Messkonzept nach Besitzerwechsel BHKW mit PV

  • Ja, Netze-BW.
    Wir wohnen in DHH 1.


    Messkonzept 11 habe ich mir auch schon angeschaut. Weil da so wenige Zähler sind kamen mir aber Zweifel.
    Mit einem (oder 2) weiteren Zähler könnte es tatsächlich Klappen, was hier aber teuer wäre sind die Kosten für die Lastgangmessung. Die schlägt bei Netze-BW mit ca. 380 Euro zu Buche.


    Bin jetzt mal gespannt, was die Netze-BW mir anbietet.


    Grüße

  • Nur mal so als Entscheidungshilfe :


    - wenn Du den Nachbar mit etwa 3500kWh belieferst, kannst Du rund 500€ mehr erlösen als wenn Du diesen Strom einspeist
    - nutzt Du dabei eine Kaskade mit Arbeitszählern musst Du etwa 130€ an EEG-Abgabe für Deinen Eigenverbrauch abführen weil der Nachweis nicht erbracht werden kann
    - der Dachs ist eigentlich schon viel zu groß für das Gebäude, das siehst Du an der miserablen Eigennutzungsquote von rund 27% die auf 10% fällt wenn der Nachbar wegbricht
    - kommt noch eine PV ( ohne Batterie ) dazu wird die Quote noch schlechter


    Fazit : der Dachs ist bei Dir eine Geldverbrennungsmaschine, die Zählerproblematik ist nur die Spitze des Eisberges

  • Ja, da ist sicher was dran. Ich muss das mal durchrechnen und alle Kosten und Einnahmen einbeziehen. Da wir bisher noch Mieter waren, hat uns das nicht sonderlich gekümmert. Wenn der Dachs dann in 4 Jahren aus der Förderung fällt will ich auf jeden Fall vorbereitet sein. Ich hoffe mal, dass meine Rechnung nicht dunkelrot wird.
    Speicher sind mir noch zu teuer und auch ein Eigenbau ohne günstige Zellen wäre eher Hobby als rentabel. Im Winter läuft der Dachs nahezu 24/7, da läge der Speicher dann auch brach.

  • Im Winter läuft der Dachs nahezu 24/7

    Das ist gänzlich falsch und erklärt teilweise die schlechte Quote, das BHKW sollte nur dann laufen wenn über 50% des Stromes selbst verbraucht werden!
    Nachts wenn der Strombedarf schätzungsweise nur bis 500Watt beträgt macht keiner billiger Wärme als der Gaskessel - den Ihr hoffentlich habt.


    Grüße

  • Hi Alikante,
    nein wir haben keinen Gaskessel. Wenn das so ist, was ich nicht bestreiten möchte, wurden die Vorbesitzer falsch beraten oder der Installateur hat dazu eine andere Auffassung. Er hat wohl nur einen Spitzenlast kessel und keinen Grundlastkessel erwähnt.
    Da werde ich mal nachhaken.
    Grüße

  • Ich hatte nun ein Gespräch mit unserem voraussichtlichen Solateur bzgl. des Messkonzepts.
    Ein Telefonat zwischen ihm und unserem VNB (Netze.BW) ergab, dass Messkonzept 7 möglich sei.
    DHH 1 und DHH 2 hängen dann mit separaten Zählern am System. Die Abrechnung des Stroms aus EE und BHKW erfolgt anteilig zum jeweiligen Gesamtverbrauch der beiden Parteien.
    Eine Förderung ist nicht möglich, da die Zählerkonfiguration dann exakte Werte benötigen würde und in RLM mit sehr hohen Kosten mündete.



    Meine Bedenken waren folgende:

    • Zählerstände dürfen zu Berechnungen weder multipliziert noch dividiert werden, eine anteilige Berechnung benötigt dies aber.
    • Eine exakte Zuordnung von PV und BHKW sind nicht möglich.

    Die zuständige Dame beim Solateur hat gesagt. Das gehe so. Sie hatte direkten telefonischen Kontakt mit dem VNB.
    Sie hat mir empfohlen den VNB zu kontaktieren und Ihren Gesprächspartner anzugeben.


    Einzige Bedingung um es so machen zu können: Ich bin alleiniger Betreiber der PV und des BHKW


    Wenn das funktioniert mache ich einen Freudensprung :walklike:


    Werde mich darum kümmern und berichten.

  • Moin,


    wenn Du das so machst bekommt der Nachbar Anteilig auch PV- und BHKW-Strom ( PV wolltest Du doch nur für Dich ?? ) und Du mußt für den gesamten nicht eingespeisten Strom die volle EEG-Abgabe abführen z.Zt. 6,79Cent.


    Grüße

  • Ich muss die EEG-Umlage doch nur für den vom Nachbar genutzten PV (und BHKW) Strom abführen oder nicht?
    Wenn das so wie oben beschrieben funktionieren würde, dann hätte ich kein Problem damit. Gewinn machen würde ich sicher nicht, aber es gäbe auch nicht die hohen Kosten für die RLM-Messung.
    Ich werde berichten....

  • Ich muss die EEG-Umlage doch nur für den vom Nachbar genutzten PV (und BHKW) Strom abführen oder nicht?

    Nein auch für den von Dir genutzten, wie ich im Beitrag 8 geschrieben habe gibt es mit normalen Zählern keine Möglichkeit Zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen. Mit dem Konzept 7 so wie von Dir gezeichnet kannst Du PV und BHKW Strom Einspeiseseitig auseinander halten aber beim Verbrauch kannst Du nicht Nachweisen ob Du oder dein Nachbar den Strom verbraucht haben.


