Neues Gas-BHKW Preisvergleich 10kW elektrisch, ca 30 thermisch

  • Hallo!
    Ich möchte gerne ein MFH mit einem Brennwert-BHKW austatten.


    Rahmendaten:
    derzeitiger Heizkessel 35kw Gasbrennwerttherme
    Heizlast 30kw
    Abgassystem: 20m Kunstoffrohr 80mm
    Stromverbrauch ca. 8000kwh
    Gasverbrauch ca. 90000kwh


    zukünftiges BHKW:


    1.modulierend
    2. Heizleistung mind. 30kw, max 40 kw
    3. elektrische Leistung ca. 10-15kw
    4. möglichst haltbarer Industriemotor mit günstigen Ersatzteilen
    5. möglichst hoher thermischer Wirkungsgrad
    6. Möglicheit des Betriebes an der vorhandenen Abgasanlage


    Abrechnungsmethodik:


    1. Umlage der Stromkosten auf die Eigentümer und Mieter zum günstigen Preis
    2. Umlage der Heizkosten auf Eigentümer und Mieter
    3. Einspeisung des überschüssigen Stroms ins öffentliche Netz
    4. stromgeführte Anlage


    Welche Geräte gibt es dort zu welchem Preis? Welche Probleme ergeben sich bei der Abrechnung? Darf die Energiesteuer auf das Erdgas auch komplett zurückerstattet werden wenn als Backup eine Gastherme am Gaszähler hängt? Kann man eine solche Kleinanlage in einen Energiepool einbringen, der Spitzenlast oder Regelstrom bereitstellt, um eine höhere Vergütung zu erreichen?

  • Eine so geplante, auf volle Heizlast ausgelegte Anlage kann niemals funktionieren. Wer hat Dich denn auf dieses schmale Brett gebracht?

  • Moin,

    Wer hat Dich denn auf dieses schmale Brett gebracht?

    Dafür braucht es nicht unbedingt einen externen Übeltäter. Als ich vor sieben Jahren anfing ein BHKW zu planen, habe ich auch - seinerzeit bar jeder Kenntnis der Materie - angenommen, dass man einen Heizkessel einfach durch ein BHKW mit gleicher thermischer Leistung ersetzt. Um aber den TS nicht im Regen stehen zu lassen, versuche ich das mal zu erklären:


    @odo, wenn Du in einem Anwesen mit 90.000 kWh Wärmebedarf einen BHKW-Boliden mit (im Mittel) 35 kW Wärmeleistung einsetzt, wird dieser im Jahr exakt so lang laufen wie Deine jetzige Heiztherme mit 35 kW(th) - also nach Deinen Zahlen ca. 2.570 Stunden. Nur in dieser Zeit deckt das BHKW den Strombedarf des Anwesens, die restlichen 6.190 Stunden des Jahres muss weiterhin der gesamte Strom zugekauft werden. Das wäre wirtschaftlich völlig uninteressant. BHKW's werden deshalb mit der thermischen Leistung so ausgelegt, dass sie bei gegebenem Wärmebedarf auf möglichst viele Laufstunden (und damit auf einen hohen Deckungsgrad beim Stromverbrauch) kommen. Dabei sollte die elektrische Leistung so hoch sein, dass während der Laufzeit der Strombedarf des Anwesens weitgehend gedeckt wird: "Weitgehend" deswegen, weil es sich nicht lohnt, die Leistung auf seltene bzw. kurze Spitzenlasten auszulegen.


