Austausch des Stromzählers am Hans wegen "Ablesbarkeit" für Hausverwalter

  • Hallo,


    diese Mail kam kürzlich von unserer Verwaltung an die Beiräte der WEG mit 11Wohneinheiten:




    "....Anbei ein Angebot der Fa. Senertec zum Umbau eines Zählers.


    Diesen Zähler benötigt die WEG um festzustellen, wieviel von dem selbsterzeugten Strom für die Erwärmung des Pufferspeichers verwendet wurde.
    Dieser Verbrauch wird über die Heizkostenabrechnung abgerechnet.


    Zur Zeit befindet sich bei jedem HANS, so heißt das Gerät, welches steuert, ob der selbsterzeugte Strom für die Erwärmung genutzt wird oder ob er verkauft wird,
    ein elektronischer Zähler, den man nur ablesen kann, wenn Strom fliesst.


    Da aber nicht jedes Mal, wenn ich ablesen gehe, der Strom fließt, kann ich leider auch für Ihre Liegenschaft nicht genau sagen, wieviel auf dem Stromzähler am 31.12. steht.
    Daher hat Senertec vorgeschlagen, hier einen Rollenzähler einzubauen. Dieser Zähler benötigt keinen Strom und kann daher immer abgelesen werden.


    Um die Heizkostenabrechnung künftig genauer zu erstellen, benötige ich diesen Zähler und bitte daher um Zustimmung den Auftrag wie im Angebot der Fa. Senertec zu erteilen.
    Kosten 353,43 €.


    Warum bitte ich den Beirat jetzt um Zustimmung und bespreche dies nicht in der Versammlung. Der Umbau eilt. Wenn der alte Zähler kurzfrisitig ausgebaut wird, dann kann ich den Zählerstand noch verwenden.
    Ich habe leider sonst keine andere Möglichkeit an den Zählerstand zu kommen. Warum bin ich nicht früher auf die Idee gekommen. Es haben sich erst kürzlich Änderungen ergeben aus der Erfahrung mit den BHKW’s, die dazu geführt haben, dass man den HANS so eingestellt hat, dass er seltener in Betrieb geht. Es ist besser für die WEG, wenn der Strom verkauft wird und nicht für die Erzeugung von Wärme genutzt wird. Daher ist für mich die Möglichkeit dann vor Ort zu sein, wenn man gerade den Zähler ablesen kann, seltener geworden. Außerdem hat Senertec erst jetzt den Einbau von Rollenzählern vorgeschlagen .."



    dazu folgende Fragen:


    kann es wirklich sein, dass es keine Möglichkeit gibt den elektronische Zähler abzulesen (Stichtag 31.12.)?


    ist das nicht eine bauliche Veränderung, die von der ganzen WEG genehmigt werden muss? (evtl. passt die Frage eher ins WEG Forum)


    warum sollte der Umbau eilen? die Abrechnungsperiode (2017) ist doch sowieso schon rum ..



    Viele Grüße


    Louis

  • Moin,

    Es ist besser für die WEG, wenn der Strom verkauft wird und nicht für die Erzeugung von Wärme genutzt wird.

    Diese Aussage ist Grundsätzlich Stuss, mein Gefühl sagt hier hat jemand großen Murx gebaut und versucht das nun zu vertuschen. Ein elektronischer Stromzähler hat eine Pufferbatterie für mehrere Tage/Wochen außerdem kommt der Zähler vor den Hans und dort liegt immer Spannung an, wurde der Zähler nach dem Hans ( also direkt im Strompfad der Heizpatrone ) eingebaut gilt der erste Satz noch viel mehr.


    Warum wird in dem Brief von mehreren Hans und mehreren Zählern gesprochen ?? Ich gehe davon aus das die WEG nur einen Dachs und einen Hans in Betrieb hat ? Werden die Wohnungen mit Strom vom Dachs versorgt oder ist der nur für Allgemeinstrom ?


    Grüße

  • Zitat

    Macht es immer mehr Sinn wenn die Wohnungen den Strom mitnutzen statt zu verkaufen? Da sind dann aber neue Zähler notwendig oder?

    Ja, ein BHKW macht in Wohngebäuden finanziell nur Sinn wenn der produzierte Strom in den Wohnungen verbraucht wird - Mieterstrom ist ja aktuell in aller Munde.
    Die Zähler müssen nicht raus aber es gibt einige rechtliche Hürden bzw. kostet es ein wenig Grips und Einarbeitungszeit in die Materie.


    Wann wurde das BHKW eingebaut und wieviel Strom produziert es im Jahr ?


    Grüße

  • Das BHKW ist erst 2016 installiert worden insofern kann ich noch keine genauen Zahlen nennen. Es sollten aber so um die 25.000kWh pro Jahr
    erzeugt werden.


    Ich habe aber noch eine ETW in einer Liegenschaft von 2010 mit 16 Wohnungen. Dort werden ca 30.000kWh Strom pro Jahr erzeugt und es stellte
    sich ebenfalls die Frage nach der Eigennutzung

  • Moin,


    also gut, nach KWKG 2016 bekommt das BHKW 8Cent +3Cent KWK-Index für eingespeisten und 4Cent für selbst verbrauchten Strom. Deine 25.000kWh entsprächen etwa 4750VBh/p.a., nun bräuchten wir noch den tatsächlichen Allgemeinstromverbrauch - ohne HANS - und könnten überschlagen wieviel Verlust der Dachs in der einen oder anderen Variante produziert .


    Für die zweite Liegenschaft gilt das KWKG 2009 mit einheitlich 5,11Cent/kWh Vergütung (+ KWK-Index bei Einspeisung )


    Der finanzielle Nutzen eines BHKW ergibt sich aus ( KWK-Vergütung + KWK-Index + eingesparter Strombezug ) - ( Brennstoffkosten + Anschaffung/Abschreibung + Wartung/Service ) wobei der größe Einzelposten im Betrieb in der Regel der eingesparte Strombezug ist. Da ihr nur sehr wenig Allgemeinstrom benötigt ist dieser Posten bei Euch recht klein und damit wird das BHKW immer unwirtschaftlich sein.


    Grüße

  • Ich werd die aktuellen Abrechnungen beider Liegenschaften für 2017 mal abwarten, dann kann ich auf jeden Fall genaue Zahlen nennen.


    Besten Dank erst mal