Komplexität BHKW bezüglich Kosten

  • Hi


    Da das Thema doch umfassender ist, wollte ich fragen, ob es eine "Auflistung" von Rechten, Pflichten, Einnahmen und Ausgaben bei Betrieb eines BHKW (der >10.000kWh Klasse) gibt?


    Sonst fange ich hier mal eine Liste an und die kann/soll ergänzt werden.


    Rechte:
    - Selbst erzeugter Strom darf selbst verbraucht werden.
    - Die Änderung des Erlasses stellt klar, dass neben der Berechtigung zum Vorsteuerabzug des BHKW Betreibers für die gesamten Kosten wie Investition, Bezug von Brennstoffen, Wartung und Reparaturen, auch Pflichten anfallen.
    - Für in das Netz eingespeisten Strom erhält der Betreiber die zu zahlende Umsatzsteuer jedoch vom Netzbetreiber zurück, so dass nur für die im eigenen Objekt verbleibende Energie eine Belastung des Betreibers erfolgt.


    Pflichte:
    - Wen muss ich informieren?
    vor dem Vertragsabschluß:
    • BAFA (Förderung Impulsprogramm)
    • Andere Förderinstrumente
    vor der Installation:
    • Schornsteinfeger
    • Gasversorger
    • Stromnetzbetreiber (z.B. Stadtwerk)
    nach der Installation:
    • BAFA
    • Hauptzollamt
    • Stromversorger
    jährlich während der Betriebsdauer:
    • BAFA
    • Hauptzollamt
    - die von der Anlage erzeugte Wärme und der Strom sind umsatzsteuerpflichtig.


    Einnahmen:
    - Vergütung durch KWK-Zuschlag, in meinem Fall 5,41Cent/kWh die produziert wird.
    - Vergütung für den Verkauf. Wenn ich richtig verstehe, wird hier nach dem „KWK-Index“ und „EEX-Baseload“ abgerechnet, der 1/4 jährlich ermittelt wird. (Muss ich die Verkaufsmenge jetzt auch 1/4 jährlich melden?)
    - vNNE: Gibt es aber nur auf eingespeisten Strom, richtig?
    - Energiesteuerrückerstattung für das benutzte Gas.


    Ausgaben:
    - Gaskosten
    - Wartung
    - Verschleiß
    - MwSt. auf eigenverbrauchten Strom und Wärme
    - EEG Zahlungen bei über 10.000kWh


    Warum ist in Deutschland eigentlich alles so kompliziert? :cursing:


    Gruß


    Kaju

    22 kWp Anlage
    2x STP 9000TL-20
    1x SB 4000TL-21
    3x SI 6.0h-11 mit Power-Rack-110 und 106kWh (20x 5,3kWh Tesla Module)
    Seit dem 09.03.17 ergänzt mit dem BlueGEN :thumbup:

    Model Y LR

  • (Muss ich die Verkaufsmenge jetzt auch 1/4 jährlich melden?)

    ..hab ich (als Neuling) auch so verstanden...bzw das wollen meine Stadtwerke offenbar so in der Form haben




    - Vergütung durch KWK-Zuschlag, in meinem Fall 5,41Cent/kWh die produziert wird.


    Bei BHKW <2 kwel (wie in meinem Fall) ist die Pauschale von 2400,- wählbar (60.000 Vollbenutzungsstunden x 4ct).


    Jedoch: Je mehr man prozentual von seiner Produktion einspeist, desto weniger macht das Sinn, da sonst 8ct/kwh vergütet werden. (Mein Verständnis des Sachverhalts.)




    - Energiesteuerrückerstattung für das benutzte Gas.

    Bei Nano-Bhkw mit zB Sitrling und zusätzlichem Lastbrenner beszieht sich das jedoch nur auf den Stirling (KWK-Teil der Anlage)

    RMB Neotower 2.0 an 340-M (950l)

    10 kWh (48V) BYD an SMA SI 3.0

    Ersatzstromsystem (Enwitec-Box)

    5 kWp auf Satteldach
    1,8 kWp auf Flachdach

    2,5 kWp (halbtransparent) Carport

    Citroen C-Zero ("i-MiEV)"

    Ariston Nuos Primo 100 (TW-WP)

    2 Mal editiert, zuletzt von bhkwaermepumptaik ()

  • ..hab ich (als Neuling) auch so verstanden...bzw das wollen meine Stadtwerke offenbar so in der Form haben

    Werde bei der EWE nochmal nachfragen, denn gemeldet hat sich noch niemand und der KWK-Index ist ja wieder von 3,76Cent/kWh auf 4,132Cent/kWh gestiegen.

    Bei BHKW <2 kwel (wie in meinem Fall) ist die Pauschale von 2400,- wählbar (60.000 Vollbenutzungsstunden x 4ct).