    Wenn Dein geplanter Bolide läuft, soll er nach Deiner Wunsch-Auslegung 10-15 kW Strom erzeugen. Hier ist die Frage, wozu? Der angegebene Jahresverbrauch von 8.000 kWh bedeutet ca. 22 kWh pro Tag - im Winter, wo das BHKW hauptsächlich läuft, etwas mehr. Mit einem üblichen Haushaltsprofil gerechnet, würde in dem Anwesen im Winter tagsüber (06:00h-22:00h) im Mittel etwa 1-1,5 kW Last anfallen, morgens und abends auch mal vielleicht ein kW mehr, dafür nachts kaum mehr als 300-400 W. Was das BHKW darüber hinaus erzeugt, wird ins Netz eingespeist - mit einer Einspeisevergütung, die derzeit (vor KWK-Bonus) nicht mal die anteiligen Gaskosten deckt.


    Fazit: Für den Bedarf Deines Anwesens wäre aus meiner Sicht selbst ein Gas-Dachs mit 5,5 kW (el) und 14,8 kW (th, mit Kondensator) zu groß. Besser geeignet ist wahrscheinlich ein modulierendes BHKW wie der NeoTower Living von RMB mit 1,1-2 kW (el) und 3,6-5,2 kW(th), oder das ecoPOWER 3.0 von Vaillant mit 1,5-3 kW (el) und 4,7-8,0 kW(th). Mit beiden Geräten kannst Du wahrscheinlich locker über 6000 Stunden Laufzeit kommen und in dieser Zeit den Strombedarf im Anwesen weitgehend decken. Soweit ich weiß, können die Geräte auch mit Kondensator betrieben werden, aber zu den Details der Auslegung und Wirtschaftlichkeit solltest Du mit Fachleuten sprechen.


    Der verbleibende Wärmebedarf wird durch eine Gastherme gedeckt: Wenn Deine noch in Ordnung ist, kannst Du sie wahrscheinlich einfach weiter verwenden.

    Darf die Energiesteuer auf das Erdgas auch komplett zurückerstattet werden wenn als Backup eine Gastherme am Gaszähler hängt?

    Die Energiesteuer wird nur auf den KWK-Verbrauch erstattet. Dafür braucht das BHKW einen eigenen Gaszähler.

    Welche Probleme ergeben sich bei der Abrechnung?

    Dazu fallen mir drei Punkte ein:


    Erstens dürfen bei den Heizkosten die Erdgas- und Wartungskosten auf die Mieter umgelegt werden, Reparaturkosten dagegen nicht. Wenn Du für Dein Gerät (was empfehlenswert ist) einen Vollwartungsvertrag abschließt, sind darin allfällige Reparaturkosten enthalten. Die müssen also irgendwie herausgerechnet werden (wie, weiß möglicherweise der BHKW-Hersteller) und sind ausschließlich vom Vermieter zu tragen.


    Zweitens werden nicht alle Mieter Strom und Wärme zu exakt gleichen Anteilen verbrauchen. Daher musst Du bei den umzulegenden Kosten eine Aufteilung zwischen Strom und Wärme finden, die auch für die Mieter plausibel ist. Beim Gas ist das leicht (da geht das nach anteiligen Kilowattstunden), aber bei der Wartung muss man wahrscheinlich darüber reden.


    Drittens musst Du beim Strom beachten, dass auf den an die Mieter verkauften Strom die volle EEG-Umlage abzuführen ist. Als (teilweisen) Ausgleich hierfür gibt es neuerdings die Förderung nach dem Mieterstrom-Gesetz. Wie das genau läuft und was Du dabei beachten musst, weiß ich auch nicht, da solltest Du einen Fachmann fragen.


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Hallo!
    Vielen Dank für die kritischen Beiträge. Der Gedanke eine so große Anlage fußt auf folgenden Annahmen:


    1.Die Wartungskosten unterscheiden sich in dem Größenbereich nicht deutlich. Ob 5 oder 10kw Leistung dürfte keine wesentliche Rolle spielen. Ist das falsch?
    2. Die Anschaffungskosten unterscheiden sich nur unwesentlich.
    3. Das BHKW mit ca. 2700 Vollbetriebsstunden ermöglicht eine wesentlich längere Inanspruchnahme des KWK-Zuschlags. Neuerdings wird der bis zu 60.000 Vollaststunden lang ausbezahlt. Damit ist bis zur Verschrottung der KWK-Zuschlag in Anspruch zu nehmen.
    4. Den Gaspreis kalkuliere ich mit 5ct/kwh für das BHKW und mit 5,5ct für eine Brennwerttherme


