Energiesteuererstattung nach 10Jahren

  • Hallo,
    bin ganz neu hier, obwohl mein Dachs schon 10 Jahre alt ist.
    Habe gerade eine Nachricht vom Zollamt bekommen, dass mein Antrag (vom August....) abgelehnt ist, da der Dachs ab Oktober 2016 10 Jahre alt war.
    Ich soll jetzt einen neuen Antrag für die Zeit bis Ende September stellen und dann einen anderen ab Oktober.
    Woher weiß ich denn, wieviele Betriebsstunden das Gerät Ende September 2016 hatte?


    Ich habe keine Ahnung, wir ich jetzt die neuen Anträge stellen soll. Weiß hier jemand Rat?


    Viele Grüße aus dem Schwarzwald

  • Hallo Schwarzwald,


    habe dein Anliegen an die passende Stelle verschoben.


    Wenn das BHKW nach 10Jahren abgeschrieben ist kannst Du nur noch den geringeren Erstattungssatz beantragen.


    Also bis 31 September wie gehabt nach § 53a und ab 1 Oktober § 53b. Die Laufzeiten solltest Du haben denn Du meldest doch die Strommengen Quartalsweise für den KWK-Zuschlag an den Netzbetreiber ?!


    Grüße

  • Danke alikante


    ich habe noch nie meine Strommenge gemeldet...
    Mir scheint, ich bin im Tal der Ahnungslosen und betrachte den Dachs als Beitrag zum Umweltschutz.


    Also ich kann dann meinen Zählerstand wohl nicht nachwirkend nachvollziehen oder hat jemand eine Idee?

  • ich habe noch nie meine Strommenge gemeldet...

    ?( Du bekommst keine Einspeisevergütung für deinen Strom ?? Kann ich nicht glauben - nur wenn es sich um ein schwarz installiertes Gerät handelt.


    Grüße


    PS: Wie hast Du bislang die Brennstoffmenge ermittelt ?

  • Eine Firma hat das Gerät installiert! :thumbup:
    Ich bekomme eine Einspeisevergütung, dafür mache ich einmal jährlich eine Mitteilung.
    Da habe ich den Begriff KWK-Zuschlag wohl falsch verstanden

  • Na dann passt es ja, der KWK Zuschlag ist ein Teil der Einspeisevergütung und fällt ebenfalls nach 10Jahren weg.


    Oktober bis Dezember entspricht übern dicken Daumen 35% der Jahreslaufzeit des BHKW. Das ist genau genug :whistling:


    Grüße