Hauptzollamt - Neue Antragserfordernis unter "Steuerentlastungsvoraussetzungen": 1139a (Staatliche Beihilfen)

  • Letzter Abschnitt ganz oben bei "Antrgaserfordernis":


    http://www.zoll.de/DE/Fachthem…voraussetzungen_node.html


    Hier zum drucken:


    https://www.formulare-bfinv.de/printout/1139.pdf



    Als Neuling im Forum habe ich dort nur gelesen dass das ab 01.01.2017 gilt, wahrscheinlich ist das unter den Spezialisten hier schon bekannt.


    Ich steige bei den Zeilen 6, 7 und 8 als Nichtjurist jetzt leider endgültig aus. Ich brauche Hilfe bzw. einen Rat, was ich als 0815-KWKler hier angeben muss. Danke!



    ;)

    RMB Neotower 2.0 an 340-M (950l)

    10 kWh (48V) BYD an SMA SI 3.0

    Ersatzstromsystem (Enwitec-Box)

    5 kWp auf Satteldach
    1,8 kWp auf Flachdach

    2,5 kWp (halbtransparent) Carport

    Citroen C-Zero ("i-MiEV)"

    Ariston Nuos Primo 100 (TW-WP)

    3 Mal editiert, zuletzt von bhkwaermepumptaik ()

  • Ich steige bei den Zeilen 6, 7 und 8 als Nichtjurist jetzt leider endgültig aus. Ich brauche Hilfe bzw. einen Rat, was ich als 0815-KWKler hier angeben muss. Danke!

    4. 53a oder 53b


    5.1


    6.1 Nein + erstes Kästchen


    die folgenden Punkte sind nicht zutreffend

  • Alikante hat das wie üblich umfassend beantwortet. (Achtung: Unterschrift ganz unten nicht vergessen!)


    Was mir dabei auffiel: Das im Januar heruntergeladene (und vom HZA akzeptierte) Formular 1139 enthielt - auf Seite 3 - noch einen Hinweis zu Feld 3, dass "Betreiber privater KWK-Anlagen in Eigenheimen im Sinn des Unionsrechtes nicht als Unternehmen gelten". Dazu konnte man im Feld 3 ankreuzen "Ich gelte nicht als Unternehmen im beihilferechtlichen Sinn" und musste dann die Felder 4 bis 9 nicht ausfüllen. Offensichtlich hat hier in der Zwischenzeit irgendein Bürokrat in dem Formular eine Verschlimmbesserung eingeführt, alles andere wäre ja auch zu einfach gewesen. :S


    Man sollte sich aber auch als Nichtjurist von solchen Sachen nicht ins Bockshorn jagen lassen. In dem Formular selbst wird doch unter Punkt 6 zuerst genau erklärt, welche Tatbestände mit "Artikel 2 Nr. 18 AGVO bzw. Randnummer 16 UEBLL in Verbindung mit den Randnummern 20 und 24 RuU-LL" gemeint sind. Damit kann man m.E. die Frage unter 6.1 auch dann korrekt beantworten, wenn man - wie wahrscheinlich die meisten von uns - die AGVO, die UEBLL und die RuU-LL (was immer das sein mag) nie im Leben gesehen hat.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

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