Viessmann Vitotwin-300 Eichfrist Stromzähler abgelaufen

  • Guten Morgen Sailor773 und Marcus68,


    die erste Frage, wo man die Zähler beziehen kann hat Marcus68 im Prinzip schon beantwortet. Man muss nicht ins DarkNet. :)
    Aktuell bin ich noch im Kontakt mit einem Lieferanten, weil ich natürlich auch sicher gehen will, dass die Zählerspezifikationen sich decken.
    Das Angebot hat in der Artikelnummer einen Unterschied zum aktuell Verbauten. Wenn der Lieferant geantwortet hat, werde ich ihn hier veröffentlichen.
    Der Unterschied ist:


    Verbaut ALD1D5F10KB3A06
    Angebot ALD1D5F10KB3A00


    Papierkram gibt es dazu.
    Kosten ca. 110 Euro. Wie schon hier zu diesem Thread erwähnt, läuft die Eichzeit ab, unabhängig davon ob der Zähler in Betrieb ist oder auf Lager liegt. Zähler mit Eichdatum 2015 wurden mir für 35 Euro angeboten.


    Die Antwort auf die zweite Frage ist nein. Ich habe nur den Aufkleber mit der Zählernummer gefunden. Einmal oben auf dem Gerät unter dem Typenschild und auf dem Zähler selbst. Die Schlussfolgerungen von Sailor zum Eichjahr sind richtig. Es ist aus den Aufklebern für den Otto-Normalverbraucher kein Eichjahr abzulesen. Es sei den, es gibt einen anderen Ableseschlüssel als die letzten zwei Ziffern.


    Marcus68 hat recht. Der Netzbetreiber möchte einen Einbaubericht, der üblicher Weise von einem zugelassen Elektromeister unterschrieben ist. Ob ein Einbaubericht fällig ist, richtet sich nach dem Messkonzept, welches bei der Anmeldung einer Erzeugeranlage festgelegt wird. Sobald ein kundeneigener Zähler im Spiel ist, der abrechnungsrelevant ist, will der Netzbetreiber die Zählerdaten haben. In meinem Fall ist das jetzt nachträglich bei der Anmeldung der PV-Anlage aufgefallen, dass für die KWK-G-Anlage noch keine Fertigmeldung beim Netzbetreiber vorlag. Die KWK-G-Anlage wurde nach dem Messkonzept Nr.5 der Netze-BW angemeldet und dort ist ein kundeneigener Zähler (Z2, gelb) zugelassen.




    Für diesen Zähler habe ich jetzt einen Einbaubericht vorlegen müssen.


    Für dieser Einbaubericht habe ich die Zählerdaten gebraucht. Wenn die Eichfrist nun abläuft, meldet sich wie im Fall des Thread-Eröffners der Netzbetreiber und möchte, dass der Zähler getauscht oder geeicht wird. Es wird jedem klar sein, dass bei ca. 100 Euro für einen neuen Zähler eine Nacheichung unwirtschaftlich ist.


    Ich glaube, damit müsste nun auch Mister L alle nötigen Infos haben, wie er mit dem Thema umzugehen hat.



    Grüßle


    Loule

  • Moin,


    die MID läuft 8Jahre, Zähler mit zb. M12 müssen 2021 gewechselt werden ( Jahr des in Verkehr bringens + 8 ) es sei denn SAJA lässt die MID verlängern, das geht über erneute Baumusterprüfung (Nacheichung).
    Einen Zähler mit ...06 konnte ich bei SAJA nirgends finden, solange die Impulse am S0 identisch sind sollte jeder 1~ MID Zähler passen.


    Grüße

  • Moin,

    Zähler mit zb. M12 müssen 2021 gewechselt werden ( Jahr des in Verkehr bringens + 8 )

    Wenn ich das richtig verstanden habe, läuft die Eichfrist für einen 2012 in Verkehr gebrachten Zähler zum 31.12.2020 ab (2012 + 8 = 2020). Muss der Zähler denn nicht bis Ablauf der Eichfrist ausgewechselt werden? Oder gibt es im Anschluss daran noch eine Nachfrist?


