Prämie für modernisiertes BHKW

  • Ich habe gehört, dass man für alte BHKW, die man modernisiert eine Prämie nach EEG erhält.
    In meinem Fall geht es um 2 schon ältere BHKW (50 und 100 kW), die mit Klärgas betrieben werden.


    Kennt sich Jemand damit aus und kann mir sagen, was man hierzu am BHKW erneuern muss, damit man solch eine Prämie erhält?

  • Keine Prämie, man erhält weiter den KWK Bonus gemäß der gesetzl. Festlegung
    Grob gesagt: Modernisiert man und das kostet 25% der Neuanlage bekommt man den Bonus für 15000 Bh, investiert man 50 % läuft es 30000 Bh.
    Gültig bis ,mein ich, 50 kw Anlagen.

  • Moin


    @GM1967 , du hast nicht richtig gelesen. Es geht um EEG Anlagen !! Das hat nichts mit dem KWKG zu tun.


    EEG Anlagen werden Grundsätzlich für 20 Kalenderjahre vergütet, die Zeit beginnt am 01.01. nach Erstinbetriebsetzung ODER Modernisierung in Höhe von 50% eines fiktiven Anlagenneupreises zu laufen. Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem zum Erst- bzw. Wiederinbetriebsetzungstermin gültigen EEG


    Zu finden in den Übergangsbestimmungen § 100 EEG


    Grüße

  • Leider irrt Ihr Euch beide... ;)


    @alikante
    Das EEG 2017 hat zwar in §100 die entsprechende Regelung - aber wie Du richtig gesagt hast, handelt es sich dabei um eine Übergangsbestimmung.
    Der Sinn dieses Paragraphen besteht u. a. darin, die Bestandsregelungen aus älteren EEG mit zu nehmen, da zumindest das EEG 2017 das vorherige EEG ablöst.
    Fakt ist aber, dass das EEG seit dem EEG 2009 keinen Modernisieungstatbestand mehr kennt.
    Daher muss man schon die Anlage ersetzen, um wieder eine EEG-Vergütung zu erhalten.


    Dies würde sich aber nicht lohnen, da die Einspeisevergütung für Klärgasanlagen im EEG bei Anlagen bis 500 kW auf 6,49 Cent/kWh festgelegt wurde. :(
    Daher werden auch die meisten Klärgas-BHKW-Anlagen nicht nach dem EEG sondern nach dem KWK-Gesetz vergütet.


    Wenn die Anlagen also

    • älter als 5 Jahre (25% Modernisierung) bzw. 10 Jahre (50% Modernisierung) sind
    • nach der Modernisierung eine besser Effizienz als zum Zeitpunkt der Ersterrichtung aufweisen

    könnte man eine Modernisierung nach dem KWK-Gesetz realisieren - unabhängig von der Größenklasse (zumindest bis 1 MW - ab da gelten dann Sonderregelungen)


    Problematisch dürfte sich erweisen, dass beim Austausch des Generators die Mittelspannungsrichtlinie sowie die neuen TAB des Netzbetreibers gelten. Daher erscheint mir eine Modernisierung nahezu unmöglich - denn woher soll das Einheitenzertifikat stammen?


    Außerdem problematisch:
    die 50 kW Anlage erhält nur 30.000 Vollbenutzungsstunden einen Modernisierungszuschuss und es gelten die Vergütungsregelungen des KWKG 2017.
    Im Klartext heisst dies:
    Werden beide Anlagen innerhalb von 12 aufeinanderfolgenden Kalendermonaten modernisiert oder ersetzt, so erhalten beide KWK-Anlagen keine KWK-Förderung für den selbstgenutzten KWK-Stom.
    Demnach muss man ggf. erst eine und dann mit einem Zeitverzug von mindestens 12 Kalendermonaten die andere KWK-Anlage ersetzen, um jeweils 100 kW nicht zu überschreiten.


    Achja:
    EEG-Umlage wird anteilig fällig, wenn die Anlagen erst nächstes Jahr modernisiert oder ersetzt werden. :)
    Auch da gibt es mehrere Szenarien, die ich aber jetzt nicht ausführlich darstellen will...

  • Hi Markus,


    ja ab 2009 ist Modernisierung nicht mehr im EEG verankert, deshalb raten einige Verbände nun rückwirkend die Rechnungen zu prüfen. :wacko:


    https://www.gut-cert.de/news-r…ehende-biogasanlagen.html


    Im genannten Fall wäre es möglicherweise Sinnvoller ein Neues kleineres BHKW nur für Eigenverbrauch der hoffentlich am Standort vorhandenen Service- und Administrativen Gebäude zu errichten.


    Grüße