    Jedoch: Je mehr man prozentual von seiner Produktion einspeist, desto weniger macht das Sinn, da sonst 8ct/kwh vergütet werden. (Mein Verständnis des Sachverhalts.)

    Ich habe das KWK2012 gewählt, weil ich das 5,41Cent/kWh für 10 Jahre auf jedes produzierte kWh bekomme.
    Macht:
    0,0541€/kWh * 10Jahre * 13.000kWh/Jahr = 7033€

    Bei Nano-Bhkw mit zB Sitrling und zusätzlichem Lastbrenner beszieht sich das jedoch nur auf den Stirling (KWK-Teil der Anlage)

    Deshalb habe ich extra einen zweiten Gaszähler, nur für das BHKW einbauen lassen.

    22 kWp Anlage
    2x STP 9000TL-20
    1x SB 4000TL-21
    3x SI 6.0h-11 mit Power-Rack-110 und 106kWh (20x 5,3kWh Tesla Module)
    Seit dem 09.03.17 ergänzt mit dem BlueGEN :thumbup:

    Model Y LR

  • Das BAfA muss soweit ich weiß bei Nano-BHKW nicht laufend informiert werden, da gibt es eine Bagatellgrenze. (Kann höchstens sein, dass das bei Brennstoffzellen anders ist.) Ich hatte jedenfalls für mein 1 kW(el)-BHKW nur einmal in fünf Jahren eine Anfrage von dort.

    - die von der Anlage erzeugte Wärme und der Strom sind umsatzsteuerpflichtig.

    USt-pflichtig nur, wenn man wie Du zur Regelbesteuerung optiert, allerdings muss man glaube ich auch als Kleinunternehmer jährlich die USt-Erklärung abgeben (nur ist die dann sehr kurz). Außerdem muss der Strom und die anteiligen Kosten (Wärme bei Inbetriebnahme ab 2016 nicht mehr) in die ESt-Erklärung aufgenommen werden, das gehört auch zu den Pflichten. Und jedenfalls von mir verlangt das FA zusätzlich jedes Jahr eine GewSt-Erklärung, obwohl da wegen des Freibetrags am Ende immer Null herauskommt.

    (Muss ich die Verkaufsmenge jetzt auch 1/4 jährlich melden?)

    Nicht nur die Verkaufsmenge, sondern auch die insgesamt erzeugte Menge. Letztere braucht der Netzbetreiber, um die KWK-Zulage berechnen zu können, denn die gibt es auch auf den selbst verbrauchten Strom (bei Dir einheitlich mit 5,41 ct/kWh, bei anderen BHKW mit 4 ct/kWh für selbst verbrauchten und 8 ct/kWh für eingespeisten Strom).

    - vNNE: Gibt es aber nur auf eingespeisten Strom, richtig?

    Wie man's nimmt. Bei dem System der fiktiven Volleinspeisung und Rückspeisung des Eigenverbrauchs zahlt der Netzbetreiber zunächst den Preis nach KWK-Index plus vNNE (plus KWK-Zulage) auf Deine gesamte Stromerzeugung an Dich aus (ggf. plus USt auf die Summe). Aber auch bei der fiktiven Rückspeisung werden wieder vNNE berechnet, d.h. der NB stellt Dir für jede kWh Eigenverbrauch den Preis nach KWK-Index plus vNNE, sowie 19% USt auf beides, in Rechnung.

    An Stelle des schwierig quantifizierbaren Postens "Verschleiß" solltest Du m.E. hier zwei Posten aufnehmen, die jährlich genau abgerechnet werden können:
    - AfA (Abschreibung für Abnutzung), m.W. auch bei einer Brennstoffzelle 10% pro Jahr
    - Reparaturen und Ersatzteile.
    Bei der Einkommensteuer anrechenbar sind Ausgaben aber nur, soweit sie auf den erzeugten Strom anfallen: Im anderen Thread hast Du angegeben, dass Deine Bz im Mai 1119 kWh Strom und 254 kWh Wärme erzeugt hat. Wenn es bis Jahresende bei diesem Verhältnis bleibt, wären bei Dir 81,5% der 2017 angefallenen Ausgaben als Kosten der Stromerzeugung steuerlich anrechenbar. Mit dem Standard-Verhältnis von 1,5 kW(el) und 0,6 kWh(th) wären es 71,4%.

    Viessmann Vitotwin 300-W (1 kWel, 6 kWth) seit 2012

    PV-Anlage 8,45 kWp (65 x Solarworld SW 130poly Ost/Süd/West, SMA 5000 TL und 3000) seit 2010

    Solarthermie Viessmann Vitosol 300 Vakuumröhren 13,8 qm (Vorgänger Flachkollektoren 14 qm 2004-2021, davor 8 qm 1979-2003)