EEG-Umlage für Altanlagen gemäß Leitfaden Bundesnetzagentur 2017

  • Hallo zusammen,

    ich möchte den Thread auch nochmal aufnehmen mit folgender Frage:


    Wir haben eine Anlage seit 2008 zur Eigenversorgung sowie Versorgung eines nicht personenidentischen, aber familiären Gewerbes im gleichen Haus. EEG-Umlage wurde auf die Eigenerzeugung bisher keine berechnet.


    Jetzt kommt der Übertragungsnetzbetreiber und besteht auf die Zahlung der EEG-Umlage für mindestens die Strommenge, die an Dritte geliefert wurde. Stimmt das oder was muss ich hier angeben?

    Vielen Dank für Eure Hilfe.

  • Moin,


    wurde der Strom vom BHKW-Betreiber an den Gewerbetreibenden nachweislich - also mit Rechnungsstellung - verkauft ?? Welches Verwandtschaftsverhältnis besteht zwischen BHKW-Betreiber und Gewerbetreibendem? Um welche Menge Strom bzw. Euros handelt es sich ß


    mfg

  • Hallo alikante,

    der Strom wird über eine Betriebs-Nebenkostenpauschale erhoben. Die Pauschale wurde in 10 Jahren ein oder zweimal angepasst.

    Vermieterin und Betreiberin bin ich, Mieter ist mein Mann (Einzelfirma). Der Selbstverbrauch lag zuletzt zwischen 7000 / 8000 kWh im Jahr.

    Danke und VG

  • Moin,


    wären die Eheleute gemeinschaftlich Betreiber des BHKW würde ich sagen es fällt keine Umlage an aber bei zwei Personen die weder gemeinsam Betreiber noch gemeinsam Firmeninhaber sind wird wohl die Umlage fällig und zwar wegen fehlender Trennschärfe für den gesamten Eigenverbrauch.


    mfg

  • Vor Gericht, auf hoher See und bei Netzbetreibern ist man in Gottes Hand...


    Wir haben im letzten Jahr folgende Anlage gebaut:

    Grundstück mit 2 Häusern, im Neubau wohnt die Mutter, Sole-WP über Sondertarif und Hausstrom

    Im Altbau (anderes Haus 30 Meter weg) wohnt der Sohn. Hier bislang Ölheizung und nu BHKW 5 kW und Flüssiggaskessel.


    Wärmemäßig bleibt die Mutter bei der WP, der Neubau ist nicht angebunden

    Strommäßig haben wir alles zusammen gefasst. Sprich BHKW macht Strom und versorgt alle, der fehlende Strom wird über einen 2.Rtg-Zähler zugekauft. Separater Erzeugungszähler BHKW


    Es gibt zwei im Eigentum der Eigentümer des Grundstücks befindliche Unterzähler, die messen, wie viel die Mutter an Strom zieht und wie viel der Altbau.


    Ich hatte dem Kunden vorher gesagt, dass der Netzbetreiber das nie akzeptieren wird und es sein kann, dass er für den Strom an seine Mutter die volle EEG-Umlage zahlen muss und 3.699 Seiten Papier ausfüllen muss.


    Er war aber der Meinung, dass er das nicht muss und wäre auch zur Not zum Anwalt gegangen. Beide Häuser stehen auf dem selben Grundstück, Flurstück etc, und haben die selbe Hausnummer.


    Also hat er den WP-Zähler und den normalen Zähler seiner Mutter gekündigt. Schwupps kam der NB und wollte mal gucken.... und lustigerweise kam genau das Argument EEG-Umlage da Lieferung an Letztverbraucher....


    Hat sich aber nicht gehalten. Der Sohnemann hat ein Spielhaus im Garten, welches Licht hat. Er hat dann gefragt, ob er dann für den Sohn und sein Spielhaus auch EEG-Umlage zahlen muss. Nee..... Und dann eben für die Mutter auch nicht... Punkt.


    Anmerken muss man aber, dass der Kunde ein echt dickes Fell hat und er sich nicht die Butter vom Brot nehmen lässt. Das, was ich hier geschrieben habe, war die Kurzform.... hat in Summe mehrere Monate gedauert, bis das durch war.


    Na dann....

