• Hallo Leute,


    ich habe so meine Schwierigkeiten mit den unterschiedlichen Förderungen.
    Hofftenlich kann mir da wer Helfen.


    Sollte ich mir ein BHKW kaufen dann erhalte ich solange das BHKW unter 50 kWel ist
    für 60.000h
    - 8 ct/kWh wenn ich diesen Strom einspeise und 4 ct/kWh wenn diesen selbst verbrauchen - 40 % der EEG Umlage + meine Ersparniss von dem nicht eingekauften Strom.
    (laut KWK)


    Sollte ich aber ein BHKW kaufen welches mit Klärgas läuft kann man sich nach EEG fördern lassen.


    Hier liegt der Preis bei 6,49 ct/kWh (< 500 kWel) für das Einspeisen ins Netz.
    Was erhalte ich für den Eigenverbrauch?
    Oder ist es in diesem Fall besser sich nach KWK-Gesetz fördern zu lassen?


    Besten Dank für eure Hilfe.


    Mfg


    Bert

  • Ungeachtet der Frage, wie hoch die einzelnen Fördersätze sind, ist eine möglichst hohe Eigenverbrauchsquote extrem wichtig. Sonst hat man nach Ablauf der Förderung ein tolles Stück Technik im Keller, das aber kaum noch angeworfen wird, weil es sich nicht mehr rechnet. Leider liegt vielen BHKW-Herstellern mehr daran, ihre Teile zu verkaufen, anstatt zu diesem Punkt eine qualifizierte Messung / Berechnung durchzuführen und ggf. auch mal einem potenziellen Interessenten vom Kauf abzuraten.


    BG, maxnicks

  • Leider liegt vielen BHKW-Herstellern mehr daran, ihre Teile zu verkaufen

    Naja, aber auch einige der Vertreiber.
    Und Messungen sowie Berechnungen im Objekt kosten Geld, das macht keiner ohne Rechnung.
    Aber viele Kunden wollen nur ein "kostenloses Angebot". Die können selbst auf Nachfrage keine Verbrauchzahlen angeben. Dann tut man sich schwer mit nem passenden Angebot.


    Ich hab eimem ein BHKW verkauft, der wollte anbauen und noch ein Schwimmbad dazubauen. Hat er dann aber nicht! Nach zwei Jahren war der sauer und zog sogar vor Gericht. ...Allerdings hatten wir alle Daten noch, die waren von ihm selbst aufgeschrieben. Pech gehabt, sagte da der Richter zu ihm.


    Also, Mist wird auf beiden Seiten gebaut.

  • Ich hab eimem ein BHKW verkauft, .......

    räusper, dann solltes Du mal bitte die Signatur als Gewerblicher einfügen. Danke



    @Robert Lehmann - Deine Annahmen sind soweit richtig nur würde ich den genannten EEG-Vergütungssatz bis 100KW sehen.

  • Ok besten Dank für die Antworten.


    Jedoch nochmal zu meiner Frage.


    Wenn ich den Strom selber nütze und nach EEG verrechne bekommt man dan keine Zulagen?


    Bei KWK sind es immerhin 3-4 cent/kWh

  • hallo Bert,


    Hier liegt der Preis bei 6,49 ct/kWh (< 500 kWel) für das Einspeisen ins Netz.
    Was erhalte ich für den Eigenverbrauch?

    nach meinem Kenntnisstand: EEG---alles einspeisen, kein Eigenbedarf
    Kwk---primär Eigenverbrauch, Überschuß wird eingesapeist..
    Dein Vorhaben ist erstmal hier unbekannt----kannst du genaueres berichten ??
    Gruß
    Erwin

    Pv seit 2000-8.67 kwp--.-therm.E.= Hackschnitzel 42%x Miscanthus 16% x Bhkw 24% x Scheitholz 8% x WW.WP 6%. x H.Öl 3%xSoTh.1%
    Pv seit 2007- 7,64 kwp
    .
    Pv seit 2014 -8,16 kwp mit Elektrospeicher 11,6 kwh 3 phas.
    Bhkw eco 3.0


  • Ok danke schonmal.


