Messkonzept 6 Abrechnung Probleme

  • Hallo,


    wir betreiben eine BHKW (Dachs) sowie eine Photovoltaikanlage in Kombination seit 2013. Laut Netzbetreiber Rheinenergie handelt es sich hierbei um ein Messkonzept 6. Wir müssen die Rechnung daher selber erstellen. Leider sind bisher alle Versuche eine Rechnung zu erstellen fehlgeschlagen und wurden von der Rheinenergie abgelehnt. Wer kann helfen oder weiß wer soetwas professionell (gegen Bezahlung) abrechnen kann?


    Viele Grüße


    skiemmi

  • Hi,


    was genau wurde bemängelt ?? Mir ist kein Betreiber einer EEG Anlage bekannt der selbst eine Rechnung schreiben muß dazu ist m.M. der NB verpflichtet.


    http://www.muenster-netz.de/ne…und-eeg-untermessung.html


    mfg

  • Ich habe am Anfang auch mal eine Rechnung geschrieben - wurde auch abgelehnt (war aber auch falsch) stattdessen kam dann die korrekte Rechnung vom NB.

  • Moin,


    Messkonzept 6 stimmt - das beschreibt nichts anderes als die übliche Zählerkaskade für eine Combo PV/BHKW. Unser Messkonzept ist identisch und wird so seit fünf Jahren (natürlich) vom Netzbetreiber abgerechnet. Die (Schnaps-)Idee, dass der Inhaber eines solchen Messkonzeptes selbst eine Rechnung stellen muss, scheint eine Spezialität des Netzbetreibers Rheinenergie zu sein. Eine generelle Vorschrift dieser Art gibt es mit Sicherheit nicht.


    Eine solche Vorschrift wäre im übrigen auch Unsinn, weil der Abrechnungsmechanismus komplex ist und ein breites Spektrum möglicher Fehlerquellen aufweist. Dass ein Netzbetreiber lieber Hunderte von schriftlichen Rechnungen als Hardcopy bearbeitet (davon jede in einem anderen Format und wahrscheinlich zur Hälfte wirklich fehlerhaft) anstatt einfach von jedem quartalsweise - ggf. online - vier Zählerstände abzufragen und ins System einzugeben, ist m.E. mit menschlicher Logik nicht ergründbar. ;-_


    Aber wenn Rheinenergie das schon unbedingt so will, müssen sie Dir auch sagen, wie sie es haben wollen. Hast Du dort mal angerufen und gefragt, wo das Problem liegt, bzw. ob sie Dir (was aus Sicht des Netzbetreibers m.E. äußerst ratsam wäre) ein Standardformular für die Rechnungsstellung unter Messkonzept 6 zur Verfügung stellen können?


    Gruß, Sailor

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • Derjenige, der einen Anspruch hat, muss diesen auch geltend machen. Bedeutet: Ein Einspeiser muss prinzipiell dem Netzbetreiber seine Lieferung in Rechnung stellen. Dass viele Netzbetreiber lieber anhand der Zählerwerte selbst rechnen, um nicht die Rechnungen von über 1 Mio. Einspeisern aufwändig prüfen zu müssen, ist eine Entwicklung der Praxis. Manche Netzbetreiber stellen diese selbst gewünschte Arbeitserleichterung auch noch Anlagenbetreibern mit einem "Abrechnungsentgelt" in Rechnung. Dagegen hilft es in der Regel, dem zu widersprechen und selbst eine komplizierte Rechnung zu senden. Die allermeisten Netzbetreiber verzichten dann auf das "Abrechnungsentgelt" und rechnen wider selbst ab. Allerdings obliegt es dann natürlich dem Anlagenbetreiber, die Rechnungen des Netzbetreibers zu überprüfen - diese sind leider oft fehlerhaft.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • Manche Netzbetreiber stellen diese selbst gewünschte Arbeitserleichterung auch noch Anlagenbetreibern mit einem "Abrechnungsentgelt" in Rechnung. Dagegen hilft es in der Regel, dem zu widersprechen und selbst eine komplizierte Rechnung zu senden.