    Mit Brennwerttherme 90000. khw x 5,5ct =4950 EUR Gaskosten (3% Verluste und somit 87378 kwh Wärmebereitstellung)
    Mit BHKW 35kw thermisch (59,4% thermischer Wirkungsgrad) 17,5kw elektrisch (29,7% el. Wirkungsgrad) und 10% Verlusten (u.a. großer Speicher, mehr Abstrahlung, höhere Abgastemperatur) sind es 2571 Betriebsstunden und ein Verbrauch von 44kw sind es 149975kwh bei 5ct/kwh also 7499 EUR


    Gasmehrkosten wären also 2549 EUR/Jahr
    Stromproduktion:44992,5 kwh davon 4000kwh Eigenverbrauch (50% Deckung).
    Einspeisevergütung ca. 12 ct/kwh 4919,1 EUR
    Vergütung für selbstverbrauchten Strom 4ct/kwh :160 EUR
    Eingesparte Stromkosten: 23ct /kwh x 4000 kwh: 920 EUR
    EEG-Umlage 3ct/kwh für den Eigenverbrauch: 120 EUR


    Die Anlage dürfte also Kapital und Wartungskosten von 3330 EUR/ Jahr verursachen. Gibt es BHKWs ohne Speicher mit Brennwertwärmetauscher schon für 30.000 EUR? Dann wäre das sehr wirtschaftlich. Gäbe es sie für 40.000 EUR dann wäre es vielleicht wirtschaftlich. Die Anlage müsste nach 23 Jahren abgeschrieben werden, da dann der KWK-Zuschlag wegfiele und somit die Anlage absolut wertlos und dazu verschlissen wäre. Wenn man die Anlage digital auf null abschreibt, was die ansteigenden Wartungskosten bei technischen Anlagen in guter Näherung berücksichtigt, dann käme man auf 8,3% im ersten Jahr somit auf 39960 EUR, was den ungefähren möglichen Anschaffungskosten entspräche. Damit wäre also mit Sicherheit kein wirtschaftlicher Betrieb möglich. Unter diesen Annahmen dürften der Ausbau, Verschrottung, Wartung etc. über die Nutzungsdauer von 23 Jahren bei jährlich ca. 1600 EUR liegen. Bei dieser Abschreibungsmethodik im ersten Jahr 173 EUR im zweiten Jahr 348 EUR, im dritten Jahr 521 EUR... im letzten Jahr 3826 EUR.


    Zu den Grenzkosten des Gas für die Stromproduktion:


    Bei 29,7% elektrischem Wirkugnsgrad kostet das Gas (5,5ct /kwh -0,5ct/kwh Rückvergütung der Energiesteuer) pro kwh Strom ca. 16,83 ct. Die Gaskosten würden allein durch den Strom also niemals refinanziert. Der Eigenverbrauchsstrom wäre 24ct wert (23 ct ersparte Stromkosten plus 4ct KWK-Zuschlag für Eigenverbrauch minus 3ct EEG-Umalge), der verkaufte Strom wäre 12ct wert. In dieser Mischkalkulation käme man auf einen Wert des Stroms von 13,06 ct/kwh. Die Gaskosten wären damit deutlich unterdeckt.


    Alternative Brennwerttherme plus BHW 5kw el.