    Ja ich will ein bhkw mit klärgas betreiben.
    Jetzt mach ich grad mal eine wirtschaftlichkeits berechnung und ich wusste nicht was ich beim EEG annehmen soll.


    Ich vergleiche EEG vs KWK und weiß nicht genau welche Förderung ich beantragen soll. Liegt halt dran wieviel ich verbrauche.
    Aber da man nur für die einspeisung die 6,29 cent(ca.) dann ist es klar das KWK gesetz.


    Mann muss sich zu Beginn entscheiden oder?
    Bei einem BHKW aus Pellets oder Hackschnitzel wäre es mit der förderung ca 13 cent und da müsste man es sich überlegen.
    Weil bei hohem eigenverbrauch der kwk + vermiederener bezug höher ist oder?

  • Vor allen finanziellen Erwägungen würde ich mir zuerst mal überlegen, ob denn Technik x oder y überhaupt funktioniert. BHKW mit Klärgas sind sehr anfällig und betreuungsintensiv, funktionierende BHKW mit Pellets etc. gibt es nicht.


    Die Ausgangslage (derzeitiger Wärme- und Stromverbrauch) ist ebenfalls nicht so ganz unwichtig

  • Hallo,
    Klärgas zählt nach Biomasseverordnung nicht zu den Biomassen, als nichts mit EEG als geht nur KWK-Gesetz.
    @'Hans Dampf
    Wieso sind BHKW sehr anfällig? Das einzige was etwas nachteilig ist sind die kurzen Ölwechselintervalle von ca 1500 Bh.
    Gruß

  • Besten Dank zu deiner Einschätzung.


    Was ist mit den BHKWs von Spanner (Hackschnitzel) und Burkhard (Pellets)?


    Naja die Klärgas BHKWs sind von 2g ich hoffe mal die halten Ihre Angaben, bzw. müssen Sie ja dann laut Vertrag.
    Wobei ich da auch kein Fachmann bin.


    Aber Danke für die Antworten hat mir alles sehr geholfen.


    @Klärer: EEG §41 Deponie-, Klär- und Grubengas da steht die Förderung nach EEG

  • Lieber Klärer55,


    da widerspricht sich überhaupt nichts.


    Die Förderung von Klärgas ist wie Deponie- und Grubengas in § 41 geregelt.
    Die Förderung von Strom aus Biomasse wird in §42 geregelt. Der Biomasse-Begriff wird in der Biomasse-Verordnung geregelt.
    Das war schon immer so im EEG...


    Kläranlagen nutzen normaler Weise die Förderpraxis des KWK-Gesetzes - zumindest, wenn sie die Wärme überwiegend nutzen können.

  • Naja, aber auch einige der Vertreiber. Und Messungen sowie Berechnungen im Objekt kosten Geld, das macht keiner ohne Rechnung.

    Wenn ein Kunde für ein BHKW mehr als 30.000 € hinblättern muss, ist eine (hoffentlich seriöse) Beratung bereits eingepreist. In anderen Branchen wird das als Akquiseaufwand verbucht. Und sollte der Beratungsaufwand wirklich so exorbitant hoch sein (was ich nicht nachvollziehen kann), könnte der Anbieter ja immer noch eine Pro-Forma Rechnung stellen, die beim Kauf einer entsprechenden Anlage als Gutschrift verbucht wird.


    Aber, Hand auf's Herz: Nur die wenigsten Verkäufer haben den Mut, einem Interessenten auch mal zu sagen, dass sich ein BHKW für ihn nicht lohnt (weil er z. B. einen zu geringen Eigenstromverbrauch hat oder die erzeugte Wärme nicht los wird). Was aber ziemlich kurzsichtig ist. Denn die Statistik besagt "Gute Erfahrungen werden dreimal weiter gegeben, schlechte Erfahrungen hingegen elf mal."