jetzt planen wir zusätzlich noch eine PV. Die PV wird nur uns gehören. Bei Betrachtung des Zählerschranks und beim Einlesen in das Thema wurde mir bewusst, dass der momentane Zustand des Zählerschranks nicht korrekt ist und auch nicht korrekt war ;( . Eine getrennte genaue Abrechnung war und ist nicht möglich.


    Die Zählerinstallation im Moment sieht wie folgt aus:



    Mit einer zusätzlichen PV müsste ich das Messkonzept 7 der Netze BW anwenden (glaube ich zumindest)



    Nun meine Fragen:

    • Wäre das Konzept das richtige ohne das Nachbarhaus mit zu betrachten?

    Wenn ja:

    • Ist es möglich den das Nachbarhaus mit einzubeziehen?

      • Dabei sollte er nur Strom des BHKWs beziehen. Die Vermieterin soll das mit dem Stromverkauf an ihren Mieter regeln.
      • Der Strom aus der PV soll nur von uns genutzt werden, um nicht in das Modell Mieterstrom zu fallen.


    Würde mich über Hilfe sehr freuen. Mir raucht der Kopf und komme doch nicht weiter.


    i-moove

  • Moin Moin und herzlich Willkommen im Forum,


    die Sache ist verzwickt und könnte noch verzwickter werden wenn man die falschen Hunde weckt. :whistling:


    FrageN :


    - wessen Eigentum ist Z4 ?
    - auf wen lautet der Anschlussnutzungsvertrag und wer ist Anschlußnehmer ?
    - wer beliefert den Mieter ( Z4 ) ?
    - in wessen Name wird der eingespeiste Strom und KWK-Vergütung abgerechnet ??


    Grüße

  • @alikante Danke!


    • Z4 gehört unserer Nachbarin
    • Momentan läuft alles auf die Nachbarin. Sie ist praktisch übrig geblieben. Die Verkäuferin unseres Hauses ist Ihre Schwester.
    • Die Nachbarin.
    • Bis 31.12.2017 wurde noch auf die Nachbarin und Ihre Schwester abgerechnet. Gekauft haben wir im August, aber der Steuerberater hat noch nichts bzgl. BHKW gemacht. Seit 2011 !!! Wegen der Erstattung macht uns das nicht aus. Wir kommen wirklich sehr gut mit der Nachbarin aus. Die Umstellung haben wir auf den 01.01.2018 vereinbart.

    Im Zuge der PV-Planung habe ich mir die Situation erst näher angeschaut, sicher auch, weil wir gut miteinander auskommen. Nun möchten wir das ganze ordentlich machen, am Liebsten so einfach und kostengünstig wie möglich.

  • hm,


    das ist hochgradig illegal und kann so nicht bleiben.


    Entweder
    die Zuleitungen für beide Häuser werden am Übergabepunkt hart getrennt und jeder macht seins
    oder
    Z1 und Z4 werden lastgangmessend -> Stichwort kaufmännisch bilanzielle Durchleitung und Gleichzeitigkeit von Erzeugung/Verbrauch
    oder
    es bleibt wie es ist und Ihr zahlt brav auf allen nicht eingespeisten Strom volle EEG-Abgabe


    Grüße

  • Sehe ich genau so und unsere Nachbarin sicher auch, wenn sie das erfährt. Wissentlich hat sie das nämlich auf keinen Fall so gemacht.....aber es ist eben auch so, dass Unwissenheit nicht vor Strafe/Rückzahlung schützt.


    1. Alles so belassen wollen wir sicher beide nicht. Ich nicht und, wie oben geschrieben, meine Nachbarin sicher auch nicht.


    2. Harte Trennung nur, wenn es nicht anders geht oder 3. so teuer ist, dass es keinen Sinn macht. Wäre es bei der harten Trennung denn auch nicht sehr schwer das BHKW gemeinsam zu betreiben?


