Guten Morgen Sailor773 und Marcus68,
die erste Frage, wo man die Zähler beziehen kann hat Marcus68 im Prinzip schon beantwortet. Man muss nicht ins DarkNet.
Aktuell bin ich noch im Kontakt mit einem Lieferanten, weil ich natürlich auch sicher gehen will, dass die Zählerspezifikationen sich decken.
Das Angebot hat in der Artikelnummer einen Unterschied zum aktuell Verbauten. Wenn der Lieferant geantwortet hat, werde ich ihn hier veröffentlichen.
Der Unterschied ist:
Verbaut ALD1D5F10KB3A06
Angebot ALD1D5F10KB3A00
Papierkram gibt es dazu.
Kosten ca. 110 Euro. Wie schon hier zu diesem Thread erwähnt, läuft die Eichzeit ab, unabhängig davon ob der Zähler in Betrieb ist oder auf Lager liegt. Zähler mit Eichdatum 2015 wurden mir für 35 Euro angeboten.
Die Antwort auf die zweite Frage ist nein. Ich habe nur den Aufkleber mit der Zählernummer gefunden. Einmal oben auf dem Gerät unter dem Typenschild und auf dem Zähler selbst. Die Schlussfolgerungen von Sailor zum Eichjahr sind richtig. Es ist aus den Aufklebern für den Otto-Normalverbraucher kein Eichjahr abzulesen. Es sei den, es gibt einen anderen Ableseschlüssel als die letzten zwei Ziffern.
Marcus68 hat recht. Der Netzbetreiber möchte einen Einbaubericht, der üblicher Weise von einem zugelassen Elektromeister unterschrieben ist. Ob ein Einbaubericht fällig ist, richtet sich nach dem Messkonzept, welches bei der Anmeldung einer Erzeugeranlage festgelegt wird. Sobald ein kundeneigener Zähler im Spiel ist, der abrechnungsrelevant ist, will der Netzbetreiber die Zählerdaten haben. In meinem Fall ist das jetzt nachträglich bei der Anmeldung der PV-Anlage aufgefallen, dass für die KWK-G-Anlage noch keine Fertigmeldung beim Netzbetreiber vorlag. Die KWK-G-Anlage wurde nach dem Messkonzept Nr.5 der Netze-BW angemeldet und dort ist ein kundeneigener Zähler (Z2, gelb) zugelassen.
Für diesen Zähler habe ich jetzt einen Einbaubericht vorlegen müssen.
Für dieser Einbaubericht habe ich die Zählerdaten gebraucht. Wenn die Eichfrist nun abläuft, meldet sich wie im Fall des Thread-Eröffners der Netzbetreiber und möchte, dass der Zähler getauscht oder geeicht wird. Es wird jedem klar sein, dass bei ca. 100 Euro für einen neuen Zähler eine Nacheichung unwirtschaftlich ist.
Ich glaube, damit müsste nun auch Mister L alle nötigen Infos haben, wie er mit dem Thema umzugehen hat.
Grüßle
Loule