Ecopower 4.7 schon wieder defekt - will es ausbauen lassen, was ist zu beachten?

  • Hallo,
    da der Motor des Eco Power 4.7 (Erdgas) nach ca. 34.500 Betriebsstunden erneuert werden muss, und die Anlage nur einspeist, hat die Eigentümergemeinschaft, die auch Betreiber der Anlage ist, aus Wirtschaftlichkeitsgründen beschlossen, das BHKW außer Betrieb zu nehmen und zu entsorgen. Jedoch fehlt es an Know-How, was hierbei gemacht werden muss. Nur Abschalten ist wohl nicht ausreichend.


    Es würde sehr helfen, wenn jemand hier einen "Fahrplan" hätte, was bei der Außerbetriebnahme eines Mini-BHKWs alles zu tun ist?


    Es wurde bereits gepfüft und bestätigt, dass die vorhandene Vaillant Gastherme ausreichend Leistung hat, um das Mehrfamilienhaus mit Wärme zu versorgen.


    Im Voraus vielen Dank für die guten Tipps und Informationen.

  • Wann ist das Gebäude errichtet worden? War das BHKW Teil einer KfW-Förderung? Ist das BHKW im Rahmen der EnEV/EEWärmeV Bestandteil der Baugenehmigung?

  • Moin,


    - Einspeisestromzähler Abmelden und Endabrechnung beim NB Anfordern
    - Gaszähler abmelden - soweit im Eigentum des NB
    - evt. vorhandene Serviceverträge kündigen
    - soweit nötig alle ex BHKW-Anschlüsse ( Gas,Strom,Heizungs VL/RL,Schornstein ) vom Fachmann demontieren bzw. blind machen lassen
    - Gerät bei e-bay einstellen - Packung Bratwürste und Kiste Bier sollte dabei rumkommen


    mfg


    PS : Hat denn die Eigentümergemeinschaft auch darüber nachgedacht den Motor im Zuge einer 50% Modernisierung wechseln zu lassen, damit in den "Genuss" des KWKG2017 zu kommen wieder für 90.000kWh Strom eine Vergütung zu erhalten und obendrein ohne viel Aufwand EEG-Umlagefreien Allgemeinstrom zur Verfügung zu haben ??

  • Wann ist das Gebäude errichtet worden? War das BHKW Teil einer KfW-Förderung? Ist das BHKW im Rahmen der EnEV/EEWärmeV Bestandteil der Baugenehmigung?

    Keiner dieser Punkte trifft zu.


    PS : Hat denn die Eigentümergemeinschaft auch darüber nachgedacht den Motor im Zuge einer 50% Modernisierung wechseln zu lassen, damit in den "Genuss" des KWKG2017 zu kommen wieder für 90.000kWh Strom eine Vergütung zu erhalten und obendrein ohne viel Aufwand EEG-Umlagefreien Allgemeinstrom zur Verfügung zu haben ??

    Danke Alikante, für die Infos. Muss man auch der BAFA melden, dass das BHKW außer Betrieb gesetzt wurde?


    Die Eigentümergemeinschaft hat das BHKW "geerbt" als das Mehrfamilienhaus vor ca. 5 Jahren in Eigentumswohnungen umgewandelt wurde. In der Eigentümergemeinschaft gibt es niemanden, der sich mit dem Thema BHKW bzw. Förderungen bei dem Betrieb eines BHKWs auskennt. Es interessiert sich auch niemand dafür.


    Vor ca. einem Jahr war eine Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Anlage gemacht worden. Dabei kam heraus, dass das BHKW nur bei Eigenstromverbrauch wirtschaftlich betrieben werden kann. Daraufhin hat man beschlossen die gesamte Anlage auf Eigenstromverbrauch umzustellen (Kostenschätzung ca. 8.500 Euro). Doch letztendlich ist das Projekt gescheitert, weil nicht alle Eigentümer mitgemacht haben. Mehrere Wohnungen in dem Haus sind vermietet und das ist ja dann nicht unproblematisch.


    Das BHKW ist ständig ausgefallen, weil wieder irgend etwas defekt war. Durch Wartung und Reparaturen waren die Betriebsergebnisse in den letzten 5 Jahren negativ. Als sich bei der letzte Wartung herausstellte, dass der Motor hinüber ist, war der Punkt erreicht, dass die Eigentümer keine weiteren Investitionen mehr tätigen möchten. Es fehlt einfach an dem nötigen Know-how und einer kompetenten Betreuung.