    3. Das will ich haben, ohne zu wissen was es genau bedeutet und vor allem ohne zu wissen wie es umzusetzen ist....sorry. Die bilanzielle Durchleitung hat so wenige Zähler. Was die Lastgangmessung angeht scheint die bei Netze BW ganz schön teuer zu sein. Für die Netz BW bin ich bei Messkonzept 6 gelandet, aber welcher Zähler dann wo gesetzt werden muss und wie PV und BHKW getrennt voneinander abgerechnet werden habe ich nicht kapiert. Ist mit lastgangmessend gemeint, dass alles über Plus und Minus berechnet werden kann?


    In einer PDF habe ich das gefunden. Das wäre doch genau das was ich suche oder nicht?



    Grüße

  • Moin,


    ich denke es fehlen Dir noch die Grundlagen, sowohl rechtlich als auch technisch.


    Deine Nachbarin darf Ihrem Mieter überhaupt keinen Strom verkaufen, das obliegt nur Marktakteuren nach EnWG. Einzige "graue" Zohne wäre sog. Warmvermietung die aber von den FA stark reglementiert ist ( Zeitmietverträge,Ferienwohnungen etc. )


    Das BHKW kann nur einer Person gehören ! Einer natürlichen Person ( Dir oder Deiner Nachbarin ) oder einer juristischen ( zb.GbR aus Dir + Nachbarin ) .


    Die EEG Abgabe wird immer dann fällig wenn der selbst erzeugte Strom nicht vom Besitzer ( Identitätsgleich ) verbraucht wird. Wie man es dreht und wendet der Anteil des Mieters unterliegt immer der EEG-Abgabe.



    Die nach meiner Erfahrung beste Variante wäre wenn Du als Besitzer des BHKW auftritts, Strom/Wärme an das Nachbargebäude lieferst, nach festem Preis und Menge abrechnest sowie die anfallende EEG-Abgabe für an den Mieter gelieferten Strom abführst. Damit obliegt Dir auch die Abrechnung mit dem NB bezüglich KWK Vergütung etc. , die Eenergiesteuerrückerstattung beim Zoll sowie alle steuerlichen Aspekte.


    Die abrechnungstechnisch optimale Verteilung des Stromes wird m.M. nicht mit einem Standard Zählerschema gelingen. Werd mal fix was zeichnen.


    Grüße

  • Da denkst Du aber so was von richtig. Technisch ganz besonders was die Funktion, die Anordnung und die Bilanzierung angeht. Rechtlich noch viel mehr. Was ich nach näherem Hinschauen vermutet habe ist nun zumindest bestätigt......so bitte nicht.


    Bisher gehörte das BHKW zwei Schwestern. Mit dem Hauskauf letztes Jahr ging ein Teil an mich über, zumindest was den "Besitz" angeht. Das hat aber nichts mit dem Betreiber des BHKW/PV zu tun, dieser ist Einzelunternehmer oder bei Mehrpersonen eine GbR.


    So wie Du das vorgeschlagen hast halte ich es auch für sinnvollste Lösung zumal wir (ohne die Nachbarin) eine PV installieren werden und das BHKW + Zählerschrank bei uns stehen. Ich überlege nur, wie ich der Nachbarin Ihren Anteil zukommen lasse. Wäre es denn möglich eine Ertragsabhängige Miete zu vereinbaren, dann würde es doch genügen, wenn ich Einzelunternehmer werde.


    Das werde ich auf jeden Fall mal mit Ihr besprechen.
    Immer noch unklar ist mir aber das Messkonzept:

    • Welches muss angewendet werden.
    • Wie kann ich darstellen, welches Haus welchen Strom (Netz/BHKW/PV) verbraucht hat. Das ausrechnen wird dann sicher nicht das Problem sein, aber wie kann ich es messen?

    Bin gespannt was Du zeichnest.
    Grüße

  • Bisher gehörte das BHKW zwei Schwestern.....Ich überlege nur, wie ich der Nachbarin Ihren Anteil zukommen lasse.