  • Das ist alles totaler Schwachsinn und kontraproduktiv. Ich hatte bislang in diesem Leben etwa 50 Eigentümer von MFH, die sich für ein BHKW interessiert haben. Umgesetzt hat es KEINER.


    Dabei könnte man so viel machen mit Mieterstrom und dies wäre auch für Klimaschutz, Netzausbau etc. sehr positiv... aber es ist so bürokratisch, dass die Leute davonlaufen.


    Ob das Absicht ist?

  • Hallo zusammen,

    Ich habe ein BHKW seit 2012, dazu eine GbR gegründet, um die Gesellschafter mit Strom zu beliefern. Die GbR beliefert mehrere Parteien, die alle seit Beginn der Inbetriebnahme Gesellschafter sind. Das Modell kennt ihr bestimmt. Als Privatmann hat man ja auch keine andere Chance als das der Betriebs-GbR, schließlich hat nicht jeder einen Pool und ein 400m2 Haus mit 6 Kühltruhen und Elektro-Fußbodenheizungen.
    Wie so viele BHKW-Betreiber bin ich nun auf Zahlung der EEG-Umlage rückwirkend seit Inbetriebnahme von der Tennet verklagt worden. Amnestieantrag wurde zurückgewiesen mit der Begründung, dass die GbR nicht Letztverbraucher ist, sondern die Gesellschafter der GbR. Zwischen GbR und Gesellschaftern liegt damit eine umlagepflichtige Strom-Lieferung vor.

    Bei 15 kw Leistung des BHKW kommt damit eine stattliche Summe bei mir zu Stande. Für mich war die umlagebefreite Eigenstromverwendung natürlich wichtiger Bestandteil in der Wirtschaftlichkeitsberechnung. Jetzt soll das alles nicht mehr so sein. Wahnsinn.

    Da wird ein Gesetz erlassen, dass rückwirkend(!) dem Gesetzgeber ermöglicht, EEG-Umlage von Eigenstromverbrauchern abzukassieren. Damit wird die Geschäftsgrundlage der BHKW-Betreiber rückwirkend entzogen. Das macht mich so wütend, das könnt Ihr Euch nicht vorstellen.
    Ich kenne kein vergleichbares Beispiel aus der Wirtschaft. Wirtschaftlichkeitsberechnungen sind ohne Wert, Bestandsschutz gibt es nicht! UNFASSBAR. Mein auf Energierecht spezialisierter Anwalt sagt, ich hätte keine Chance. Zahlen!
    Hätte ich nie ein BHKW angeschafft, denke ich da. Wieviel muss ich noch zahlen? Die Infrastruktur zu erstellen, war schon ein Aufwand, der sich nicht armortisieren wird. Aber zumindest etwas für die Umwelt getan, 90% Wirkungsgrad! Das macht mich stolz. Und jetzt: Die, die etwas für die Energiewende investieren, werden noch in den Arsch getreten. „Weil es zu Lasten der normalen Strombezieher geht.“ Das ich nicht lache! Da werde ich auch noch verhöhnt. Dazu wird ein Leitfaden für „Scheibenpächter“ (alleine der Begriff ist sowas von theoretisch) von der Bundesnetzagentur veröffentlicht, der keine Fragen offen lässt. Es wird mir mal wieder klar, dass die Energiewende nicht gelingen wird.

  • Die EEG-Umlage auf in Kundenanlagen gelieferte Stromlieferungen gibt es aber seit dem 01.01.2010. Die ist nicht neu. So bis etwa 2012/2013 ging man davon aus, dass man die EEG-Umlage mit einer Erzeugergemeinschaft vermeiden könne. Zumindest hat ein umtriebiger Berater sein Modell so allen verkauft... Aber das war schon damals - also ab 2010 ein Graubereich. Lohnverstromung war ok - GbR hingegen dunkelgrau. Wenn ich mich richtig erinnere, wurde das mit dem EEG2014 nochmal richtig klargestellt: Personenidentität. Ab 2015 hat dann selbst die Bundesnetzagentur vor dem Umgehungstatbestand GbR gewarnt.