    Wenn ja, käme man langsam in die Nähe des Zeitpunktes, wo - nach altem Recht - die KWK-Förderung sowieso ausläuft (deren Abrechnung der einzige Zweck dieses Zählers ist). Da wäre dann wirklich die Frage, ob es sich wegen womöglich nur ein paar Monaten KWK-Zulage überhaupt noch lohnt, den Zähler zu wechseln. Der Spaß kostet ja - wie wir jetzt gelernt haben - immerhin 110 € für den Zähler, und 60 € für eine Elektrikerstunde kommen bestimmt noch dazu. Plus Umsatzsteuer.


    Die für alle Beteiligten wirtschaftlichste Lösung wäre natürlich, wenn man mit dem Netzbetreiber vereinbaren könnte, (ggf. gegen Einbehalt eines Sicherheitsabschlages) den alten Zähler noch die paar Monate bis Ende der Förderung weiter zu betreiben. Aber eine so pragmatische Lösung ist natürlich in Deutschland völlig undenkbar. :(


    Grüße

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Moin,

    Muss der Zähler denn nicht bis Ablauf der Eichfrist ausgewechselt werden?

    http://www.lme.brandenburg.de/…hp/4463/Infoblatt-MID.pdf


    Man müsste es anders ausdrücken, am 01.01. muß ein neuer Zähler eingebaut werden ;) . Grundsätzlich ist der der "ablaufende" Zähler ja bis 31.12. 24:00Uhr Gebrauchsfähig .
    Niedergeschriebene Fristen habe ich dazu nicht gefunden, ich denke hier beissen sich einfach Theorie und Praxis.


    Viel wichtiger ist die Frage wie man von einer evt. Nacheichung der Zählerbaureihe erfährt. Dazu gibt es wohl eine Quartalsweise PTB Veröffentlichung ( bzw. deren Entsprechung eines anderen EU-Landes ). Leider bin ich weder beim PTB noch bei den Eidgenossen fündig geworden was eine mögliche Nacheichung betrifft.


    Im übrigen sind auch in den Vaillant Ecopower1.0 Geräten diese Zähler von Saja eingebaut - aber besser zugänglich in der Anschlussäule.


    Grüsse

  • . Leider bin ich weder beim PTB noch bei den Eidgenossen fündig geworden was eine mögliche Nacheichung betrifft.


    Im übrigen sind auch in den Vaillant Ecopower1.0 Geräten diese Zähler von Saja eingebaut - aber besser zugänglich in der Anschlussäule.

    Die Frage ist, ab wann diese Zähler überhaupt erstmals in den Verkehr gebracht wurden. Wenn das beispielsweise 2010 war, dann müsste erstmals im Jahr 2018 aus den 2010 eingebauten Zählern eine Stichprobe genommen (bei 1200 bis 3200 Geräten z.B. 80 Stück, darunter 50) und geprüft werden. Dazu könnte dann jetzt im Februar noch nichts zu finden sein.


    Die zweite Frage ist aber, wie soll das gehen und wer soll das bezahlen? Die Zähler sind über ganz Deutschland verstreut und in Privatbesitz. Der Hersteller des Zählers hat nichts davon. Das könnte also nur klappen, wenn beispielsweise Viessmann und Vaillant sich zusammentun und allen Betreibern gegen eine Pauschale die Nacheichung ihrer Zähler anbieten. Dann könnte die Stichprobe entnommen und geprüft werden: Die Betreiber sind den Firmen ja i.d.R. bekannt. Bei positivem Ergebnis könnte dann jeder Betreiber gegen Bezahlung des Pauschalpreises (mir wäre das jedenfalls 50 € wert) eine Kopie des Papierkrams bekommen und hätte für weitere 5 Jahre einen geeichten Zähler - das reicht m.E auch für Geräte, die nach neuem KWKG 60.000 Bh Förderung bekommen. Man müsste diesen Zirkus also für jedes BHKW nur einmal machen.