    Gab es zwischen den Schwestern einen Vertrag in den Du als Rechtsnachfolger der einen Schwester eingetreten bist ? Wenn es nichts schriftliches gibt hast Du mit dem Hauskauf auch das BHKW als ganzes erworben.


    Ich überlege nur, wie ich der Nachbarin Ihren Anteil zukommen lasse. Wäre es denn möglich eine Ertragsabhängige Miete zu vereinbaren

    Wer soll von wem was mieten ?


    Beim zeichnen des Zählerschemas musste ich feststellen das es mit normalen Arbeitszählern nicht Möglich ist die Vorgaben des EEG zum Personen- und Zeitgleichen Stromverbrauch mit Zwei Erzeugungsanlagen unterschiedlicher Vergütung zu verwursten. In angehangener Skizze ist es rechnerisch nicht Möglich die über Z1 ins Netz gespeiste Strommenge auf KWKG und EEG aufzuteilen, dazu mussen Z6,Z2,Z5 RLM gemessen werden, Z1 entfällt und wird durch einen virtuellen Zählpunkt ersetzt. ( im Standart RLM Schema der Clearingstelle würden 4 RLM Zähler benötigt Z4, Z2 ,Z6 Z3 )




    |:-(|:-(

  • lass mal nicht den Kopf hängen, ich hab da nach dem dritten Bier ganz unten in der Trickkiste noch was gefunden.


    Allerdings würde ich diese Variante wegen Ihrer offenkundigen Mängel nicht als Massentauglich verkaufen wollen.


    1. der Nachbar wird nur 2 phasig angeschlossen ( 2x 230V )
    2. die PV kann nur 4,7KW groß werden
    3. Trennung von KWK und EEG Strommengen ist physikalisch korrekt aber mathematisch............
    4. über Z4 darf kein bzw. nur geringfügiger Bezug stattfinden ( Manko aller Zählerkaskaden ) das BHKW muß also separat versorgt werden


    Erklärung : Z5 erfasst den eingespeisten PV Strom einphasig, auf dieser Phase darf der Nachbar nicht beziehen, damit ist die eingespeiste KWK Strommenge = Z1 Lieferung - Z5

  • Cool, danke.....aber leider scheitert es an der 2-phasigen Versorgung des Nachbarn. Er hat einen 3-phasig angeschlossenen Kompressor.
    Gibt es denn eine Möglichkeit zeitgebundene Volleinspeisung zu realisieren? Ich speise von April bis sagen wir September alles aus dem BHKW voll ein und von Oktober bis März alles aus der PV. Ich glaube ich kenne die Antwort schon......
    Für mich ist das ganz schön verwirrend.
    Da würde wieder die Harte Trennung ins Gespräch kommen. Für uns ginge dann Messkonzept 7 und alles wäre ok oder schon wieder zu kurz gedacht.

  • Moin,


    ja Messkonzept 7 aus der BDEW Umsetzungshilfe ist die klassische Zählerkaskade für 2 Erzeuger - das würde passen .


    ABER, wir wissen noch gar nicht was für ein BHKW ( Leistung, Betriebstunden p.a. ) Du betreibst und was Dein Versorger für 3 Zähler in RLM haben möchte.
    Die RLM Messung mit Versorgung deines Nachbarn könnte finanziell für Dich besser sein als den überschüssigen Strom für Kleingeld ins Netz zu speisen !!


    Grüße

  • Hi,


    wir haben einen Dachs. Eingestellt ist er auf 5,0 kW.


    Die Daten von 2017 sind wie folgt:

    • Verbrauch DHH 1 (wir): 4.500 kWh / 2 Erwachsene, 3 Kinder
    • Verbrauch DHH 2: 7.500 kWh / 5 Erwachsene, 1 Kind
    • Bezug: 6.400 kWh
    • Erzeugung Dachs: 20.200 kWh
    • Bh: 4.000 h

    Unseren VNB habe ich mal angeschrieben, aber wenn ich so lese wieviel so für RLM aufgerufen wird, wird mir ganz schwindelig.


    Danke und Grüße