Hi
Da das Thema doch umfassender ist, wollte ich fragen, ob es eine "Auflistung" von Rechten, Pflichten, Einnahmen und Ausgaben bei Betrieb eines BHKW (der >10.000kWh Klasse) gibt?
Sonst fange ich hier mal eine Liste an und die kann/soll ergänzt werden.
Rechte:
- Selbst erzeugter Strom darf selbst verbraucht werden.
- Die Änderung des Erlasses stellt klar, dass neben der Berechtigung zum Vorsteuerabzug des BHKW Betreibers für die gesamten Kosten wie Investition, Bezug von Brennstoffen, Wartung und Reparaturen, auch Pflichten anfallen.
- Für in das Netz eingespeisten Strom erhält der Betreiber die zu zahlende Umsatzsteuer jedoch vom Netzbetreiber zurück, so dass nur für die im eigenen Objekt verbleibende Energie eine Belastung des Betreibers erfolgt.
Pflichte:
- Wen muss ich informieren?
vor dem Vertragsabschluß:
• BAFA (Förderung Impulsprogramm)
• Andere Förderinstrumente
vor der Installation:
• Schornsteinfeger
• Gasversorger
• Stromnetzbetreiber (z.B. Stadtwerk)
nach der Installation:
• BAFA
• Hauptzollamt
• Stromversorger
jährlich während der Betriebsdauer:
• BAFA
• Hauptzollamt
- die von der Anlage erzeugte Wärme und der Strom sind umsatzsteuerpflichtig.
Einnahmen:
- Vergütung durch KWK-Zuschlag, in meinem Fall 5,41Cent/kWh die produziert wird.
- Vergütung für den Verkauf. Wenn ich richtig verstehe, wird hier nach dem „KWK-Index“ und „EEX-Baseload“ abgerechnet, der 1/4 jährlich ermittelt wird. (Muss ich die Verkaufsmenge jetzt auch 1/4 jährlich melden?)
- vNNE: Gibt es aber nur auf eingespeisten Strom, richtig?
- Energiesteuerrückerstattung für das benutzte Gas.
Ausgaben:
- Gaskosten
- Wartung
- Verschleiß
- MwSt. auf eigenverbrauchten Strom und Wärme
- EEG Zahlungen bei über 10.000kWh
Warum ist in Deutschland eigentlich alles so kompliziert?
Gruß
Kaju