Hallo, das hier ist mein erster Beitrag und erst mal ein frohes neues Jahr. Ich habe diese Frage schon mal in einem anderen Forum gestellt, aber würde gerne eine andere Meinung oder Erklärung hören.
Wer muss evt. anfallende Umbaumaßnahmen (Zähler etc.) zahlen. Mieter oder Vermieter.
Hier die Fakten.
Umbau der Heizungsanlage zum BHKW (2006) mit Stromgewinnung.
Mietshaus mit 7 Parteien.
Einzelverträge zwischen Mieter/Vermieter als Stromlieferant. (Mieterstrom, üblicher Dienstvertrag gem. § 621 Nr. 3 BGB) keine Mindestvertragslaufzeit. Aussage Anwalt, dieser Vertrag ist zum 15 zum Ende/Monat kündbar.
Einige Mietparteien möchten den Stromanbieter wechseln.
Vermieter sträubt sich dagegen, ist ja auch klar, der speist den überschüssigen Strom ins Netz ein und bekommt darüber eine entsprechende Vergütung.
Der Vermieter meint, wenn die Mieter wechseln möchten muss die Anlage entsprechend umgebaut werden und diese Kosten müssten die wechselwilligen Mieter tragen, sodas sich ein Wechsel nicht lohnen würde.
IMHO muss der Vermieter (Stromlieferant) dafür Sorge tragen das ein Wechsel möglich ist ohne Zusatzkosten für die Mieter.