Stromanbieterwechsel (BHKW)Vermieter sträubt sich dagegen, wer trägt Umbaukosten?

  • Hallo, das hier ist mein erster Beitrag und erst mal ein frohes neues Jahr. Ich habe diese Frage schon mal in einem anderen Forum gestellt, aber würde gerne eine andere Meinung oder Erklärung hören.


    Wer muss evt. anfallende Umbaumaßnahmen (Zähler etc.) zahlen. Mieter oder Vermieter.


    Hier die Fakten.
    Umbau der Heizungsanlage zum BHKW (2006) mit Stromgewinnung.
    Mietshaus mit 7 Parteien.
    Einzelverträge zwischen Mieter/Vermieter als Stromlieferant. (Mieterstrom, üblicher Dienstvertrag gem. § 621 Nr. 3 BGB) keine Mindestvertragslaufzeit. Aussage Anwalt, dieser Vertrag ist zum 15 zum Ende/Monat kündbar.
    Einige Mietparteien möchten den Stromanbieter wechseln.
    Vermieter sträubt sich dagegen, ist ja auch klar, der speist den überschüssigen Strom ins Netz ein und bekommt darüber eine entsprechende Vergütung.
    Der Vermieter meint, wenn die Mieter wechseln möchten muss die Anlage entsprechend umgebaut werden und diese Kosten müssten die wechselwilligen Mieter tragen, sodas sich ein Wechsel nicht lohnen würde.
    IMHO muss der Vermieter (Stromlieferant) dafür Sorge tragen das ein Wechsel möglich ist ohne Zusatzkosten für die Mieter.

  • Hallo Seiko,
    Herzlich Willkommen im Forum.
    Nach meiner Rechtsauffassung der zukünftige Stromableser muss zahlen welcher dann die Rechnung an den zukünftigen Stromversorger weiter gibt
    Alter Zähler raus neuer rein. Oder Zähler an den Stromablesedienst verkaufen.
    Der Stromverbrauch wird rechnerisch abgezogen.
    Also Gesamtverbrauch Minus Verbraucher.
    Der Eigenverbrauch wird auf die anderen Verbraucher umgelegt.
    Warum wollen die Mieter wechseln?
    LG.
    Pfleger

  • Hallo
    wer ist der zukünftige Stromableser, der Verbraucher?
    Einige möchten Wechseln um Kosten zu sparen. Trotz Gebührenerlass für den Zähler (ca 90 €) ist noch ein Sparpotenzial von ca. 15% zu erzielen.
    Der Vermieter möchte aber keinen weiteren Preisnachlass zustimmen.

  • Hallo
    nein im Normalfall die Stadtwerke diese lesen im Normalfall den Strom ab und leiten es weiter zu den anderen Stromfirmen.
    Du meldest dich einfach bei deinen neuen Lieferanten an diese erledigen die Nahtlose Kündigung...
    Verbündet euch,überreicht den Vermieter das Angebot und schicke es nach einer Frist ab. Vielleicht gibt er noch ein Rabatt. Oder auch nicht
    LG.
    Pfleger

  • Hallo Seiko
    Wir in unserer WEG haben einen Strompreis von 1Cent je kWh unter den billigsten Anbieter und 10€ unter der Grundgebühr der Mieter muss das Angebot uns liefern.
    Ausgenommen sind Vorauszahlung und unseriöse Anbieter.
    LGPfleger

  • Bei mir gibt es keine Nebenkosten mehr. Bei meinem Mietpreis ist alles dabei. Ich weiß, das ist nicht zulässig aber wo kein Kläger da kein Richter. Es liegt dadurch in meinem Interesse den günstigsten Strom- Gasanbieter zu haben.
    Wir haben auch nur einen Router für das ganze Haus und statt einem Kabelanschluss, der jeder selbst bezahlen musste gibt es nun eine Schüssel für das ganze Haus.

