Massive Probleme mit Evita von Remeha

  • Unser Netzbetreiber ist bis vor einem Monat immer davon ausgegangen, daß das alles soweit ok is, und hat uns immer die Einspeisung vergütet. Vor einem Monat aber war es denen zu suspekt, und sie wollten die über 3000 Euro zurückhaben

    "Zurück haben wollen" bedeutet doch, dass sie Dir bzw. Deinem Vater über 3000 EUR erstmal gezahlt haben müssen. Ist das so?


    Wenn ja, kannst Du Dich nicht beschweren, denn Ihr hättet diese Zahlungen ohne Zweifel zu Unrecht erhalten. Zugestanden hätte Dir bzw. Deinem Vater für fünf Jahre insgesamt eine Summe, die irgendwo zwischen EUR 407,10 netto (reine KWK-Zulage für erzeugte 7.525 kWh bei hypothetischen 100% Eigenverbrauch) und den von Hans_Dampf errechneten EUR 800 netto (Einspeisevergütung plus KWK-Zulage bei hypothetischen 100% Einspeisung) liegt. Solltet Ihr mehr erhalten haben, so ist die Rückforderung berechtigt. Da musst Du eben jetzt durch.


    Wie so etwas passieren kann ist mir ein Rätsel - ich will ja Deinem Vater nicht zu nahe treten, aber wäre es möglich, dass er jahrelang dem NB falsch abgelesene Zählerstände gemeldet hat (z.B. Kommastelle beim Erzeugungszähler verrutscht)?


    Wenn Du aber – auf Grund korrekt übermittelter Zählerstände – insgesamt nur die Dir zustehenden 400-800 EUR vom NB erhalten haben solltest, sag uns doch mal auf welcher Rechtsgrundlage der NB jetzt von Dir "über 3000 Euro" fordert. Dann kommen wir vielleicht weiter.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Mir scheint, hier stimmt was mit den Zählern nicht. Denn 3000€ Einspeisevergütung können nicht sein, bei 9876 Bh vom Stirling könnten bei 10 ct/kwh 986,7 € Vergütung zustande kommen. Wenn 3000,- gezahlt wurden, stehen dem EVU also mehr als 2000,-€ zuviel gezahlte Einspeisevergütung zu.
    Das wäre rechtlich und rechnerisch vollkommen korrekt.

  • Mir scheint, hier stimmt was mit den Zählern nicht.

    Freunde, wir brauchen Fakten.


    Was zeigen denn die Zähler (Erzeugungs- und Einspeisezähler) aktuell an? Die müssen doch bei Inbetriebnahme der Anlage frisch eingebaut worden sein, standen damals also auf Null (wenn nicht, müsste auf dem betreffenden Zähler ein Aufkleber mit dem Einbaustand angebracht sein).


    Und weiter: Sind die Abrechnungen des NB für die Jahre 2012-2015 noch vorhanden, und welche Zählerstände werden dort aufgeführt?

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  • Sorry, aber


    a) wie man nach 5 Jahren noch Garantie haben will, obwohl man die Chance hatte, für lachhafte 350 Euro Einmalzahlung 5 Jahre Garantie zu kriegen, was man jedoch nicht wollte, ist leider rätselhaft.


    b) wenn man extrem zuviel Geld vom Versorger bekommen hat, ist es doch klar, dass dieser das Geld zurückhaben will.


    Ich wette, die Anlage wurde seinerzeit auf Volleinspeisung angemeldet (sinnfrei, aber nicht verboten), jedoch auf Eigenverbrauch mit Überschusseinspeisung installiert. Zusätzlich lief die Maschine erstens mit geringerer Leistung als 1 kW (hat aber keiner gemerkt) und zweitens nicht die errechneten und dem Versorger mitgeteilten Stunden.

  • Danke für die Antworten. :)
    Wie gesagt, was mein Vater damals gemacht hat, muß ich jetzt alles aufdröseln. Ich bin da absoluter Laie, und muß mich erst mal durchkämpfen. Ich persönlich hätte SOFORT die Garantie genommen, und daß er das nicht gemacht hat, hat mich auch echt geschockt. Eine total blöde Entscheidung.
    Wir haben natürlich alle Abrechnungen vom NB, und ich gucke mal, ob ich herausfinden kann, wie genau die Anlage angemeldet wurde. Da mein Vater Null Ahnung von Abrechnungen hatte, hat er sich nix dabei gedacht, daß wir da wohl zuviel bekommen haben. Und jetzt, wo das alles zusammenfällt, bekommt er es nicht mehr mit... dafür muß ich das jetzt halt klären.
    Aber das wird schon... :)

  • Sodele, laut Datenblatt läuft die Anlage so:


    Genutzte Energie: Gas (Kraft-Wärme-Kopplung)
    Einspeisung ins Netz durch: Synchrongenerator und einphasiger Einspeisung
    Betriebsweise: Inselbetrieb: Nein
    Rücklieferung vorgesehen (Selbstverbrauch): Ja
    Einspeisung der Gesamtmenge in das VNB Netz: Ja
    Virtuelle Volleinspeisung: Nein
    Motorischer Anlauf des generators vorgesehen: Nein
    EEG relevante Leistung der Anlage in kWp: 1,0
    KWK Bonus: 5,11 Ct/kWh

  • Das Datenblatt sagt eigentlich nix aus, das druckt ja der Hersteller.
    Wichtiger wäre festzustellen, die das Gerät genau elektrisch mit Zählern angeschlossen ist, vllt gibts dazu nen Bestandsplan.
    Aber hier steht klar die el. Leistung, 1 kw. Und die muß dem VNB auch bekannt sein! Weswegen der dann zuviel vergütet muß man sich wirklich fragen. Rund 6000 Bh wären im Jahr notwendig um bei Volleinspeisung nach 5 Jahren auf 3000,-€ zu kommen. 6000Bh im EFH?