    Alle, bei denen die Förderung ausgelaufen ist oder die bei der KWK-Zulage die Einmalzahlung gewählt haben, sind von dem Problem sowieso nicht betroffen: Es sei denn für die Steuer (Messung des Eigenverbrauchs) oder die EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch würde irgendeine Behörde oder der Gesetzgeber mal durchdrehen und für die anstehenden Kleckerbeträge einen geeichten Zähler verlangen. Bei PV-Anlagen, wo seit Mai 2012 der Einbau eines Erzeugungszählers nicht mehr Pflicht war, reicht dafür jedenfalls zur Zeit der (ungeeichte) Zähler im Wechselrichter.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo Zusammen!


    Möchte noch meinen offenen Punkt abarbeiten.


    Der Zählerlieferant hat auf meine Frage nach dem Unterschied nicht geantwortet. Deshalb habe ich mich direkt an Saia-Burgess gewandt.


    Habe heute nachfolgende Rückmeldung vom Support Saia-Burgess bekommen.


    "Der Zähler den Sie verwenden ist bei uns mit dem namen ALD1D5F10KB3A00 erhältlich, einziger unterschied zu der xxxxxxxxxxxxx06 version ist der Aufkleber. Bestellen Sie bei uns so erhalten Sie der Zähler mit dem SBC Aufkleber, möchten Sie weiterhin ein Viessmann Aufkleber so müssen Sie es bei Viessmann bestellen. Wie schon gesagt die Funktion bei beider Zähler ist genau die gleiche."


    Grüßle
    Loule

  • Kurzer Nachtrag.


    Die Eidgenossen haben die MID seit 2009 auf diesen Zählertyp, also hätte die erste "Nacheichung" schon beauftragt werden können/müssen. Insoweit wird es sein wie von Sailor geschrieben, der Hersteller hat nix vom nacheichen sondern verkauft lieber neue Zähler.


    Grüße

  • Meine Frage: Tauscht der Netzbetreiber seine Zähler auch.

    Ja, klar. Meiner hat letztes oder vorletztes Jahr noch mal schnell alle Ferraris hier im MFH durch nachgeeichte ausgetauscht, nicht dass er in die Pflicht kommt und smarte Meter verbauen muss.


    Gruß,
    Gunnar

    Ist die Wärme kraftgekoppelt, wird die Energie gedoppelt. (Ulli Brosziewski)

    Einmal editiert, zuletzt von gunnar.kaestle ()

  • Hallo zusammen,


    heute kam die Rückmeldung vom Zählergroßhändler. Wer das "Orginal" haben möchte, kann es also auch bekommen.



    "es hat leider etwas gedauert bis ich von SBC eine verwertbare Info erhalten habe.


    Der Wechselstromzähler ALD1D5F10KB3A06 wurde speziell für Viessmann entwickelt als sogenannter OEM-Zähler.


    Technische Details zu den Unterschieden zum normalen ALD1D5F10KB3A00 werden nicht preisgegeben…


    Wir können Ihnen den Viessmann-Zähler ALD1D5F10KB3A06 für folgenden Preis anbieten:


    72,00 € zzgl. MwSt. und Versand anbieten.


    Lieferzeit derzeit ca. 5 Tage nach Auftragseingang.



    Für weitere Fragen stehen wir Ihnen jederzeit zur Verfügung.



    Nur so lange der Vorrat reicht. Auf Anfrage sind auch Mengenrabatte möglich!


    Freundliche Grüße


    i.A. Oliver Groß


    Stark Elektronik GmbH


    Großhandel für Energie-Messtechnik


    und Gebäudeautomation"


    Grüßle
    Loule

  • Hallo zusammen,

    ich hole das Thema mal wieder hoch.

    Hat jemand schon Post vom Netzbetreiber bekommen das sein Zähler nicht mehr geeicht ist, bzw hat jemand seinen Zähler am BHKW schon gewechselt.


    Lg Christof

    4,32 KWp PV-Aufdach(45° Süd)Volleinspeisung IBN05/09

    5,56 kWp PV-Anlage(Sonnengeführt)Volleinspeisung IBN12/09

    Vitotwin 300(Flüssiggas)mit 600l Pufferspeicher 2Heizkreise(FB und Radiatoren)IBN10/13

    7,67 kWp PV-Aufdach (45° O-W mit E3DC Speicher)IBN 11/15,

    Erweiterung um 3,54 kWp 05/19

    E-Auto Hyndai Kona 05/19

    WB von E3DC IBN 08/19

    10,05kWp PV-Lärmschutzwand(Senkrecht Süd)Anschluß an E3DC Speicher IBN 03/21

    5,39kWp PV-Lärmschutzwand(Senkrecht Ost)Anschluß an zweiten E3DC Speicher (Farmbetrieb) IBN 03/23

  • Nein, ich kenne keinen.

