Massive Probleme mit Evita von Remeha

  • Für eine hinreichende Bewertung haben wir nicht genügend Hintergrunddaten.


    Alles steht und fällt mit den gemeldeten Zählerständen !! Deshalb nochmal die Bitte an @Wiley uns die Abrechnungen oder zumindest die gemeldeten Zählerstände in anonymisierter Form zukommen zu lassen ( gern auch per mail an Vorstand@bhkw-forum.de )


    mfg

  • Dem ist nix hinzuzufügen! Ist aber wie gesagt wie meistens und ich werde mich künftig bei solchen Diskussionen zurückhalten.


    Auf den Abrechnungen muss auch immer die Ermittlung der Zählerstände stehen (Ablesung durch Kunden, Schätzung, was auch immer...)

  • Hallo,


    viele Dank für all die Antworten. Ich werde versuchen, alle Fragen zu beantworten. Natürlich habe ich alle Daten vom Netzbetreiber, die sind ja ständing zu uns ins Haus gekommen, um selber abzulesen, weil sie unsere Angaben nicht glauben konnten (das habe ich aber erst vor wenigen Wochen erfahren, als ich wegen der 3300 Euro beim NB vorstellig wurde). Wir hatten uns immer schon gewundert, warum die noch ins Haus kommen, weil wir ja immer brav alle Zählerstände abgelesen und übermittelt hatten. Trotzdem kamen sie immer ins Haus... JETZT weiß ich auch warum. Hätte mal früher einer gesagt, daß da was nicht stimmt, wäre das nie so ausgeufert!!!
    Ich werde mal alle Jahresendabrechnungen einscannen und einstellen. :)

  • oh man ist das ein kuddelmuddel !!


    Soweit ich es erkennen kann - die Bilder sind total verschwommen - wurden die Rechnungen für 2012 und 2013 mit der Abrechnung vom 24.04.14 Berichtigt. Grund hat JAU schon genannt.


    Die nächsten Fehler sind in der Abrechnung für 2014 und 2015 worauf erneut viel zu hohe Zahlungen am 26.10.15 und 02.05.16 geleistet wurden. Leider fehlen die Originalen Abrechnungen dieser beiden Jahre, die Storno Abrechnung von 2017 sagt das auch in 2015/2016 wieder um Faktor 10 falsch abgelesen wurde und zwar vom Betreiber !


    Das Schriftstück von Remeha befasst sich ausschließlich mit der Energiesteuerrückvergütung, aus welchem Grund hast Du das mit angehangen ??


    Sorry aber der Fehler liegt eindeutig bei Euch bzw. Deinem Vater. Er hat derart oft falsch abgelesen/falsch gemeldet da kann der VNB nix für.


    mfg

  • So ist es..... Und da wird auch ein Anwalt nix dran ändern.... Außer, dass dann noch mehr Geld weg ist.

  • Sorry aber der Fehler liegt eindeutig bei Euch bzw. Deinem Vater. Er hat derart oft falsch abgelesen/falsch gemeldet da kann der VNB nix für.

    Wo der Fehler lag ist jetzt klar. Trotzdem wundert mich, dass der Netzbetreiber so lange nichts gemacht hat. Schon nach der ersten Korrektur 2014 hätten die doch merken müssen, dass da was nicht stimmt.

    Es ist absolut gängige Praxis, dem Versorger seine Zählerstände selber mitzuteilen, mache ich jedes Jahr online, eine Fahrlässigkeit beim Versorger sehe ich nicht.

    Genau so mache ich es auch, und zwar quartalsweise, und alle anderen Betreiber auch. Im vorliegenden Fall hat es in vier Jahren überhaupt nur zwei solcher Meldungen gegeben, von denen sich bereits die erste nach einem Jahr als grottenfalsch herausgestellt hat. Außerdem hat jedenfalls bei uns der anschließende Elektriker ausführlichen Papierkram beim Netzbetreiber einreichen müssen, in dem auch die Leistung des BHKW vermerkt war (bei uns 0,93 kW). Diese Angabe ist zumindest bei uns auch auf jeder Rechnung vermerkt, d.h. in der Software hinterlegt. Wenn jetzt wie im vorliegenden Fall entweder keine oder völlig abstruse Zählerwerte auftauchen, so müsste m.E. beim NB eine Alarmglocke läuten. Trotzdem hat man das dort noch drei Jahre lang einfach weiter laufen lassen. DAS ist es was ich nicht verstehe, und insoweit liegt m.E. zweifellos eine Fahrlässigkeit beim Versorger vor.


