Strom verkaufen

  • Ich möchte Strom an 10 Wohneinheiten über eine eigene Leitung verkaufen.


    Was muß ich an den Staat abführen. zb Stromsteuer / EEG Umlage


    Bei mir auf der Abrechnung der EON stehen 10 Pos.


    Ich habe nichts im Netz finden können.
    Wer kann mir weiterhelfen ?


    Gruß Matzi

  • Moin,


    ich glaube das Thema hatten wir mit Dir schonmal, wenn ich mich recht erinnere mußten wir damals feststellen das es technisch nicht so funktionieren kann wie du das vorhattest. Schildere bitte Dein Vorhaben nochmal.



    Zu den Umlagen/Abgaben/Steuern :
    • Stromsteuer
    • Umlage nach EEG
    • Konzessionsabgabe
    • Umlage nach KWKG
    • Offshore-Haftungsumlage
    • MwSt


    Ob Du dann möglicherweise als "Netzbetreiber" gilst und keine Endkunden beliefern darfst steht auch auf einem anderen Blatt.


    |__|:-)

  • Guten Morgen,


    leider geht aus Deinem Post nicht hervor, in welcher Art und Weise Du die 10 Wohneinheiten versorgen willst.
    Geschieht dies innerhalb eines Gebäudes oder handelt es sich um Häuser, die mittels Stromleitungen versorgt werden?
    Die Versorgung muss den Vorgaben der Technischen Anschlussbedingungen (TAB) entsprechen.


    Wenn es sich um eine Versorgung innerhalb eines Gebäudes handelt, fällt für den Strom aus der KWK-Anlage in Bezug auf die Umlagen meist nur die EEG-Umlage an.
    Wir haben für die KEA Baden-Württemberg ein Webinar zum Thema "Rechtliche Rahmenbedingungen" gehalten. Dabei wird auch auf die Umlagen etc. eingegangen.
    Unter

    kann das Webinar aufgerufen werden.

  • <p>Das Problem ist, dass sich die Dinge gerade beim Stromverkauf permanent ändern und es gefühlte 399 schwebende Verfahren gibt...</p><p><br></p><p>Konkret vor der Brust habe ich gerade folgendes Projekt:</p><p><br></p><p>Hotel mit 260.000 kWh Strom und 460.000 kWh Gas pro Jahr</p><p><br></p><p>Klar, muss ja ein BHKW rein, AAAABER:</p><p><br></p><p>Das Hotel ist gepachtet. Der Pächter bezahlt den Strom selber, Gas wird im Rahmen der Nebenkosten vom Vermieter abgerechnet.</p><p><br></p><p>Der Eigentümer würde das BHKW bezahlen, aber mir fehlt noch der Ansatz, wie das dann in der Praxis rechtssicher gelöst werden kann.</p><p><br></p><p>- Pächter pachtet auch das BHKW?</p><p><br></p><p>- Pächter kauft das BHKW selber, obwohl ihm das Hotel nicht gehört?</p><p><br></p><p>- Verpächter kauft BHKW und liefert Strom, dann aber volle EEG-Umlage..... Aufwand ohne Ende....</p><p><br></p><p>Wer hat hier eine Idee, wie man die optimale Lösung finden kann???</p>

  • Ohjeee - ein EEG-Umlagevermeidendes Pachtmodell...
    Da brauchst Du einen rechtssicheren Vertrag und kein selbstgestricktes Vertragswerk.


    Wegen der Konzessionsabgabe musst Du Dich mit der Gemeinde in Verbindung setzen.
    Du darfst keine Netzentgelte verlangen.
    Es herrscht freie Lieferantenwahl - keiner muss bei Dir Deinen Strom kaufen.


    Der Stromlieferant unterliegt den gesetzlichen Bedingungen für Stromversorgung von Letztverbrauchern - also Meldepflichten, Transparenzpflichten, etc.

  • Hallo Markus,


    was wäre denn, wenn der Hotelier den Aufstellraum vom Verpachter des Hotels mietet und dann das BHKW selber kauft?

  • Moin,


    in meinem jugendlichen Leichtsinn würde ich denken das der Pächter das Hotel samt BHKW pachten sollte und natürlich auch selbst Gas und Strom mit dem Versorger abrechnet und Nutzer der Netzübergabepunkte ist.
    Damit ist er der Alleinige "Verfügungsberechtigte", bei Pacht darf er ja im allgemeinen mit dem gepachteten Objekt/Gegenstand Einkünfte erzielen.


    Oder ;-_?(|:-(