  • Aus diesen Daten ist nicht zu entnehmen, wie es zu der vom NB behaupteten Überzahlung von 3000 EUR kommen konnte. Das ist nur durch Prüfung der alten Abrechnungen herauszukriegen.


    6000Bh im EFH?

    Ist natürlich mit einem Stirlinggerät kaum darstellbar. Der Betriebsstundenzähler zeigt denn auch nur knapp 10.000 Bh in fünf Jahren - was wiederum für ein richtig bemessenes Stirlinggerät viel zu wenig wäre (4000 Bh/Heizperiode sollten es schon sein, 3000 halte ich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten für das absolute Minimum). Mehr Bh können es aber auch nicht gewesen sein, denn der Stromzähler zeigt ja noch viel weniger an.


    Also hier gibt es etliche Ungereimtheiten, und ich frage mich schon, ob hier seinerzeit ein übereifriger Vertreter jemandem (der vielleicht schon 2012 nicht mehr den vollen Durchblick hatte) ein überdimensioniertes Gerät aufgeschwatzt hat. Oder aber man hat bei dem Gerät völlig verkorkste Regelparameter eingestellt. Das wären Good News, denn in dem Fall könnte man das jetzt noch ändern. Dritte Möglichkeit: Die wenigen Stirling-Bh kommen einfach daher, dass der Stirling monatelang - offensichtlich meistens im Winter - wegen Schäden stillstand.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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  • Also ich würde hier mal vermuten, daß bei der Anmeldung was schiefglaufen ist.
    Hier wurde doch wohl eher mit einem 5 KW Gerät gerechnet als mit einem 1 KW Gerät.


    Gruß
    Thomas

    DC gekoppeltes Eigenbau BHKW, Kubota D722 mit Sincro FB4-48/100

    3 Victron Multiplus2_5000, 42KWh Lifepo4 (48x 280Ah EVE Zellen, REC BMS)

    9,9 KWp PV, 2,7 KWp PV, 3,85KWp PV

    WP Panasonic Aquarea 9KW

    Smart Forfour EQ

  • Thomas, das ist auch eine Möglichkeit.
    Es kann aber schlichtweg alles sein, was zum Status-Quo geführt hat....


    2000 Bh/Jahr sind ärmlich....


    Baujahr Gebäude sowie Wohnfläche könnten mal helfen, um zu beurteilen, wie viel die Büchse denn pro Jahr hätte laufen müssen

  • Selbst wenn das Teil 5 Jahre ununterbrochen 24 Stunden läuft kommt er nicht auf 3000€.
    Der Netzbetreiber kann also nicht von einem 1 KW Gerät ausgegangen sein.


    Gruß
    Thomas

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  • Hier wurde doch wohl eher mit einem 5 KW Gerät gerechnet als mit einem 1 KW Gerät.

    Ist alles denkbar, auch dass wegen so einem Fehler die monatlichen Abschlagszahlungen anfänglich viel zu hoch festgesetzt wurden. Aber spätestens im Rahmen der ersten Jahresabrechnung (und bei jeder folgenden wieder) hätte das doch rauskommen müssen. Dass über fünf Jahre hinweg eine solche Summe aufläuft, ist bei dem üblichen Verfahren schlicht unmöglich.


    Das Einzige, was aus meiner Sicht noch denkbar wäre, ist folgendes: Nach dem alten KWKG gab es die Möglichkeit, sich den KWK-Bonus für 30.000 Betriebsstunden vorab auszahlen zu lassen. Das wären im vorliegenden Fall EUR 1.533 gewesen. Dafür hätte es dann in den laufenden Abrechnungen keinen KWK-Bonus mehr gegeben: Normalerweise ein schlechter Deal (weil der Break Even-Punkt bei lediglich 3000 Bh/Jahr liegt), im vorliegenden Fall womöglich sogar günstiger. Wie dem auch sei: Falls damals in dem dafür notwendigen Antrag jemand irrtümlich eine Anlagenleistung von beispielsweise 3 kW (anstatt korrekt 1 kW) angegeben hätte, so würde das sowohl die Überzahlung von EUR 3.000 erklären als auch die Tatsache, dass der NB über längere Zeit die tatsächliche Anlagenleistung (aus den Zählerständen) mit der Leistungsangabe im Antrag abgleichen musste und erst jetzt damit gekommen ist. Aber wenn es das wäre, müsste das in dem Anschreiben des Netzbetreibers auch so stehen.

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  • Die gehen sicher von 3 oder sogar 5 KW aus, sonst hätten sie nie die Pauschale so hoch angesetzt.
    Die fehlende Einspeisung erklären die sich mit geringer Laufzeit oder zu hochem Eigenverbrauch.
    An einen Fehler bei der Anmeldung denken die sicher nicht.


    Gruß
    Thomas

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