    Für eine Verjährung reicht das aber ebenso zweifellos nicht, denn der Fehler aus 2012 wurde korrigiert, und die nachfolgenden Fehler liegen weit innerhalb der Frist.


    @Wiley, es hilft alles nichts: Diese Rechnung muss bezahlt werden.


    Was aus den Bildern übrigens auch noch hervorgeht ist die Angabe eines jährlichen Gasverbrauchs von 31.500 kWh vor Heizungstausch. Damit ist jedenfalls klar, dass längere Laufzeiten als 4000 Stunden für den Stirlingmotor kaum drin sind. Das Gerät war von vornherein am unteren Ende der Wirtschaftlichkeit.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Damit ist jedenfalls klar, dass längere Laufzeiten als 4000 Stunden für den Stirlingmotor kaum drin sind.

    Vergleicht man das mit den tatsächlichen Laufzeiten von max. 1500 p.a. ist die Kiste entweder schlecht parametriert oder in der Anlage ein hydraulischer Lapsus.


    mfg

  • Oder beides, Alikante...


    Wir haben vor ein paar Wochen in einem Schwimmbad im Ruhrgebiet (Gasverbrauch vorher 700.000 kWh, dann wurde von einem Fachmann 2012 ein BHKW mit 20 kW elek. installiert) die Anlage revisioniert und gewartet, lief immerhin 4.200Bh/a....


    Wir selber haben in einem vergleichbaren Objekt am Niederrhein ein 20 kW-BHKW installiert, läuft halt 7,800 Bh/a...


    Kann nur daran liegen, dass am Niederrhein die Zeit schneller vergeht... Oder aber an VL/RL vertauscht, SLK falsch angeschlossen, Schwerkraftbremse falsch und so weiter....


    BHKW sind nix für Feiglinge....

  • Hi, :)


    also daß wir die 3300 an die Mainova zurückzahlen müssen, ist für mich keine Frage. Das habe ich der Maniova auch gesagt; die waren so nett uns Ratenzahlung anzubieten. Mit der Mainova habe ich also kein Problem. Wir haben Geld erhalten, das uns nicht zustand, also werden wir das selbstverständlich auch zurückzahlen. Klar ist es ärgerlich, daß die das erst so spät gemerkt haben und und erst vor einigen Wochen die Rechnung präsentiert haben, aber es ist nun mal so. Mehr als 'Schneckentempo' kann ich denen nicht vorwerfen und das ist nicht strafbar. :whistling:


    Was mich vielmehr interessiert ist, ob ich Remeha irgendwie in die Pflicht nehmen kann. Wegen falscher Versprechung, oder wie auch immer. Wenn mir sowohl die Mainova als auch der Dipl Ing vom Verbraucherschutz sagen, das Gerät hat bei weitem nicht geliefert, was uns versprochen wurde, kann ich dann nicht Remeha irgendwie haftbar machen??? :?: Wenn die mit knapp 700 Euro Rückzahlprämien pro Jahr werben (ein Grund, weshalb mein Vater das Teil überhaupt gekauft hat!), wir aber eher noch draufzahlen müssen, dann finde ich das nicht in Ordnung, um es mal so auszudrücken.
    Wenn so eindeutig blegt ist, daß das Ding viel zu selten lief, bzw warum auch immer nicht eingespeist hat, dann ist da doch was faul?! Also könnte man Remeha aufgrund der vorliegenden Daten der Mainova (die ja wohl von Remeha/einem Gericht) kaum als 'unseriös' oder 'unglaubwürdig' eingestuft werden würden, nicht in die Pflicht nehmen und eine Summe X fordern? Nicht als Schadensersatz, sondern schlicht, weil das Ding nicht so gearbeitet hat, wie es sollte???
    Oder mache ich da einen Denkfehler? :wacko:

  • Oder mache ich da einen Denkfehler?

    Ja und Nein.


    Erstmal müsstest Du beweisen können das Euch von Remeha/Verkäufer/Installateur eine bestimmte Eigenschaft zb. Stromproduktion p.a. versprochen wurde . Das könnte zb. anhand einer Wirtschaftlichkeitsberechnung die von Remeha/Verkäufer/Installateur explizit für Euer Objekt vor dem Kauf angefertigt wurde geschehen. Hast Du ein solches Papier ??


    Wenn ja bitte hochladen , Wenn Nein :rtfm: keine Chance.


    mfg