    Versteh mich nicht falsch, aber dass die Sache grau ist, war damals klar, dass die Sache nicht hält, war ab 2014 klar. Wenn man dann 6 Jahre lang keine Rückstellungen für den Zeitpunkt bildet, ab dem die Sache baden geht, und jetzt überrascht ist, verstehe ich nicht. Politisch stimme ich Dir jedoch zu: Die EEG-Umlage auf Mieterstrom/Eigenstrom/Objektstrom ist einfach kompletter Unsinn und die Argumentation, dass diese Energiewendeanlagen eine "Entsolidaraisierung" sein sollen ist der größte Blödsinn, den ich je gehört habe.


    PS: Dass sich die Rahmenbedingungen ändern kann einem bei allem passieren und ist kein BHKW-Spezifikum. Das ist der marktwirtschaftliche Lobbyistenkapitalismus. Kaufst Du einen "sauberen" VW Diesel biste ein paar Jahre später der Depp. Kaufste eine Stromheizung und der Strompreis geht hoch, biste der Depp. Bauste eine Ölheizung, biste der Depp aber bekommste jetzt immerhin Umbauprämie vom BAFA. Heute werden Holzheizungen gepriesen (und staatlich gefördert) und in ein paar Jahren fällt plötzlich auf, dass das ja Feinstaubschleudern sind... Und wer ist dann wieder der geneppte Depp? :evil:

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • 1. Dann bin ich also falsch vom umtriebigen Berater beraten worden?

    2. Ohne das GbR-Modell hätte ich zumindest auf meinen eigenen Strom keine EEG-Umlage zahlen müssen, da ich selber Betreiber des BHKW wäre.
    Sehe ich das richtig?

  • Moin,

    Ohne das GbR-Modell hätte ich zumindest auf meinen eigenen Strom keine EEG-Umlage zahlen müssen, da ich selber Betreiber des BHKW wäre.

    Jain, theoretisch richtig aber nur bei geeignetem Nachweis ( Zeitgleichheit von Erzeugung und Verbrauch = RLM )

  • Ja, grundsätzlich richtig. In der Praxis funktioniert der Nachweis aber wohl auch mit einer Smart-Meter-Messung z.B. von Discovergy, wo Vereinsmitglieder 20 Prozent Rabatt auf die Smart-Meter erhalten. Mit dann noch immer 50 Euro pro Stück und Jahr ist das zwar teurer als eine Messung mit dummen SLP-Zählern für rund 20 Euro pro Stück und Jahr aber deutlich günstiger als RLM mit mindestens rund 250 Euro pro Stück und Jahr. Eine weniger bekannte Möglichkeit ist die Abgrenzung mittels SLP-Kaskade. Grafiken sagen mehr als tausend Worte, daher zwei Folien anbei.


    PS: Ich habe ein Urteil gefunden, das besagt, dass die Zeitgleichheit für den Eigenverbrauch erst ab dem Inkrafttreten des EEG2014 eine Anforderung ist, die erfüllt werden muss. Auch bei einer klassischen Summenmessung ist der Eigenverbrauch bis zum 1. August 2014 damit EEG-umlagefrei (OLG Frankfurt Az. 12 U 38/18).

  • Mein Dachs läuft jetzt seit 2009. Bislang hat mich noch keiner wegen EEG-Umlage angesprochen, aber wenn ich den neuen Leid(t)faden der Netzagentur lese, scheint es so, dass auch Altanlagen zahlen müssen für nicht eingespeisten Strom. Droht mir Gefahr, wenn ich meine Mieter beliefere? Allerdings gibt es eine Amnestie für "Scheibenpächter" und ähnliches. Wie müsste ich es gestalten, um unter diese Amnestie zu fallen? Reicht das GBR-Modell?


    Hat da jemand Erfahrungen? Oder stellen wir uns besser tot?

    Leider geht da immer wieder einiges durcheinander.
    Es gab noch nie eine Befreiung der EEG-Umlage bei Stromlieferung an Dritte - weder aus Gründen des Alters der BHKW-Anlage noch aufgrund der Leistungsgröße der Stromerzeugungsanlage.
    Es gab auch keine bedingungslose Amnestie für GbR-Modelle und GbR-Modelle waren schon immer keine "Eigenstrom-Modelle".
    Einfach mal bei FAQ des BHKW-Infozentrums nachlesen unter "Mythos Bestandsschutz EEG-Umlage - Gibt es einen Bestandsschutz für BHKW-Anlagen mit Entfall der EEG-Umlage bei Stromlieferung an Dritte?".