    Mit Brennwerttherme 90000. khw x 5,5ct =4950 EUR Gaskosten (3% Verluste und somit 87378 kwh Wärmebereitstellung)
    Mit BHKW 10kw thermisch (59,4% thermischer Wirkungsgrad) 5kw elektrisch (29,7% el. Wirkungsgrad) und 10% Verlusten (u.a. großer Speicher, mehr Abstrahlung, höhere Abgastemperatur) sind es ca. 5000 Betriebsstunden und ein Verbrauch von 14,66kw sind es 73333 kwh bei 5ct/kwh also 3667 EUR. Es würden dabei 36667 kwh Wärme bereitgestellt. Dazu noch die Gastherme:


    50712 kwh Wärme bei 3 %Verlust: 52280 kwh zu 5,5ct = 2875 EUR




    Gasmehrkosten wären also 1592 EUR/Jahr
    Stromproduktion:25000 kwh davon 6000kwh Eigenverbrauch (75% Deckung).
    Einspeisevergütung ca. 12 ct/kwh 2280 EUR
    Vergütung für selbstverbrauchten Strom 4ct/kwh :240EUR
    Eingesparte Stromkosten: 23ct /kwh x 6000 kwh: 1380 EUR
    EEG-Umlage: keine, da Kleinstanlage unter 10kw


    Die Anlage dürfte also Kapital und Wartungskosten von 2308 EUR/ Jahr verursachen. Also Kapital und Wartung müssten dann 1022 EUR pro Jahr günstiger sein als beim 15kw el. BHKW. ist das realistisch? Prozentual müsste das drei mal kleinere BHKW mit Brennwerttherme 31% billiger betreibbar und finanzierbar sein. Nach 12 Jahren müsste man die Anlage auf Null abschreiben, weil dann kein kwk-Zuschlag mehr gezahlt wird. Danach ist der Restwert der Anlage null oder sogar negativ, da ein Absetzen des nicht selbst genutzten Stroms nur noch für 4ct/kwh möglich ist. Wenn man die Anlage digital auf null abschreibt, was die ansteigenden Wartungskosten bei technischen Anlagen in guter Näherung berücksichtigt, dann käme man auf 15,4% im ersten Jahr auf 15002 EUR, was den ungefähren möglichen Anschaffungskosten entspräche. Damit wäre also mit Sicherheit kein wirtschaftlicher Betrieb möglich.



    Zu den Grenzkosten des Gas für die Stromproduktion:


    Bei 29,7% elektrischem Wirkugnsgrad kostet das Gas (5,5ct /kwh -0,5ct/kwh Rückvergütung der Energiesteuer) pro kwh Strom ca. 16,83 ct. Die Gaskosten würden allein durch den Strom also niemals refinanziert. Jedoch wäre hier der Eigenverbrauch höher. Der Eigenverbrauchsstrom wäre 27ct wert (23 ct ersparte Stromkosten plus 4ct KWK-Zuschlag für Eigenverbrauch), der verkaufte Strom wäre 12ct wert. In dieser Mischkalkulation käme man auf einen Wert des Stroms von 15,6 ct/kwh. Die Gaskosten wären damit immer noch nicht gedeckt.

  • Zur Frage des Verkaufes an Mieter: So wie ich es verstanden habe, wird nichts verkauft, sondern lediglich umgelegt, somit fallen auch keine Steuern an.

  • 1.Die Wartungskosten unterscheiden sich in dem Größenbereich nicht deutlich. Ob 5 oder 10kw Leistung dürfte keine wesentliche Rolle spielen. Ist das falsch?
    2. Die Anschaffungskosten unterscheiden sich nur unwesentlich.
    3. Das BHKW mit ca. 2700 Vollbetriebsstunden ermöglicht eine wesentlich längere Inanspruchnahme des KWK-Zuschlags. Neuerdings wird der bis zu 60.000 Vollaststunden lang ausbezahlt. Damit ist bis zur Verschrottung der KWK-Zuschlag in Anspruch zu nehmen.
    4. Den Gaspreis kalkuliere ich mit 5ct/kwh für das BHKW und mit 5,5ct für eine Brennwerttherme

    1=falsch
    2=falsch
    3: Ein BHKW, welches 2.700h läuft, wird niemals die 60.000h sehen und taktet sich zu Tode
    4: Gas gibt es erheblich billiger


    Außerdem: Ein BHKW mit 10 oder 11 kW elektrischer Leistung hat +/- 25 kW thermisch

  • Moin,


    @ odo - deine Ausführungen sehen auf dem ersten Blick nach einer Hausaufgabe nicht nach einer tatsächlichen Planung aus. Sehr viel Theorie und extrem Finanzlastig, kein Technikbezug.