    Grüße

  • Mist, dann muss ich da nochmal nachhaken. Das hat sich so schön angehört, was der Solateur gesagt hat. Anteilig zum Stromverbrauch und gut ist......und ich habe mehrmals nachgefragt, gerade wegen Deinem Beitrag 8....ich brauche Tee

  • Das ist gänzlich falsch und erklärt teilweise die schlechte Quote, das BHKW sollte nur dann laufen wenn über 50% des Stromes selbst verbraucht werden!
    Nachts wenn der Strombedarf schätzungsweise nur bis 500Watt beträgt macht keiner billiger Wärme als der Gaskessel - den Ihr hoffentlich habt.


    Grüße

    Ich habe da nochmal drüber nachgesacht. Beide Häuser haben 12.000 kWh gemeinsam verbraucht (post #13). Der Bezug lag bei 6.500 kWh. Das sind doch 47% Selbstverbrauch oder nicht?


    Als kurzes Update:
    Die Nachbarin wäre grundsätzlich bereit Ihre Hälfte mit einem separaten Stromzähler zu versehen, ist aber nicht das was ich will. Wenn es wegen der Kosten jedoch nicht anders geht, dann wirds halt so.
    Mit dem VNB bin ich in Kontakt.


    Grüße

  • Moin,

    Verbrauch : 4500+7500= 12.000kWh
    Eigenverbrauch : 12000-6400= 5600kWh
    Eigenverbrauchsquote : 5600/20.200= 27,7%



    ist aber nicht das was ich will.

    Und auch nicht das was wirtschaftlich am besten wäre,hier mußt Du einfach mal durchrechnen und nicht nach Gefühl entscheiden !! Das habe ich ja schon im Beitrag 16 geschrieben.


    Speist Du den BHKW-Strom ins Netz erlöst Du unter 10Cent/kWh, ab 2021 nur noch 5Cent. ( bei 3500kWh also 350€ bis 2021 ab dann 175€ )
    Verkaufst Du den Strom für zb. 25Cent an die Nachbarin erlöst Du 30Cent/kWh ab 2021 25Cent, mußt aber für 5600kWh 6,79Cent abführen ( 1050€ - 380,24€ = 669,76€ )

  • Danke @alikante


    Um das ganze noch auf den Punkt zu bringen, hier noch ein Update.
    Es wird nun so, dass absehbar ist, wann wir die andere Hälfte mieten werden. Dass die Konstellation bis dahin nicht korrekt ist, ist mir bewusst, ich werde das aber nicht mehr für ein paar Wochen ändern. Wenn die PV dann installiert ist, wird auch der Zählerschrank gemacht.


    Es wird Messkonzept 7 mit 4 Zählern werden. Die anteiligen Verbräuche (PV/BHKW) können mittels den Zählerständen berechnet werden.
    Hier kläre ich noch, ob der Erzeugungszähler bei PV <10kWp entfallen darf.



    Für den Fall, dass es doch mit Mieter hätte realisiert werden müssen, hätte es so aussehen müssen. Setzt voraus, dass der VNB mitspielt. So die Info von einem Messstellenbetreiber.
    Das wäre dann die Zählerkonfiguration für Mieterstrom, d.h. kurz mal dem Nachbarn vergünstigten Strom liefern lohnt absolut nicht. Schade, dass es einem so schwer gemacht wird.



    Nochmals Danke!

  • Hallo Zusammen,


    ich habe eben sehr viel Interesse das ganze Thema durchgelesen. Weil meine nachbarn und ich uns letzte Woche über das gleiche Thema unterhalten haben.


    Ich selber wohne im nördlichen Rheinland-Pfalz, hab schon so einige kleine Unterschiede feststellen können. z.B. Heißt das gezeichnete Messkonzept 7 (M7) bei WestNetz in RLP Messkonzept 6 ist es die gleiche Zeichnung.


    Mal kurz zu meinem aktuellen Ausgangsituation, Ich betreibe selbst ein BHKW und dazu eine PV-Anlage. Beides installiert 2016. Da für mich damals feststand, mein nächstes Auto wird ein E-Auto, beides etwas größer ausgelegt. Selbst bewohne ich ein 3 Familienhaus und einer ehmaligen Werkstatt. Ich benutze mal die Zeichnung von I-Moove, weil die am zutreffensten ist.

    Also habe ich habe zwischen DHH 1 und dem Übergabepunkt von Z3 meine ganzen Messzähler für die einzelnen Verbraucher sitzen.


    Aber ich denke, wenn man das Umsetzt, was ihr besprecht, dann nur so wie auf diesem Schaubild von i-moove. Weil alles andere würde keinen wirklichen Vorteil für DHH 2 bringen.


    Was meinen Nachbarn und ich in den nächsten Wochen noch mit unserem Netzbetreiber abklären wollen. Wie es aussieht, wenn deren Häuser an meinen Hausanschluss angeschlossen werden.


    Problem die wir eher sehen ist, was passiert mit den alten Hausanschlüssen, kann ja sein, dass man irgendwann sagt, ne das bringt es nicht mehr, wir bauen wieder zurück oder die Häuser werden verkauft. Muss der Schaltschrank so erweitert werden, dass man Netzneutral, auf alle Anbieter zurückgreifen kann. Muss ich mal in das Mieterstromgesetz genauer einlesen. Für mich wäre es eine sehr weiter Auslegung von Mieterstrom.