    Grund : Die Anlagen welche noch über das KWKG einen betreibereigenen Erzeugerzähler hatten stehen heute mehr oder weniger kurz vor Auslauf des Förderzeitraumes. Welcher NB schiebt da ne Welle, verursacht Kosten und treibt Aufwand um den Zähler in spätestens 3 Jahren wieder auszubauen ?

    Soweit Du selbst "vorbeugend" tätig werden möchtest kauf dir nen billigen geeichten ( MID )Hutschienenzähler und häng den in Reihe zum vorhandenen Saja. Dann mach zum Ende des Eichjahres ein Foto mit Datum und Zählerständen und heb das gut auf.

  • Ja ich hatte Post von meinem Netzbetreiber bekommen kurz vor dem Ende der Eichfrist mit dem Angebot, dass der Netzbetreiber einen Zähler gegen entsprechende von mir zu tragende Kosten stellt.

    Auf Nachfrage wollte man aber nicht den Hutschienenzähler des Vitotwin 1:1 ersetzen, weil man solche Zähler nicht im Programm habe.

    Ein externer Zähler kam aber für mich nicht infrage, da ich dafür keinen Einbauplatz habe, der interne Verbrauch des Vitotwin nicht mehr erfasst worden wäre und damit die Vergütung geringer ausgefallen wäre und weil der Netzbetreiber keine Gewährleistung für seinen dann nötigen Eingriff in den Vitotwin übernehmen wollte.

    Deshalb habe ich wieder einen baugleichen geeichten Zähler auf eigene Kosten in den Vitotwin einbauen lassen und alles auch mit Fotos dokumentiert.

    Das hat der Netzbetreiber nicht akzeptiert und pünktlich zum Ende der Eichfrist des alten Zählers alle Zahlungen eingestellt.

    Nach vielen Telefonaten, Emails und Briefen, hat der Netzbetreiber dann doch nach 8 Monaten meinen Zähler akzeptiert und die Zahlungen rückwirkend wieder aufgenommen.

    Aber es hat viele Nerven gekostet!

  • der interne Verbrauch des Vitotwin nicht mehr erfasst worden wäre und damit die Vergütung geringer ausgefallen wäre

    Der interne Verbrauch des Vito wird von dem eingebauten geeichten Zähler nicht erfasst (erst recht nicht von einem hinter dem Vito in Reihe eingebauten Hutschienenzähler). Das macht nur der Zähler, den man unter "Energie Total"z.B. im "i"-Menü oder auch unter "Diagnose Generator" unter Code 8204 ablesen kann. Die Differenz zwischen beiden Zählern beträgt bei gesundem Stirling ca. 5-6%, d.h. der interne Verbrauch des Vito liegt im Schnitt irgendwo um 50 W.

    Das hat der Netzbetreiber nicht akzeptiert und pünktlich zum Ende der Eichfrist des alten Zählers alle Zahlungen eingestellt.

    Zum Einstellen aller Zahlungen hat der NB kein Recht. Auf die normale Einspeisevergütung (Baseload) hast Du jedenfalls weiterhin Anspruch, da der Erzeugungszähler (egal ob geeicht oder nicht) hierfür nicht abrechnungsrelevant ist, sondern nur der Zweiwegezähler (der wahrscheinlich sowieso vom NB betrieben wird). Was allerdings schon am Erzeugungszähler hängt ist der KWK-Bonus, nach KWKG 2012 also 5,41 ct/kWh auf zehn Jahre ab IBN. Dessen Zahlung kann der NB ab Ende der Eichfrist wohl zu Recht verweigern, zumal nach dem idiotischen Messstellenbetriebsgesetz.


    Aber die Sache hat sich ja dann am Ende in Wohlgefallen aufgelöst... :thumbup:

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)