    Falsche Annahmen sind unter anderem ein BHKW würde man 23Jahre abschreiben können, die beschriebene Methode ist mir auch gänzlich unbekannt. Weiterhin ist die "Eigenstromdeckung" völlig unrealistisch, bei 8000kWh Jahresstrombedarf wird ein 2600h laufendes BHKW egal ob 5KW oder 15 KW keine 2000kWh Netzbezug substituieren.


    Ein "richtig"( reines Wohnhaus ohne Sonderlocken ) ausgelegtes BHKW wird die die 60.000h binnen 12Jahren knacken und dabei über 80% Eigenstromquote haben.


    mfg

  • Zur Frage des Verkaufes an Mieter: So wie ich es verstanden habe, wird nichts verkauft, sondern lediglich umgelegt, somit fallen auch keine Steuern an.

    Stromsteuer fällt in der Tat nicht an. EEG-Umlage muss aber m.M. immer abgeführt werden, wenn ein BHKW-Betreiber Strom an Dritte liefert - egal auf welcher Grundlage.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Bei Umlage der Kosten und Gewinne auf die Mieter über die Nebenkostenabrechnung findet m.E. keine Stromlieferung an dritte statt.


    Zur technischen Frage des taktens:


    Das BHKW wird doch vom Speicherwasser vorgewärmt bevor es gestartet wird. Somit dürfte doch die Belastung vergleichbar der eines Warmstartes einer Start-Stop-Automatik im Stadtverkehr sein. Gibt es hierzu Daten bzw. Empfehlungen. Insbesondere im Hinblick darauf, wie lang die Anlage mindestens am Stück laufen muss bis sie wieder abgeschaltet wird?


    Zu den Gaskosten:


    Ich gehe davon aus, dass die Gaskosten um ca. 3% jährlich steigen. Somit entspricht der angesetzte Preis von 5 ct excl. Stromsteuer in etwa der rückdiskontierten erwarteten Preisentwicklung.


    Zu den Anlagenkosten:


    Wie hoch sind denn die Kosten üblicherweise ohne Wartungsvertrag für eine Anlage
    von 5, 10 und 15kw el.?

  • Bei Umlage der Kosten und Gewinne auf die Mieter über die Nebenkostenabrechnung findet m.E. keine Stromlieferung an dritte statt.

    Wenn Du diese Auffassung erfolgreich beim Netzbetreiber (oder wer immer die EEG-Umlage eintreibt) durchsetzen kannst, dann poste das doch bitte hier im Forum. (Der Gesetzgeber wäre für einen solchen Hinweis sicher auch dankbar gewesen, dann hätte er sich das Theater mit dem Mieterstrom-Gesetz einfach sparen können... :whistling: )

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    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Bei Umlage der Kosten und Gewinne auf die Mieter über die Nebenkostenabrechnung findet m.E. keine Stromlieferung an dritte statt.

    Falsch, das ist eine EEG-umlagepflichtige Stromlieferung.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Danke @Lui
    natürlich ist da volle EEG-Umlage bei Stromlieferung an die Mieter fällig.


    Wie sollen sich denn die investiven Mehrkosten dieser BHKW-Anlage angesichts von 4000 kWh Strom"eigen"nutzung refinanzieren?


    Investitionskosten BHKW-Anlage (Stand: 2015) findest Du unter http://www.bhkw-kenndaten.de