    Dachs 5,3 MSR2 aus 2007, Solon 8 kWp aus 2003, Sharp 5,94 kWp aus 2004, Iventux 3,68 kWp aus 2009, Schott 4,53 kWp aus 2011, Sonnen 10 kWh aus 2017;

    Dachs 5,5 MSR2 aus 2012, Varta 9 kWh aus 2016, PV 3,9 kWp aus 2004, Aleo 6,1 kWp aus 2021; Solyco 11,6 kWp aus 2022,

  • Moin

    Einige möchten Wechseln um Kosten zu sparen. Trotz Gebührenerlass für den Zähler (ca 90 €) ist noch ein Sparpotenzial von ca. 15% zu erzielen.

    dem Mieter muß es freistehen zu wechseln, Wechselkosten dürfen dem Mieter m.M. dafür keine entstehen.


    Euer Sparpotential bezieht sich hoffentlich nicht auf unseriöse Angebote mit Prämien die eh nicht ausgezahlt werden oder Paketpreisen ?


    Grüße

  • Umgebaut werden muss für eine externe Belieferung nichts. Das Zauberwort heiß "bilanzielle Durchleitung". Dies muss der Netzbetreiber gewährleisten und der Betreiber der Kundenanlage (Vermieter) muss mitwirken. Kosten dürfen dem Mieter dafür keine entstehen. Allerdings sind viele der Billigversorger mit Pakettarifen, Boni die nie ausgezahlt werden usw. nicht im Stande eine virtuelle Zählernummer der bilanziellen Durchleitung zu verarbeiten. Da der Vermieter mit so einer Durchleitung auch jede Menge unbezahlte Arbeit hat, sollte man sich auf einen vernünftigen (nicht "dumping") Strompreis einigen können.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Heute mit dem Netzbetreiber Westnetz telefoniert. Alle vorhandenen Einzelzähler sind nicht mehr aufgeführt, soll heißen diese werden nur noch zur internen Verrechnung von meinem Versorger (Vermieter) genutzt. Es gibt nur noch einen Hauptzähler.
    Ich bräuchte einen eigenen Zähler, der ist zwar da aber nicht mein Eigentum. Über die Neuverteilung der Kosten konnte mir der Mitarbeiter nichts sagen.
    Ich frag mich jetzt wie ich jetzt weiter vorgehen soll, der Versorger stellt sich stur und läßt nicht mit sich reden.

  • Hallo,
    Der Versorger möchte doch Geld verdienen und der Grundversorger muß dich anschließen.
    Dir dürfen keine Kosten entstehen.
    Melde dich einfach bei deinen neuen Versorger an
    Die werden es schon intern klären.
    In der Zeit mußte du gesetzlich Übergangslos Strom beziehen können.
    LG.
    Pfleger

  • Moin,

    Ich bräuchte einen eigenen Zähler, der ist zwar da aber nicht mein Eigentum. Über die Neuverteilung der Kosten konnte mir der Mitarbeiter nichts sagen.
    Ich frag mich jetzt wie ich jetzt weiter vorgehen soll, der Versorger stellt sich stur und läßt nicht mit sich reden.

    wenn Dein Vermieter/Versorger tatsächlich nicht mit sich reden lässt kannst Du nur die ganz große Keule rausholen -> Beschwerde bei der BNetzA . Aber das gibt richtig Ärger für den Versorger und da er in Personalunion auch Vermieter ist wird das Euer Verhältnis komplett zerrütten, ist das die paar Kröten wert ??


    Grüße |__|:-)

  • wird das Euer Verhältnis komplett zerrütten, ist das die paar Kröten wert ??
    Grüße |__|:-)

    Ja das mein ich auch, aber er will einfach nicht auf seine Einnahmen verzichten. Und wir haben im ja den Vorschlag gemacht weiterhin seine Kunden zu bleiben, im Gegenzug sollte aber ein konkurrenzfähiger Preis stehen.
    Ich habe jetzt einen Wechsel beantragt und werde mal schauen was sich ergibt.