Viessman Vitobloc: Batterie nach 1,5 Jahren defekt und keine Gewehrleistung

  • Hallo,
    laut TÜV muß der Schaden vom Bauträger bezahlt werden. Wie er die Kosten weiter leitet kann mir egal sein.
    Gruß
    Pfleger

  • Der TÜV ist gar nicht qualifiziert für eine solche Antwort. Der kennt gar nicht das Vertragsverhältnis.
    Beim Bau ist das so:
    Der Auftragnehmer gibt Gewährleistung für ein mangelfreies Werk. Nach einem halben Jahr kehrt sich die Beweislast um. Ab da muß der Auftragnehmer beweisen daß ein Mangel vorliegt, der bereits bei der Abnahme des Werks vorhanden war. Das dürfte bei einem angeblichen interen Fehler im einem Serien BHKW (sehr) schwer werden.
    Kompliziert wird es hier dann noch dadurch, daß der Hersteller und ein Bauträger mit in dem Boot sitzen.Da können sich Gerichte und Sachverständige lange mit beschäftigen.