    Richtig. Aber bei uns z.B. beträgt das Abrechnungsentgelt pro Anlage EUR 9,60 netto im Jahr (allfällige Zählermiete kommt ggf. dazu, ist aber hier nicht das Thema) und ist auch noch steuerlich absetzbar. Wenn ich das umrechne auf den eigenen Arbeitsaufwand für das Erstellen und Absenden einer "komplizierten Rechnung", kommt nach Portokosten nicht einmal der Mindestlohn raus - ganz abgesehen von potentiellem Ärger und Korrespondenz mit dem NB wegen tatsächlicher oder vermeintlicher Fehler in der Rechnung.


    Ich sehe diesen Service meines Netzbetreibers jedenfalls durchaus positiv, und Fehler waren (nach einigen Anlaufschwierigkeiten) in den letzten Jahren da auch keine mehr drin.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)

  • mh,


    die Clearingstelle spricht von einer "Abrechnungspflicht" des NB und das er sich dies nicht extra Vergüten lassen darf - wohlgemerkt es geht um EEG Anlagen, bei KWK schaut das anders aus.


    https://www.clearingstelle-eeg.de/beitrag/1982

  • Nein, der FAQ-Beitrag spricht nur davon, dass Netzbetreiber die Auszahlung des Vergütungsanspruches nicht von der Zahlung etwaiger Abrechnungsentgelte abhängig machen dürfen. Im weiteren Verlauf geht es dann um die Umlage von Kosten des Belastungsausgleiches zwischen den Netzbetreibern und Kosten der Ablesung sowie der Datenverwaltung. Kosten, die der Anlagenbetreiber nicht tragen muss, weil es dafür keine Anspruchsgrundlage gibt.


    Der Anlagenbetreiber muss aber zur Geltendmachung seines Vergütungsanspruches die relevanten Daten an den Netzbetreiber liefern. Also kWh und Höhe der Vergütung. Ob der Anlagenbetreiber da jetzt Rechnung draufschreibt oder nicht, spielt für den Inhalt keine Rolle. Wenn aber der Anlagenbetreiber sagt: Lieber Netzbetreiber, prüf doch mal, welchen Anspruch ich wohl habe, rechne mir das regelmäßig aus und dazu bitte auch gleich, wie hoch die Abschläge dafür sind und zahl mir das dann verbunden mit einem Briefchen, welches mich über die Ergebnisse informiert - dann ist das ein Service, den der Netzbetreiber nicht erbringen muss und freiwillig ggf. gegen Entgelt erbringt - dies aber gleichwohl i.d.R. auch ohne Bezahlung tut, weil es einfacher ist als sich mit Millionen von Briefen/Rechnungen der Anlagenbetreiber auseinander setzen zu müssen.

    Man achte darauf, dass der BHKW-Lieferant nicht gegen § 312 StGB verstößt. :neo:

  • OK,


    dann bin ich zu recht sehr zufrieden mit meinem NB.
    Der hat seit Inbetriebnahme der PV einmal jährlich den Zählerstand erfragt oder ablesen lassen und mir unaufgefordert eine für mich kostenfreie Abrechnung erstellt, einzig der Zähler kostet 7,50€ im Jahr.


    Grüße

  • ähnlich hier - es war ein jesusmäßiger Aufwand das Messkonzept (3 PV in drei verschienen Jahren + BHKW + Baterie) abzustimmen - aber das mit den Rechnungen, nachdem Sie mir endlich die Zählerstände geglaubt haben, hat funktioniert.
    Merkwürdigerweise kommt immer noch jemand zum manuellen Ablesen des Netzverbrauchszählers - auch wenn ich die Rechung schon in der Hand habe (Zählerstand aktzeptiert) - das scheint die Syna noch nicht so wirklich optimiert zu haben.

  • Hallo Endurance,


    handelt es sich bei deinem Speicher um ei AC Ode DC System? Ich habe ein DC System und mein NB akzeptiert seit 2016 das Messkonzept nicht.


    Gruß Michael